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Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich durch private Spenden.
Dazu haben schon viele kunstsinnige und kinderliebe Einwohnerinnen
und Einwohner sowie Freunde unseres Landkreises ihren Obolus geleistet.
Wäre das nicht auch etwas für Sie?
Wer an einer Förderung interessiert ist, kann jederzeit eine
finanzielle Spende jedweder Höhe an die Kulturstiftung für
Kinder leisten. Für eine Spende von 200 Euro und höher
gibt es als Anerkennung eine Kulturaktie in repräsentativer
Aufmachung. Ab einer Spende von 400 Euro gibt es zusätzlich
nach individueller Absprache eine musikalische Gegenleistung durch
die Kreismusikschule, etwa ein Ständchen zu einem Ehrentag
oder die Begleitung eines geschäftlichen Events. Spendenquittungen
für das Finanzamt gibt es natürlich auch.
Die Spende kann nach dem Willen des Spenders einem bestimmten Kind
zugute kommen oder ohne Maßgabe erfolgen.
Über die Förderung entscheidet der Beirat. Dieser bewilligt
die vorgeschlagene Förderung, wenn es keine durchdringenden
Gründe gibt, die dagegen sprechen, und wenn (für den Fall,
dass eine Förderung eines bestimmten Kindes nicht Vorgabe des
Spenders ist) die finanziellen Mittel in ausreichendem Umfang bereitstehen.
In jedem Fall entscheidet die Spenderin/der Spender, ob er mit
seinem Engagement namentlich genannt werden möchte oder anonym
bleiben will.
Einen Rechtsanspruch des einzelnen Kindes gegen die Kulturstiftung
auf Förderung gibt es nicht.
So können Sie spenden:
Spendenformular
(PDF, 23 kB)
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