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Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich durch private Spenden. Dazu haben schon viele kunstsinnige und kinderliebe Einwohnerinnen und Einwohner sowie Freunde unseres Landkreises ihren Obolus geleistet. Wäre das nicht auch etwas für Sie?

Wer an einer Förderung interessiert ist, kann jederzeit eine finanzielle Spende jedweder Höhe an die Kulturstiftung für Kinder leisten. Für eine Spende von 200 Euro und höher gibt es als Anerkennung eine Kulturaktie in repräsentativer Aufmachung. Ab einer Spende von 400 Euro gibt es zusätzlich nach individueller Absprache eine musikalische Gegenleistung durch die Kreismusikschule, etwa ein Ständchen zu einem Ehrentag oder die Begleitung eines geschäftlichen Events. Spendenquittungen für das Finanzamt gibt es natürlich auch.

Die Spende kann nach dem Willen des Spenders einem bestimmten Kind zugute kommen oder ohne Maßgabe erfolgen.

Über die Förderung entscheidet der Beirat. Dieser bewilligt die vorgeschlagene Förderung, wenn es keine durchdringenden Gründe gibt, die dagegen sprechen, und wenn (für den Fall, dass eine Förderung eines bestimmten Kindes nicht Vorgabe des Spenders ist) die finanziellen Mittel in ausreichendem Umfang bereitstehen.

In jedem Fall entscheidet die Spenderin/der Spender, ob er mit seinem Engagement namentlich genannt werden möchte oder anonym bleiben will.

Einen Rechtsanspruch des einzelnen Kindes gegen die Kulturstiftung auf Förderung gibt es nicht.

So können Sie spenden: Spendenformular (PDF, 23 kB)