11. März 2021
online (über Zoom)
Thema:
§96 BVFG besagt: „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistung-en der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.
Der Workshop richtet sich an die im Wirkungsbereich des § 96 BVFG tätigen Einrichtungen und zeigt Fördermöglichkeiten in der Kulturarbeit auf sowie Hürden, die es zu meistern gilt.
Ablauf:
10.00 Uhr – Begrüßung
>Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung
Fördermöglichkeiten im Rahmen des § 96 BVFG
Leitung: Christian Bronder, Referent der Beratungsstelle „Finanzielle Förderungen“ der Kulturstiftung
10.10 Uhr – Vortrag
Der gesetzliche Auftrag des § 96 BVFG an Bund und Länder und deren Umsetzung
10.20 Uhr – Vortrag
„Der lange Weg zur Antragsstellung“
Beispiele für Förderungen des Bundes im Zusammenhang mit § 96 BVFG
10.40 Uhr – Vortrag
Förderantrag und Verwendungsnachweis
Hürden, die es zu meistern gilt
11.10 Uhr – Vortrag
Weitere Fördermöglichkeiten und Hilfestellung zur Recherche
11.30 Uhr – Fragerunde
Teilnahme:
Die Teilnahme am Workshop ist für bestätigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos. Die Zahl der Teilnehmenden ist aus technischen Gründen begrenzt. Eine Anmeldung ist bis zum 4. März 2022 möglich unter:
veranstaltungen@kulturstiftung.org