14. Dezember 2021
ab 10 Uhr
online (über Zoom)
WORKSHOPTHEMA
96 BVFG besagt: „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständig-keit das Kulturgut der Vertreibungsge-biete in dem Bewusstsein der Vertrie-benen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbil-dung sicherzustellen und zu fördern Sie haben Wissenschaft und For-schung bei der Erfüllung der Aufga-ben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistung-en der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung be-richtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.
Der Workshop richtet sich an die im Wirkungsbereich des § 96 BVFG tätigen Einrichtungen und zeigt För-dermöglichkeiten in der Kulturarbeit auf sowie Hürden, die es zu meistern gilt.
PROGRAMM
Dienstag, 14. Dezember 2021
10.00 Uhr Begrüßung
Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung
Fördermöglichkeiten im Rahmen des § 96 BVFG
Leitung: Christian Bronder, Referent der Beratungsstelle „Finanzielle Förderungen“ der Kulturstiftung
10.10 Uhr Vortrag
Der gesetzliche Auftrag des § 96 BVFG an Bund und Länder und deren Umsetzung
10.20 Uhr Vortrag
„Der lange Weg zur Antragsstellung“ – Beispiele für Förderungen des Bundes im Zusammenhang mit § 96 BVFG
10.40 Uhr Vortrag
Förderantrag und Verwendungsnachweis – Hürden, die es zu meistern gilt
11.10 Uhr Vortrag
Weitere Fördermöglichkeiten und Hilfestellung zur Recherche
11.30 Uhr Fragerunde
Einladung als pdf:
Einladung-Workshop-Finanzen-Dezember-2021