25.08.2022

Workshop „Fördermöglichkeiten nach §96 BFVG in der Kulturarbeit“

Zu einem Elefanten gefalteter Geldschein
Geldorigami – Wikimedia/gemeinfrei

25. August 2022
ab 10 Uhr
online (über Zoom)

WORKSHOPTHEMA

96 BVFG besagt: „Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistung-en der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.

Der Workshop richtet sich an die im Wirkungsbereich des § 96 BVFG tätigen Einrichtungen und zeigt Fördermöglichkeiten in der Kulturarbeit auf sowie Hürden, die es zu meistern gilt.

 

PROGRAMM

Donnerstag, 25. August 2022

10.00 Uhr Begrüßung
Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung

Fördermöglichkeiten im Rahmen des § 96 BVFG

Leitung: Christian Bronder, Referent der Beratungsstelle „Finanzielle Förderungen“ der Kulturstiftung

10.10 Uhr Vortrag
Der gesetzliche Auftrag des § 96 BVFG an Bund und Länder und deren Umsetzung

10.20 Uhr Vortrag
„Der lange Weg zur Antragsstellung“ – Beispiele für Förderungen des Bundes im Zusammenhang mit § 96 BVFG

10.40 Uhr Vortrag
Förderantrag und Verwendungsnachweis – Hürden, die es zu meistern gilt

11.10 Uhr Vortrag
Weitere Fördermöglichkeiten und Hilfestellung zur Recherche

11.30 Uhr Fragerunde

 

Einladungsflyer Workshop Finanzielle Förderungen