Der Diplom-Kaufmann Christian Bronder ist bei der Kulturstiftung für den Bereich „Finanzielle Förderungen“ zuständig und bietet für die Einrichtungen der eigenständigen Kulturarbeit der deutschen Heimatvertriebenen fachbezogene Assistenz an. Zu seinen Aufgabengebieten bei der Kulturstiftung gehören u.a. die Beratung über Fördermöglichkeiten, Assistenz bei der Erstellung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen sowie die Beratung bei der Einwerbung von Drittmitteln nichtöffentlicher Art.
Kontakt:
Christian Bronder
Tel: 030 / 863355-12
E-Mail: christian.bronder@kulturstiftung.org
Finanzielle Förderungen:
Der § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) verpflichtet Bund und Länder, die Sicherung und Erforschung der Kultur und Geschichte jener Regionen im östlichen Europa und in Osteuropa zu unterstützen, in denen früher Deutsche gelebt haben oder heute noch leben. Er bildet die gesetzliche Grundlage zahlreicher, insbesondere auch grenzüberschreitender Förderaktivitäten.
§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung:
„Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.“
Zentrale Förderstellen in Bund und Ländern
Bund
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Seitens des Bundes nimmt die Kulturstaatsministerin den Auftrag nach 96 BVFG wahr. Dabei fördert sie wissenschaftliche Forschungsvorhaben, museale Präsentationen und bibliothekarische Einrichtungen. Außerdem unterstützt sie Angebote der kulturellen Bildung und Breitenarbeit sowie grenzüberschreitende Kooperationen.
Weiterführende Informationen zur Förderung durch die BKM
Aktuelle Ausschreibungen zu Förderprogrammen der BKM
Zur entsprechenden Internetseite des Bundesverwaltungsamtes gelangen Sie hier.
Bundeskulturreferentinnen und -referenten
Die Bundeskulturreferentinnen und -referenten wirken im Bereich der kulturellen Bildung und Vermittlung.
Zusammenarbeit – Bundesweite Vernetzung – Bundeskulturreferenten
Bundesministerium des Innern, für Bau und für Heimat
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert Maßnahmen der Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas.
Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier als pdf zum Download
Länder
Freistaat Bayern:
Das Haus des Deutschen Ostens (HDO) in München ist die zentrale Fördereinrichtung des Freistaates Bayern für kulturelle Förderung nach §96 BVFG. Es ist eine nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Freistaat Sachsen
Im Freistaat Sachsen ist das Sächsisches Staatsministerium des Innern und der dort angesiedelte Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler in Sachsen für finanzielle Förderungen zuständig.
Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, wo der Beauftragte für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern angesiedelt ist, für finanzielle Förderungen zuständig. Das Land fördert institutionell das Gerhart Hauptmann Haus in Düsseldorf und das Oberschlesische Landemuseum. Für zwei Vertriebenenorganisationen hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Patenschaft übernommen. Die Vertriebenenverbände und die Landsmannschaften sollen in die Lage versetzt werden, ihre Verbandsarbeit und die Interessen der durch sie vertretenen Vertriebenen wahrzunehmen.
(1) Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Hessen
In Hessen ist das Ministerium des Innern und für Sport, wo die Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, angesiedelt ist, für finanzielle Förderungen zuständig. Jährlich werden vier Vertriebenenorganisationen institutionell gefördert. Für zwei Vertriebenenorganisationen hat das Land Hessen eine Patenschaft übernommen. Die Vertriebenenverbände und die Landsmannschaften sollen in die Lage versetzt werden, ihre Verbandsarbeit und die Interessen der durch sie vertretenen Vertriebenen wahrzunehmen.
Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, wo der Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler angesiedelt ist, für finanzielle Förderungen zuständig.
Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Antragsformulare und weiterführende Informationen zu Zuwendungen finden Sie hier.
Niedersachsen:
In Niedersachsen ist das Ministerium des Inneren und für Sport, wo der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe angesiedelt ist, für finanzielle Förderungen zuständig.
Fördergelder des Landes werden aus dem Haushaltseinzelplan 03 Kapitel 03 02 Titel 684 90-5 „Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen“ für Projekte und Vereine zur Pflege des sogenannten Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung bewilligt. Unter anderem wird auch das Deutschlandtreffen der Landsmannschaft Schlesien damit unterstützt.
Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein , Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern verfügen über keinen eigens für die Belange der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler zuständigen Landebeauftragten als zentrale Ansprechpartner. Förderprojekte richten sich in der Regel nicht exklusiv an Einrichtungen der Vertriebenenverbände in diesen Ländern.
Europäische Union
2021 trat die neue EU-Förderperiode 2021-2027 in Kraft. Förderprogramme wurden umbenannt oder zusammengelegt, neue Förderbereiche kamen hinzu und Schwerpunkte änderten sich.
Die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen hilft Ihnen bei Fragen hierzu gerne weiter.
Stiftungen
Neben den Ländern gibt es auch Projektförderungen durch Stiftungen. Die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen wird 2021 entsprechende Informationen auf ihrer Internetseite bereitstellen. Bis dahin wenden Sie sich bitte bei Fragen rund um das Thema Fördermöglichkeiten direkt an die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen.
Text zur gesetzlichen Grundlage
Texte der Bundesregierung
Kulturerbe im östlichen Europa: Kulturförderung des Bundes
zuletzt aktualisiert am 06.02.2018
Eine kulturpolitische Verpflichtung – Die Erforschung und Erhaltung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa
zuletzt aktualisiert am 02.11.2005
Weiterentwicklung der Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, 25.02.2016, Drucksache 18/7730, PDF
Weiterentwicklung der Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG): „Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa Erinnerung bewahren – Brücken bauen – Zukunft gestalten“ (2016)
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Berichte der Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2019 und 2020
17.06.2021, PDF, 741 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2017 und 2018
12.06.2019, PDF, 598 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2015 und 2016
14.06.2017, PDF, 392 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2013 und 2014
15.07.2015, PDF, 528 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2011 und 2012
15.08.2013, PDF, 243 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2009 und 2010
18.04.2012, PDF, 280 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2007 und 2008
23.12.2009, PDF, 660 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2005 und 2006
11.12.2007, PDF, 281 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2003 und 2004
10.08.2005, PDF, 225 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2001 und 2002
23.04.2004, PDF, 229 KB
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 1999 und 2000
16.05.2002, PDF, 191 KB