Seit den Anfangsjahren bis 1989 haben sich die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und die mit ihr verbundene Studiengruppe für Politik und Völkerrecht vor allem mit dem staats- und völkerrechtlichen Status der ehemaligen deutschen Ostgebiete und der DDR und beschäftigt. Mit der Wende 1989/90 verschob sich der Fokus auf den Bereich des Minderheitenrechts, insbesondere auf die Rechte nationaler Minderheiten in den Ländern Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Neben wissenschaftlichen Grundlagenwerken erscheinen in den Reihen „Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen“ sowie „Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht“ Studien und Analysen zum Minderheitenschutz und Volksgruppenrechten in den einzelnen Staaten im östlichen Europa. Damit hat die Kulturstiftung wichtige Vorarbeiten für das europäische Minderheitenrecht insgesamt geleistet.
Zu den von der Kulturstiftung behandelten Themen zählen solche des Internationalen Kulturgüterschutzes, des Staatsangehörigkeitsrechts, des Selbstbestimmungsrechts der Völker, der Territorialen Souveränität und damit in Zusammenhang stehende historische und aktuelle Fragestellungen bis hin zu Asylrecht, Migration und Integration.
Ein besonderes Anliegen der Kulturstiftung ist es dabei, den grenzüberschreitenden Austausch und die Vernetzung mit wissenschaftlichen Institutionen in den Ländern Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas, zu fördern. Zudem setzt sich die Kulturstiftung dafür ein, wissenschaftliche Inhalte und Erkenntnisse zielgruppengerecht und nachhaltig zu vermitteln. Hierzu initiiert sie:
- Fachtagungen
- Diskussionsrunden
- Buchpräsentationen
- Fachpublikationen.