Der pommersche Rechtsgelehrte begann seine Laufbahn im Justizdienst, wurde dann Privatdozent in Göttingen und Professor in Rostock, Halle und Bonn. Sein Spezialgebiet war das bürgerliche Recht. Auch setzte er sich für die Reform der juristischen Ausbildung ein. Seine wichtigste Veröffentlichung war „Die Rechtsgeschäfte im Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich“, 2 Teile, 1889 und 1890. Sie war die grundlegende Vorarbeit für das am 1. Januar 1900 in Kraft getretene „Bürgerliche Gesetzbuch“. Ferner schrieb er ein „Internationales Privatrecht“ in zwei Bänden. „Die Haftung des Arztes aus ärztlicher Behandlung“, 1909 und ein „Memento Vivere“.
(1973)