Biographie

Staritz, Katharina

Herkunft: Schlesien (Ober- u. Niederschlesien)
Beruf: Theologin, Widerstandskämpferin
* 25. Juli 1903 in Breslau
† 3. April 1953 in Frankfurt/Main

Katharina Helene Charlotte Staritz wurde am 25. Juli 1903 in Breslau geboren. Sie war die älteste Tochter des Studienrates für die Fächer Mathematik, Physik und Chemie Carl Staritz und seiner Ehefrau Margarete, geb. Ismer. Die jüngere Schwester Charlotte, mit der Katharina trotz des Altersunterschiedes eine lebenslange enge Freundschaft verband, kam am 7. Mai 1909 ebenfalls in Breslau zur Welt. Die Atmosphäre im Elternhaus wird als herzlich, liberal-bildungsfreundlich, musikliebend und traditionell kirchlich beschrieben. Die Impulse für den späteren theologisch-kirchlichen Weg Katharinas kamen von außen, aus der Viktoria-Schule und hier besonders von der Lehrerin Gretel Ohlmann, die auch einen Mädchenbibelkreis leitete, mehr aber noch durch den Pfarrer an der Johanniskirche, Heinrich Lonicer. Dieser vertrat eine liberale, intellektuell anspruchsvolle, junge Menschen faszinierende Theologie und hat auch andere junge Frauen, zum Beispiel Ilse Jonas und Marie Luise Barthel, stark beeinflußt.

Nach dem Abitur, Ostern 1922, hätte Katharina gern Theologie studiert. Da die Eltern jedoch für eine Frau in der Kirche keine Zukunft sahen, studierte sie auf deren Wunsch in Breslau Deutsch, Geschichte, Religion für das Lehrfach. Das besondere Interesse galt aber der Theologie. Dem von ihr zeitlebens verehrten Lehrer Hans Freiherr von Soden (1881-1945), Professor für Kirchengeschichte und Neues Testament, der die Eltern Staritz persönlich aufsuchte, ist es schließlich gelungen, die Zustimmung zu einem Studienwechsel zu erwirken. Ab Sommersemester 1926 studierte Katharina Staritz in Breslau Theologie. Zum Wintersemester 1926/1927 folgte sie Professor von Soden nach Marburg. Hier legte sie am 13. Dezember 1928 das Erste theologische Examen ab, nur wenige Tage später, am 22. Dezember 1928, das Rigorosum. Sie war damit die erste Frau, die an der theologischen Fakultät Marburg zum Lic. theol. promoviert wurde.

Nachdem die Evangelische Kirche der Altpreußischen Union (EK-APU) die „Vorbildung und Anstellung der Vikarinnen“ durch das Kirchengesetz vom 9. Mai 1927 geregelt hatte, konnte Katharina Staritz nach dem Ersten Examen ins Lehrvikariat der Kirchenprovinz Schlesien übernommen werden. Am 9. März 1932 legte sie vor dem Prüfungsamt beim Evangelischen Konsistorium der Kirchenprovinz Schlesien das Zweite theologische Examen ab. Eine Gemeinde durfte sie als Frau zwar nicht übernehmen, doch fand sie eine Anstellung als nicht ordinierte „Stadtvikarin“ bei der Kreissynode Breslau-Stadt. Ordiniert, und das auch zu eingeschränkten Rechten, wurde sie erst viel später, nämlich am 6. November 1938.

Ihr Privatdienstvertrag beschrieb die Tätigkeiten, die von ihr erwartet wurden: Krankenhausseelsorge für Kinder, Ergänzungsunterricht für Konfirmanden, Übertrittsunterricht für Jugendliche, Frauen und Juden, Mitarbeit in einer Breslauer Vorortgemeinde. Es zeigte sich aber bald, daß die Stelle der Stadtvikarin eine expandierende Eigendynamik entwickelte. Immer mehr kam dazu, überparochiale Aufgaben, für die sich die Gemeindepfarrer nicht zuständig fühlten.

Spätestens seit der Pogromnacht vom 9./10. November 1938 entwickelte sich die Betreuung nicht nur der Breslauer, sondern der schlesischen Juden insgesamt zu einem eigenen Schwerpunkt der Arbeit. Schon im Spätsommer des Jahres 1938 hatte Pfarrer Heinrich Grüber (1891-1975) mit einigen Mitgliedern der Bekennenden Kirche (BK) eine „Kirchliche Hilfsstelle für nichtarische Christen – Büro Pfarrer Grüber Berlin“ eingerichtet. Dieses Büro entsprach auf evangelischer Seite dem katholischen St. Raphaels-Verein, später dem Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat Berlin. Durch die Pogromnacht wurde die Arbeit des „Büro Grüber“ noch wichtiger. Es galt, Juden bei der Auswanderung zu beraten und zu helfen, indem ihnen Adressen in aufnahmewilligen Ländern und die notwendigen Devisen beschafft wurden. Die in Deutschland Zurückbleibenden erhielten Beratung und Fürsorge. In den Landeskirchen und Kirchenprovinzen wurden „Vertrauensstellen“ geschaffen, deren Leiter, die „Vertrauensleute“, mit der Berliner Zentrale durch Besuche und Rundbriefe, beides jeweils nach Bedarf, in ständigem Kontakt standen. Die Stadtvikarin Staritz war ab 1. Dezember 1938 „Leiterin der Vertrauensstelle Breslau (Schlesien)“.

Grüber legte auf die öffentliche Bekanntgabe dieser Arbeit Wert und schickte die Listen mit den Adressen der Vertrauensleute an jüdische, kirchliche und staatliche Stellen. Die offizielle Anerkennung durch das Geheime Staatspolizeiamt erfolgte jedoch erst im Februar 1940. Durch die staatliche Anerkennung sah sich der Preußische Evangelische Oberkirchenrat (EOK) in Berlin veranlaßt, die ihm unterstellten Provinzial-Konsistorien nun auch seinerseits auf dem Dienstweg auf das „Büro Grüber“ hinzuweisen. Unter dem 2. April 1940 wird dem Konsistorium in Breslau mitgeteilt: „Alle Fragen der Wanderung, Wohlfahrt und Beschulung der Juden, die der evangelischen Kirche angehören, werden von diesem Büro (Grüber) durchgeführt. Das Büro hat in der dortigen Provinz eine Vertrauensstelle eingerichtet, deren Adresse lautet: Frau Vikarin Staritz, Breslau, Wagnerstr. 7.“ Damit war die Stadtvikarin Staritz auch kirchenamtlich als Leiterin der Vertrauensstelle anerkannt.

Die Betreuung der Juden, ihrer Angehörigen, ihrer Kinder wurde mit jedem Monat schwieriger, die Auswanderung seit Beginn des Krieges fast unmöglich. Nur wenige Länder der Welt waren noch bereit, Juden aufzunehmen. Das Berliner Büro wurde durch die Geheime Staatspolizei geschlossen, Grüber am 19. Dezember 1940 verhaftet und ins Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert. Detaillierte schriftliche Aufzeichnungen über ihre Hilfstätigkeit hat Katharina Staritz nicht hinterlassen. Es gibt aber Briefe, zum Beispiel an Pfarrer Paul Braune (1887-1954), den Leiter der Hoffnungsthaler Anstalten Lobetal bei Berlin, und Aufzeichnungen aus dem Bereich des Büros Grüber, die zeigen, mit welch hohem Einsatz sie versucht hat zu helfen. Ihre Schwester Charlotte kannte 120 Anschriften von Menschen, die größtenteils dank ihres Einsatzes auswandern konnten.

Die offizielle Arbeit der Vertrauensstelle Breslau endete abrupt mit der Zwangsbeurlaubung und Ausweisung der Leiterin durch das Konsistorium am 21. Oktober 1941. Vorausgegangen war die Veröffentlichung eines Rundschreibens an die Breslauer Pfarrer vom 12. September 1941, in dem die Stadtvikarin Bezug nahm auf die im Reichsgesetzblatt am 5. September 1941 veröffentlichte, am 19. September 1941 in Kraft tretende Polizeiverordnung über das Tragen des gelben Judensternes. Staritz wies auf die ausgrenzende Bedeutung dieser Maßnahme hin und darauf, daß sie auch viele evangelische Christen jüdischer Herkunft und ihre Kinder betreffe. Sie bat die Breslauer Gemeinden, diese Christen nicht aus den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen fortzuweisen und sich ihrer gerade jetzt besonders anzunehmen: „Sie haben das gleiche Heimatrecht in der Kirche wie die anderen Gemeindeglieder und bedürfen des Trostes aus Gottes Wort besonders. Für die Gemeinden besteht die Gefahr, daß sie sich durch nicht wirklich christliche Elemente irreführen lassen, daß sie die christliche Ehre der Kirche durch unchristliches Verhalten gefährdet.“ Drei Tage vor der Zwangsbeurlaubung, also am 18. Oktober 1941, hatte das Breslauer Konsistorium ein Schreiben an sämtliche Pfarrer, Pfarrvikare und Vikare der schlesischen Kirchenprovinz herausgegeben, in dem es sich von dem Rundschreiben distanzierte.

Abschriften des Rundschreibens erreichten hohe und höchste Stellen der NS-Hierarchie. Reichspropagandaminister Joseph Goebbels hatte für den Kriegswinter 1941/1942 ohnehin eine Kampagne „Herr Bramsig und Frau Knöterich“ geplant, in der das Abhören von Feindsendern und Sympathie mit Juden als Muckertum und undeutsche Einstellung angeprangert werden sollten. In dieses Propagandaprogramm wurde nun der Fall Staritz aufgenommen. Am 18. Dezember 1941 erschien in der SS-Zeitung „Das schwarze Korps“ ein Artikel „Frau Knöterich als Stadtvikarin“: „Da gibt es beispielsweise in Breslau eine sogenannte Stadtvikarin, eine Dame also, die das seltsame und seltene Amt eines weiblichen Seelsorgers ausübt: Frau Lic. Staritz, Wagnerstr. 7. Sie dürfte sich in dieses Amt begeben haben oder man hat sie hinein geschickt wohl in der Annahme, daß ein solches ,letztes Aufgebot‘ in sonderlichem Maße befähigt sein würde, auf die weiblichen Tränendrüsen zu drücken, von denen man annahm, sie könnten, unmittelbarer als das bei Männern der Fall ist, unter Ausschaltung des kritischen Verstandes, auf das Herz einwirken.“ Der Artikel versucht dann zu zeigen, daß der Rundbrief mit einem unzumutbaren, undeutschen, nicht rassestolzen Ehrbegriff arbeitet und kommt zu dem Schluß: „Wir zweifeln selbstverständlich nicht daran, daß jeder anständige Deutsche, möge er angehören welcher Konfession er wolle, nur Abscheu empfinden wird vor derartig unfasslichen Zumutungen, wie sie ,Frau Knöterich‘ hier empfiehlt“.

Katharina Staritz war der Weisung des Konsistoriums nachgekommen und hatte Breslau verlassen. Unter Beibehaltung ihrer Bezüge studierte sie wieder in Marburg, wo sie sich unter dem Schutz Sodens geborgen fühlte. Aushilfsweise wurde sie in Gottesdiensten (Elisabethenhof und Ockershausen) und Religionsunterricht eingesetzt. Am 4. März 1942 griff die Geheime Staatspolizei zu. Sie ließ sie im Christlichen Hospiz in Marburg durch einen Kriminalpolizisten verhaften. Am 9. März 1942 gab Hans von Soden in ihrem Auftrag die Nachricht an Charlotte Staritz, den Breslauer Stadtdekan Walter Lierse, die Konsistorialrätin Dr. Elisabeth Schwarzkopf und Jochen Klepper weiter.

Einen Monat lang war Katharina Staritz im Polizeigefängnis Kassel, zwei Monate im Arbeitshaus Breitenau bei Kassel, fast ein Jahr im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück bei Neustrelitz/Mecklenburg inhaftiert. In Ravensbrück mußten die Gefangenen dreimal täglich zu Appellen antreten, die mit langem Stehen verbunden waren. Die Prügelstrafe galt als Erziehungsmittel. Auf Anweisung Himmlers ist es zu Sterilisierungen gekommen. Ab Dezember 1941 wurden Transporte für die Vernichtungslager im Osten zusammengestellt. Etwa 92.000 Frauen und Kinder sind in diesem Lager umgekommen. Katharina Staritz wurde als politische Gefangene geführt. Erst kurz vor ihrem Tod hat sie über die Erinnerungen aus dieser Zeit sprechen können, sie aufgeschrieben oder ihrer Schwester diktiert. Sie liegen vor unter dem Titel „Des großen Lichtes Widerschein“ und zeigen, daß sie in diesen 14 Monaten „die Nähe und Kraft Gottes in nie gekannter Unmittelbarkeit“ lebenserhaltend erfahren hat. Durch heimliche Andachten, Gottesdienste beim Marschieren auf der Lagerstraße und Segenshandlungen hat sie die Durchhaltekraft mitgefangener Frauen gestärkt.

Am 18. Mai 1943 wurde sie überraschend probeweise entlassen. Sie kehrte in ihr Amt nach Breslau zurück, musste sich aber zweimal wöchentlich bei der Staatspolizei melden und stand unter Bewachung. Sie blieb amtsbehindert, indem sie nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur im Innendienst (Büro und Einzelunterricht Erwachsener) eingesetzt werden durfte. Die Haft hatte sie verändert. Die Hausärztin diagnostizierte einen schweren Erschöpfungszustand mit Gedächtnisschwäche und Depressionen, dazu kam eine Verkrümmung der Wirbelsäule mit Bandscheibenschäden und eine hartnäckige Krätze.

Obwohl das Näherrücken der Roten Armee nicht zu übersehen und das Ende des Krieges unausweichlich war, konnten die Schwestern Staritz nur verdeckt Vorbereitungen für den Tag der Flucht aus Breslau treffen. Die ältere mußte die Meldepflicht einhalten und jede Auffälligkeit vermeiden, die jüngere arbeitete in Brieg. Die Mutter war seit einem Schenkelhalsbruch nicht gehfähig, pflegebedürftig und auf einen Rollstuhl angewiesen, der Vater schon 1932 gestorben. Am 22. Januar 1945 gab Stadtdekan Lierse die Erlaubnis zum Aufbruch und zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in einer anderen evangelischen Kirche. Auf dem Umweg über Dresden kamen die drei Frauen und eine alte Tante schließlich nach Marburg.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck nahm die Vikarin aus Schlesien vorläufig in ihren Dienst. Da es in dieser Kirche noch kein Vikarinnengesetz gab, konnte sie auf Dauer nicht mit den Rechten eingestellt werden, die sie in Breslau bereits besaß. Sie erhielt das Gehalt eines Hilfspfarrers. Inzwischen liefen seit 1947 Verhandlungen mit Frankfurt/Main und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Dort bestand der Wunsch, sie für die Leitung der Frauenhilfe zu gewinnen. Als schwieriger Kernpunkt der Verhandlungen gestaltete sich die Forderung von Katharina Staritz, als Leiterin der Frauenhilfe auch in eine Gemeinde mit vollem Auftrag für Predigt und Sakramentsverwaltung eingebunden zu sein. Sie hat es schließlich durchgesetzt. Auf Beschluß der Stadtsynode Frankfurt wurde sie zum 1. Dezember 1949 ins Beamtenverhältnis eingesetzt und bis zum 1. April 1950 auf Probe, danach auf einer neu zu errichtenden Vikarinnenstelle angestellt.

Als erste ordinierte Theologin im Beamtenverhältnis in Hessen und Nassau, wenn auch jetzt noch mit nur 80 Prozent der Pfarrerbesoldung, nahm sie ihren Dienst in der Frauenhilfe, in der St. Katharinengemeinde, im Alten Markuskrankenhaus in Frankfurt und in der Frauenhaftanstalt Preungesheim auf. Ihre Gesundheit war geschwächt. Vermehrt traten Erschöpfungs- und Angstzustände auf. Am Karfreitag, 3. April 1953, erlag sie einem Krebsleiden. Die Trauerfeier war fünf Tage später auf dem Friedhof Frankfurt-Bockenheim.

Die Erinnerung an Katharina Staritz blieb zunächst auf die Familie und den kleinen Kreis der Freunde eingegrenzt. Erst ab Ende der 1980er Jahre begann sich die Frauenforschung und die Frauenwiderstandsforschung für sie zu interessieren. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme wurde man auch in Breslau auf sie aufmerksam. Dort konnte im Rahmen der Arbeitstagung des ,Vereins für Schlesische Kirchengeschichte e. V.‘ am 13. Oktober 2001 in der Turmvorhalle der St. Maria-Magdalena-Kirche in einer ökumenischen Feier eine Gedenktafel enthüllt werden. Auf ihr steht in deutscher und polnischer Sprache: „Katharina Staritz, Evangelische Theologin – Stadtvikarin in Breslau. In Wort und Tat erwies sie in den Jahren der Naziherrschaft christliche Nächstenliebe den verfolgten Geschwistern jüdischer Herkunft und wurde deshalb verfolgt“.

Werke: Katharina Staritz, Augustins Schöpfungslehre, dargestellt nach seinen Genesisvorlesungen, Breslau 1931. – Vikarin in Breslau, in: Mitteilungen des Verbandes evangelischer Theologinnen Deutschlands 3. Jg. 3. Vj. (1933), S. 9-13. (Wiederabdruck: Gerlind Schwöbel: Ich aber vertraue S. 98-103). – Zur Frage des Übertritts und des Übertrittsunterrichtes, in: Die Theologin 11. Jg. Heft 2 u. 3 (1941), S. 29-34. – Des großen Lichtes Widerschein. Berichte und Verse aus der Gefangenschaft. Hrsg. von der Evangelischen Frauenhilfe in Deutschland e.V. o. J., 1. Aufl. (1953), 2. Aufl. o. J.

Lit.: Christliche Frauen im Widerstehen gegen den Nationalsozialismus: Häftlinge im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück von 1939-1945; Begleitbroschüre zur Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück 1998/99, Berlin 1999. – Erhart, Hannelore/Meseberg-Haubold, Ilse/Meyer, Dietgard: „Frau Knöterich als Stadtvikarin“. Erste Reaktionen auf das Rundschreiben von Katharina Staritz zur Sternverordnung von 1941, in: Deutsches Pfarrerblatt 7/1997, S. 335-337. – Erhart, Hannelore/Meseberg-Haubold, Ilse/Meyer, Dietgard: Katharina Staritz 1903-1953. Dokumentation Bd. 1: 1903-1942. Mit einem Exkurs Elisabeth Schmitz, Neukirchen-Vluyn 1999. – Schwöbel, Gerlind: „Ich aber vertraue“. Katharina Staritz. Eine Theologin im Widerstand (Schriftenreihe des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main 15), Frankfurt/Main 1990; 2. erw. Aufl. 1992. – Schwöbel, Gerlind: Staritz, Katharina. Beitrag in: BBKL 10, 1995 Sp. 1225-1230. – Schott, Christian-Erdmann: Dein Wille geschehe: Jochen Klepper – Joachim Konrad – Katharina Staritz – zum 100. Geburtstag. In: BOKG 6/2004, S. 124-136. – Schott, Christian-Erdmann: Katharina Staritz (1903-1953), in: Schlesische Lebensbilder VIII, i. A. der Historischen Kommission für Schlesien hrsg. von Arno Herzig, Neustadt/Aisch 2004 S. 296-303.

Bild: H. Erhart/I. Meseberg-Haubold/D. Meyer: Katharina Staritz, Bd. 1, Neukirchen-Vluyn 1999, S. 7

Christian-Erdmann Schott