Heute vor 70 Jahren, am 4. August 1950, unterzeichneten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen und Mitglieder des Tschechischen Nationalausschusses im Exil das Wiesbadener Abkommen. Es war das erste gemeinsame deutsch-tschechische Dokument der Verständigung und Versöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg.
Das Wiesbadener Abkommen steht in einer engen zeitlichen und auch politischen Beziehung zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen, die am Tag darauf feierlich in Stuttgart unterzeichnet wurde. In diesem Schlüsseldokument der deutschen Nachkriegsgeschichte haben die deutschen Heimatvertriebenen einerseits ihr Recht auf die angestammte Heimat betont, andererseits aber auch die Hand zur aufrichtigen Versöhnung mit den östlichen Nachbarn ausgestreckt.
Klares Bekenntnis
Das klare Bekenntnis der Charta zu einem geeinten, demokratischen Europa in Frieden und Freiheit findet auch bereits im ersten Punkt des Wiesbadener Abkommens seinen Ausdruck: „Beide Teile stehen auf dem Boden der demokratischen Weltanschauung und lehnen jedes totalitäre System ab. Beide Teile betrachten eine demokratische Ordnung der Verhältnisse im böhmisch-mährisch-schlesischen Raum als einen Teil des Kampfes für ein einheitliches Europa.“
Auch die hessische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, gedenkt der Unterzeichnung des Wiesbadener Abkommens mit einer Presseinformation:
https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/70-jahre-wiesbadener-abkommen
Den Wortlaut des Wiesbadener Abkommens finden Sie auf den Seiten der Sudetendeutschen Landsmannschaft Hessen: http://www.sudetendeutsche-in-hessen.de/text_wiesbaden.htm