Gemeinsames Gedenken der Kulturstiftung und der AGDM: 70 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Heute vor 70 Jahren, am 5. August 1950, wurde in Stuttgart die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verabschiedet. Damals, nur wenige Jahre nach den Gräueln von Krieg, Flucht und Vertreibung, bekannten sie sich zum Aufbau eines gemeinsamen Europas und Deutschlands. Mit der verabschiedeten Charta setzte man eindrucksvoll ein Zeichen für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Völkerverständigung, ohne dabei das Gedenken an die Vertreibung außer Acht zu lassen. Ausdrücklich heißt es in der Charta, dass die Heimatvertriebenen auf Vergeltung verzichten und die Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker gleichberechtigt ohne Furcht und Zwang leben können, sowie den Wiederaufbau Deutschlands und Europas nachhaltig unterstützen wollen.

Wenn wir am heutigen Tag an die Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen erinnern und dass das erlittene Leid der Vertreibung  diese nie daran gehindert hat, die Verständigung  mit unseren Nachbarn im Osten zu suchen, sollten wir uns auch das Schicksal der Heimatverbliebenen ins Bewusstsein rufen.  In den meisten Staaten des östlichen Europas waren die Heimatverbliebenen lange Zeit Repressalien ausgesetzt, wenn sie sich zur eigenen deutschen Sprache und Identität öffentlich bekannten. Auch sie hatten ihre Heimat verloren.

Gleichermaßen verfolgen Heimatvertriebene und Heimatverbliebene heute einen partizipativen Ansatz in ihrer Kulturarbeit und haben gemeinsame Ziele und Anliegen auf der Grundlage eines geeinten Europas im Geiste der Charta von 1950. Der Charta der deutschen Heimatvertriebenen liegt ein gesamteuropäisches Interesse zugrunde – die Mahnung, dass Vertreibungen geächtet und nie wieder möglich sein dürfen. Zugleich ist sie eine fortwährende Verpflichtung für uns alle, sich für ein dauerhaft geeintes und friedliches Europa einzusetzen, in dem gerade auch neben den Völkern die Volksgruppen eine gesicherte Zukunftsperspektive durch verbriefte Minderheitenrechte haben müssen.

Wenn junge Menschen von heute die Charta lesen, wird sich ihnen der hohe sittliche und historische Rang dieses Dokuments vielleicht nicht gleich auf Anhieb erschließen, weil sie manches für selbstverständlich halten, was damals ganz und gar nicht selbstverständlich war. Man muss sich schon in das Jahr 1950 zurückversetzen, in die verzweifelte Lage der Vertriebenen, die alles verloren hatten und mit ihren grauenvollen Erinnerungen an Krieg, Leid und Vertreibung zu Millionen in Lagern und Notunterkünften lebten. Wir haben daher allen Grund, heute den Verfassern und den späteren Umsetzern der Charta der deutschen Heimatvertriebenen zu danken.

  • Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen
  • Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN

2020-08-05-Pressemitteilung-KS-08-2020-Gedenken-Charta

Gemeinsamer Gedenkkranz der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN mit dem Gedenkband „Gemeinsam in stillem Gedenken“

 

Gemeinsame Kranzniederlegung am Berliner Denkmal für die Opfer von Flucht und Vertreibung durch Renata Trischler, Leiterin des AGDM-Koordinierungsbüros, und Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen

 

Renata Trischler, Leiterin des AGDM-Koordinierungsbüros, und Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Berliner Denkmal für die Opfer von Flucht und Vertreibung