Ereignis vom 1. Januar 1211

Das Burzenland wird erstmals urkundlich erwähnt

Blick vom Schuler auf einen Teil des Burzenlandes.

Das Burzenland liegt heute im Herzen Rumäniens, und zwar im südöstlichen Teil des Kreises Kronstadt und ist ein von Gott reich gesegneter Landstrich unserer Heimat. Es bildet eine Senke im südöstlichsten Teil Siebenbürgens, umgeben im Osten und Süden vom Karpatenbogen, im Westen vom Perschaner Höhenzug und im Norden vom Geisterwald und dem Altfluss. Der Name Burzenland ist von einem der wichtigsten Gewässer der Burzen abgeleitet, die dies Gebiet von Südwesten nach Nordosten etwa diagonal durchfließt und bei Marienburg linksufrig in den Altfluss mündet. Der Flussname ist slawischen Ursprungs und bedeutet „die Schnelle“, was für die Burzen allerdings nur für ihren Oberlauf entspricht, wo sie aus dem Gebirge kommt. In der Burzenländer Ebene ist sie ein eher langsames Gewässer.

Wahrscheinlich am Ende des 12. Jahrhunderts wurde dies Gebiet von den Ungarn erobert und besetzt und es wurden dahin deutsche Siedler berufen, die das Land bebauen und es gegen die feindliche Einfälle der heidnischen Kumanen die außerhalb des Karpatenbogens lebten verteidigen sollten. Archäologische Funde aus dieser Zeit wurden in Marienburg gemacht.

Im Jahre 1211 verlieh der ungarische König Andreas II. (1205 1235) die „terra Borza“ dem Deutschen Orden. Die Urkunde von 1211 ist nicht genau datiert, sondern im siebenten Regierungsjahr des Königs Andreas II. ausgestellt, das am 7. Mai 1211 beginnt. Das Original der Urkunde ist nicht erhalten geblieben, ihr Text ist in einem Register des Vatikanischen Archivs in Rom und in einer Urkunde im Geheimen Staatsarchiv Berlin überliefert. Der Inhalt besagt, dass der König den Kreuzrittern vom Hospital St. Marien, das früher in Jerusalem war, aber sich nunmehr in Akkon befindet, ein Gebiet mit dem Namen „terra Borza“ verliehen hat. Dies Gebiet ist „deserta et inhabitata“, was „verlassen oder öde und bewohnt“ bedeutet und somit einen Widerspruch enthält. Möglicherweise bedeutet ,,deserta“, dass die „terra Borza“ von den früher dort siedelnden Szeklern verlassen wurde, vielleicht auch, dass das Gebiet mit Verhauen umgeben und unzugänglich gemacht wurde.

Das Gebiet wurde den Rittern zum friedlichen Bewohnen und zum freien Besitz verliehen. Falls Gold und Silber dort gefunden würden, sollte die Hälfte des Ertrags der königlichen Kammer zufallen. Den Rittern wurden freie Märkte und die Zollabgaben dieser Märkte verliehen, wohl auch ein Hinweis darauf, dass dies Gebiet bewohnt war. Zum Schutze des ungarischen Reiches gegen die außerhalb des Karpatenbogens lebenden feindlichen Kumanen sollten die Ritter hölzerne Burgen und Städte errichten dürfen. Der Wojwode Siebenbürgens sollte keine Herberge dort nehmen dürfen, und die Ritter sollten keine Abgaben leisten und nur der Gerichtsbarkeit des Königs unterstehen, aber sie durften sich einen eigenen Richter wählen.

Das verliehene Gebiet sollte den Rittern vom königlichen „Pristalden“ einem Verwaltungsbeamten übergeben werden und dessen Grenzen auf Geheiß des siebenbürgischen Wojwoden Michael (1209-1212) mit Grenzzeichen versehen warden. Es folgt dann die Beschreibung der Grenzen, beginnend bei den Verhauen der Burg von Halmagen am rechten Altufer nördlich von Schirkanyen, von dort verläuft die Grenze dann zu den Verhauen der Burg Galt am Alt, weiter zu den Verhauen der Burg Miklósvár am linken Altufer beim Altknie und dann altaufwärts bis zur Mündung des Baches „Tertillou“ (Tatrang), weiter nach Süden bis zur Quelle des Tatrang, dann von der Quelle des Tömösch (Tirnis) bis zum Ausfluss des Flusses Burzen (aus dem Gebirge, bei Zarnesti) und von dort, wie die Schneeberge das Land umgeben, wiederum nach Halmagen.

Aus der Urkunde von 1211 ersehen wir, dass der Teil des Burzenlandes östlich vom Tatrangfluss nicht an den Ritterorden verliehen wurde. Die in der Urkunde erwähnten Gewässernamen sind auch ein Hinweis, dass das Burzenland damals schon bekannt und bewohnt war, wahrscheinlich von einer bodenständigen rumänischen Bevölkerung und früheren deutschen Kolonisten.

Eine Urkunde von 1212 nennt als Zweck der Verleihung die Verteidigung der Landesgrenzen gegen die Einfälle der Kumanen und erwähnt die Bevölkerung des Burzenlandes als ,,neue Pflanzung“. Damals war der Kreuzritter Bruder Theodoricus das Oberhaupt der Burzenländer Ritter, und er erwirkte von König Andreas II., dass die königlichen Münzbeamten nicht in dies Gebiet kommen durften, sondern den Rittern für Silber genügend Münzen für die sich dort aufhaltende Bevölkerung geben sollten. Ebenso wurde der Orden im Besitz der neu errichteten Kreuzburg (Crucpurg) und deren Umgebung bestätigt, die außerhalb des ursprünglich verliehenen Gebietes lag. Aus dem Jahre 1213 stammt eine Urkunde über den Kirchenzehnten, der aber von der orthodoxen rumänischen Bevölkerung nicht gezahlt wurde. Es wird auch gesagt, dass damals im Ordensgebiet keine Ungarn und Szekler lebten.

Im Jahre 1222 stellte König Andreas II. eine Urkunde zur Erneuerung der Schenkung von 1211 aus. Darin wird verboten, Siedler aus der Hermannstädter Provinz ins Burzenland umzusiedeln. Es wurde festgestellt, dass die Mundarten von Zeiden, Tartlau und Neustadt einige Ähnlichkeiten mit den Dorfmundarten aus der Großschenker Gegend haben. Daneben soll nicht unerwähnt bleiben, dass unter den deutschen Ortsnamen des Burzenlandes mehrere die gleichen sind wie Ortsnamen in der Umgebung der Koblenzer Residenz des Deutschen Ritterordens: Heldsdorf, Honigberg, Kronen, Nussbach, Petersberg, Rosenau, Weidenbach. Dies spricht dafür, dass ein Teil der deutschen Siedler aus der linksrheinischen Gegend stammt. Burzenländer Ortsnamen, die ihre Entsprechung auch in der Hermannstädter Provinz haben, sind: Marienburg, Neustadt, Tartlau (Tarteln), Wolkendorf, Zeiden (Seiden).

Der Ritterorden organisierte das Burzenland nach militärischen Grundsätzen in fünf sogenannte „Häuser“. Zu jedem „Haus“ gehörte eine Burg, die von jeweils einer „Hundertschaft“ von Kolonisten errichtet, in Stand gehalten, versorgt und verteidigt werden sollte. Innerhalb einer ,,Hundertschaft“ gab es jeweils zehn „Zehntschaften“, die in Blocks von je zehn Höfen in einer Zeile angelegt waren. Aus drei oder vier solchen Zehntschaften bestand ursprünglich eine Ansiedlung, was anhand der Pläne bei fast allen Orten im Burzenland nachgewiesen werden konnte.

Im Jahre 1225 vertrieb König Andreas II. auch mit Hilfe des Heeresaufgebotes der Hermannstädter Provinz den Deutschen Ritterorden aus dem Burzenland, weil der Orden dies Gebiet der Oberhoheit des Papstes unterstellt hatte. Dies war ein Verstoß gegen die Souveränität des ungarischen Königs, den dieser nicht dulden konnte. Die Ritter mussten weichen, aber die deutschen Siedler blieben. Sie wurden später „Sachsen“ genannt, ein Ausdruck, der in der ungarischen königlichen Kanzlei für alle jene deutschen Siedler gebraucht wurde, die von weiter als aus Österreich und Bayern ins Land kamen.

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bestanden im Burzenland folgende fünf sächsische Gerichtsstühle:

  • Kroner Stuhl mit Corona, Martinsberg, Bartholomä und vielleicht Brenndorf, da der Kronstädter Hattert früher bis an den Alt reichte.
  1. Marienburger Stuhl mit Marienburg, Rothbach , Nussbach, Heldsdorf.
  2. Rosenauer Stuhl mit Rosenau, Neustadt und Weidenbach.
  3. Tartlauer Stuhl mit Tartlau, Honigberg, Petersberg
  4. Zeidner Stuhl mit Zeiden, Wolkendorf und vielleicht einer untergegangenen Ortschaft.

In den überlieferten Urkunden werden die sächsischen Ortschaften des Burzenlandes wie folgt erwähnt:

1235: Corona

1240: Marienburg, Petersberg, Honigberg und Tartlau (1265: castrum Feketehalom = Schwarzburg bei Zeiden)

1331: Rosenau

(1335 castrum Heltwen = Heldenburg bei Heldsdorf)

1342: Weidenbach

1362: Neustadt

1368: Brenndorf

1371: Rothbach

1377: Heldsdorf, Nussbach,Wolkendorf, Zeiden

Dazu werden auch folgende Ortschaften außerhalb des sächsischen Siedlungsgebietes im Burzenland genannt:

1294: Budila, Tohan

1366: Satulung (Langendorf), Cematu, Turche, Baciu (Batschendorf)

1367: Törzburg, Zemen, Zizin, 1404: Neudorf

1410: Krebsbach

1460: Geist (Apata)

1480: Tatrang

1500: Purcareni.

Betrachten wir nun kurz die Verwaltungsstrukturen, die im Laufe der Zeit auf dem Gebiete des Burzenland bestanden haben. Als erste Nachricht ist der Begriff „terra Saxonum de Barasu“ aus dem Jahre 1252 überliefert, der sich nur auf die sächsischen Siedlungen bezog. Im Jahre 1288 wird erstmals ein königliches Komitat „de Burcia“ genannt, das offenbar auch das sächsische Siedlungsgebiet einschloss. Aus dem Jahre 1331 ist erstmals der Begriff „Distrikt“ bekannt, womit gewöhnlich ein Grenzgebiet mit einer spezifischen militärischen Organisation bezeichnet wurde und dieser Distrikt war für die sächsischen Siedlungen des Burzenlandes eingerichtet. Im Jahre 1341 hatten die sächsischen Distrikte Kronstadt und Bistritz der gleichen Oberbefehlshaber, ab 1343 war der Kronstädter Distrikt unter dem Befehl des Szeklergrafen. Im Jahre 1351 wird innerhalb des Kronstädter Komitates der „Kronstädter Stuhl“ für die sächsische Bevölkerung genannt. Eine Urkunde von 1355 erwähnt die „Gemeinschaft der Bürger und der Provinzialen von Kronstadt” die im Distrikt lebten. Bis zu diesem Jahr gab es eigene Kronstädter Komitatsgrafen, seither hatten die Szeklergrafen dies Amt inne bis zum Jahre 1412.

Im Rahmen der Verwaltungsreform von 1366 wurden für das Burzenland als gerichtliche Oberinstanz die Sieben Stühle der Hermannstädter Provinz bestimmt. Im Jahre 1377 wurde die bestehende Verwaltungsstruktur der 13 sächsischen Ortschaften unter der Führung der Stadt Kronstadt neu bestätigt. Um das Jahr 1400 und wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Errichtung der Stadtbefestigungen änderte die Stadt Kronstadt die frühere Verwaltungsstruktur des Burzenlandes zu ihren Gunsten. Das Dorf Weidenbach wurde vom Rosenauer Stuhl abgetrennt und der Stadt untergeordnet, ebenso die Dörfer Honigberg, Petersberg vom Tartlauer Stuhl der städtischen Gerichtsbarkeit untergeordnet und verpflichtet, Arbeits und Fuhrdienste bei dem Bau der Kronstädter Stadtmauern zu leisten, wie das aus Urkunden von 1420 und 1454 hervorgeht. Rosenau erhielt Wolkendorf zugesprochen, so dass die beiden großen Marktflecken Zeiden und Tartlau ohne untergeordnete Ortschaften blieben und dadurch die Vorherrschaft von Kronstadt befestigt wurde.

Aus dem Jahre 1420 ist erstmals das Bestehen einer Burzenländer Provinzialversammlung bekannt, die aus dem Kronstädter Stadtrat, den Richtern und Vertretern der vier Marktflecken (Marienburg, Rosenau, Tartlau und Zeiden) sowie den Vertetern der Dörfer des Burzenländer Distrikts bestand.

In der Regierungszeit des des ungarischen Königs Matthias Corvinus (l458-1490) begann ein Prozess zur verwaltungsmäßigen Vereinigung der vier sächsischen Siedlungsgebiete in Siebenbürgen. Zuerst wurden die ,,Zwei Stühle“ der Mediascher Provinz mit den „Sieben Stühlen“ der Hermannstädter Provinz im Jahre 1464 vereinigt. Alle vier sächsischen Siedlungsgebiete mit den Vororten Hermannstadt, Mediasch, Bistritz und Kronstadt wurden im Jahre 1467 Nutznießer eines gemeinsamen Zollbefreiungsprivilegiums.

Im Jahre 1471 wurde dann erstmals eine gemeinsame Steuer für alle Sachsen festgesetzt und im Jahre 1473 fand die erste bekannte Zusammenkunft der Vertreter der vier sächsischen Provinzen zur Aufteilung der gemeinsamen Steuer statt. Aus dem Jahre 1485 stammt die älteste Urkunde, die von den vier vereinigten Provinzen zusammen ausgestellt wurde, die sich seither als „Sächsische Nationsuniversität“ bezeichneten, im Sinne von Gemeinschaft aller privilegierten Sachsen Siebenbürgens. Für diese Sächsische Nationsuniversität bestätigte der ungarische König Matthias Corvinus im Jahre 1486 den Andreanischen Freibrief von 1224, der ursprünglich nur für die Hermannstädter Provinz ausgestellt worden war. So erfuhr das vereinigte Siedlungsgebiet der Siebenbürger Sachsen die Anerkennung durch den ungarischen Staat.

Im Rahmen der Sächsischen Nationsuniversität, zu der er nun gehörte, bewahrte der Kronstädter Distrikt weitgehend seine Autonomie und stand manchmal auch im Gegensatz zu den übrigen Gebieten, manchmal übernahm Kronstadt auch die Führung der Angelegenheiten aller Siebenbürger Sachsen. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde die Stadt Kronstadt Besitzer von untertänigen Ortschaften und erwarb im Jahre 1498 zuerst als Pfandbesitz das Törzburger Dominium und damit Gebiete im Nordwesten, Südwesten und Südosten des Burzenlandes mit rumänischer und ungarischer Bevölkerung, wo es keine Sachsen als Bewohner gab. Beginnend mit dem Jahre 1542 wurde in Kronstadt und im ganzen Burzenland die Reformation durchgeführt und die deutsche und ungarische Bevölkerung trat geschlossen von der katholischen zur evangelischen Religion über. Die rumänische Bevölkerung blieb bei ihrer orthodoxen Religion.

In dieser verwaltungsmäßigen Struktur blieb das Burzenland bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Im Zuge der Verwaltungsreformen von Kaiser Joseph II. (1780-1790) wurde das Burzenland für die Jahre 1784-1790 dem neuen Haromszeker (Drei Stühle) Komitat angegliedert als Burzenländer Kreis (Circulus Barcensis) mit sechs Bezirken (Processus) 1. Marienburg, 2. Zeiden, 3. Honigberg, 4. Sieben Dörfer, 5. Rosenau, 6. Törzburg. Im Jahre 1790 wurde diese Verwaltungseinteilung abgeschafft und die alte wieder eingeführt und blieb bis zum Jahre 1848 so bestehen.

Nach der Niederwerfung der Revolution von 1848/1849 wurde das Land Siebenbürgen in sechs Militärkreise eingeteilt, Kronstadt und das Burzenland gehörten zum fünften Kreis Hermannstadt als 10. Bezirk Kronstadt, dem damals einige Dörfer im Osten des Burzenlandes angeschlossen worden, die vorher zum Oberweißenburger Komitat gehört hatten. Im Jahre 1851 wurde Siebenbürgen in fünf Kreise eingeteilt und Kronstadt mit dem Burzenland gehörte weiter zum Kreis Hermannstadt. Beginnend mit dem Jahre 1853 wurde eine „provisorische“ Landeseinteilung mit fünf Distrikten eingeführt, nach der Kronstadt und das Burzenland sich als achter Bezirk im Distrikt Hermannstadt befand. Die Unterteilungen von 1853 waren die Bezirke 1. Kronstadt (nur die Stadt), 2. Marienburg, 3. Rosenau, 4. Langendorf. Im Jahre 1854 wurde dann eine so genannte „definitive” Landeseinteilung mit zehn Kreisen festgesetzt. Kronstadt war der Vorort des zweiten Kreises, dem im Burzenland folgende Bezirksämter unterstellt waren: 4. Törz burg, 5. Marienburg, 6. Kronstadt, 7. Langendorf. Die „definitive“ Landeseinteilung dauerte nur bis zum Jahre 1861; damals wurde die alte Landeseinteilung vor 1848 wieder hergestellt und bestand bis zum Jahre 1876.

Durch das ungarische Gesetz XXXIII von 1876 wurden neue Komiate geschaffen und am 2. September 1876 bildete sich das Komitat Kronstadt, das in drei Bezirke eingeteilt war:

  1. Unterländer Bezirk mit dem Sitz in Marienburg
  2. Oberländer Bezirk mit dem Sitz in Zeiden
  3. Siebendörfer Bezirk mit dem Sitz in Langendorf

Die rumänischen· Orte der Törzburger Gegend wurden damals dem Fogarascher Komitat angeschlossen.

Nach der Vereinigung Siebenbürgens mit Altrumänien am 1. Dezember 1918 wurden Anfang 1919 durch Dekret des Leiters den Regierungsrates für Siebenbürgen die Komitate in Judete umbenannt, wie die Verwaltungseinheiten in Altrumänien hießen. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Verwaltung von 1925 bekam das Judet Kronstadt eine neue Gestalt, weil die Törzburger Gegend, Wladein und Schnakendorf im Westen und mehrere Orte aus dem Judet Trei Scaune im Osten an Kronstadt angeschlossen wurden. So hatte das Judet Brasov vom Jahre 1925 fünf Bezirke:

  1. Untere Burzen mit dem Sitz in Marienburg
  2. Obere Burzen mit dem Sitz in Zeiden
  3. Törzburg mit dem Sitz in Zamesti
  4. Sacele mit dem Sitz in Cematu
  5. Buzaul Ardelean mit dem Sitz in Intorsura Buzaului

Durch ein neues Verwaltungsgestz von 1930 wurde das Judet Brasov in drei Bezirke eingeteilt. Im ersten Bezirk Törzburg lagen von den sächsischen Gemeinden 1. Heldsdorf, 2. Neustadt, 3. Rosenau, 4. Weidenbach, 5. Wolkendorf und 6. Zeiden. Im zweiten Bezirk Buzaul Ardelean befand sich keiner der sächsischen Orte, aber dem dritten Bezirk Sacele waren zugeteilt die sächsischen Gemeinden 7. Brenndorf, 8. Honigberg, 9. Marienburg, 10. Nussbach, 11. Petersberg, 12. Rothbach und 13. Tartlau.

Durch das neue Verwaltungsgesetz von 1950 wurde das Land nach sowjetischem Vorbild in 28 Regionen eingeteilt, darunter befand sich auch die Region Stalin, nachdem Kronstadt am 22. August 1950 in Stalinstadt umbenannt worden war. Innerhalb der Region Stalin umschloss der Rayon Stalin das Burzenland. Durch ein neues Verwaltungsgesetz von 1960 wurden die historischen Benennungen wieder eingeführt. In der Region Kronstadt waren die meisten Orte des Burzenlandes der Stadt Kronstadt und dem Rayon Zeiden unterstellt, einige wurden den Rayons Reps und Sf. Gheorghe zugeteilt. Mit dem Gesetz Nr. 2/1968 wurde der jetzige Kreis Kronstadt geschaffen, in dessen südöstlichem Teil sich das Burzenland nun befindet.

Bild: Blick vom Schuler auf einen Teil des Burzenlandes. Rechts ist Ghimbav (Weidenbach), links Cristian (Neustadt) und am Zeidener Berg Codlea (Zeiden) zu erkennen. / Quelle: Von L.Kenzel – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11767050

Gernot Nussbächer (OGT 2011,247)