Ereignis vom 1. Januar 1952

Die apostolische Konstitution „Exsul Familia“

Papst Pius XII.

Bei den deutschen Vertriebenen bleibt Papst Pius XII. unvergessen. Als nach Kriegsende fast die ganze Welt von der Kollektivschuld der Deutschen ausging und deshalb die Vertreibung der Deutschen aus ihren angestammten Ostgebieten als gerechte, zumindest aber notwendige Kollektivstrafe ansah, erhob er immer wieder seine Stimme dagegen, so in seiner Weih­nachts­ansprache 1945: „Wer Sühne für Schuld verlangt durch gerechte Bestrafung der Verbrecher, muß peinlich darauf achten, daß er nicht das gleiche tue, was er den anderen als Schuld und Verbrechen vorhält. Wer Wiedergutmachung will, muß sie fordern auf Grund der Sittenordnung, der Achtung vor den unverletzlichen Naturrechten, die auch jenen bleiben, die sich dem Sieger bedingungslos ergeben haben.“

Immer wieder betonte der Papst seine Sorge um die Vertriebenen und sprach über die Vertreibung der Deutschen als von einem „in der Vergangenheit Europas beispiellosen Vorgehen“.

1946 schickte er den Bischof von Fargo, Alois Münch, einen Deutschamerikaner, dessen Vater aus dem Böhmerwald stamm­­te, als seinen persönlichen Vertreter und Visitator in das zerstörte Deutschland. Der spätere erste Nuntius in Bad Godesberg und 1959 zum Kardinal ernannte Münch verurteilte ebenfalls mehrfach die Vertreibung. Der Papst hatte ihm klar gemacht, wie sehr er das deutsche Volk liebe, wenn er sagte, „sein Herz blute für dieses leidende Volk“. Auch Münch nannte wie der Papst die Vertreibung der Deutschen ein Unrecht und schrieb: „In der ganzen Geschichte gibt es nichts, was sich mit diesen grausamen Massenverschiebungen vergleichen lie­ße“.

Der Papst half den Vertriebenen aus allen Nationen nicht nur in Zuspruch, sondern auch in konkreten Aktionen durch die Päpst­lichen Hilfswerke. Er sah die Folgen im zerstörten Europa und der Welt. Aus diesem Erleben heraus veröffent­lich­te der Vatikan die Apostolische Konstitution „Exsul familia“, die am 1. August 1952 publiziert wurde.

Nach ihren eigenen Worten entstand diese Apostolische Konstitution aus der Erfahrung der leidvollen Tragödien, mit denen die Migrationen, die massenhafte Flucht, die Vertreibungen und die Heimatlosigkeit in der neuesten Zeit belastet sind. Neben Auswanderern und Wirtschaftsemigranten behandelt diese Apostolische Konstitution, die mehr ist als eine Enzyklika, auch ausdrücklich die Lage und Behandlung von Flüchtlingen, die wegen Bedrohung an Leib und Leben ihre Heimat verlassen müssen; sie spricht über Vertriebene und Ausgewiesene (profugi), gewaltsam Verschleppte (deportati) und zwangs­weise Umgesiedelte.

Die wesentlichen Tatsachen werden in einem geschichtlichen Teil des Schreibens aufgezeigt. Der Papst erinnert darin an die Tätigkeit der Kirche im Dienst der Vertriebenen und nennt die heilige Familie wegen ihrer Flucht nach Ägypten „Gleichnis, Vorbild und Schutz für jede Art von Emigranten, in der Ferne Lebenden und Flüchtlingen“. Er weiß und betont, daß Krieg, Revolution, Hunger und Verfolgung wegen Rasse, Religion oder politischer Überzeugung das Heer der Vertriebenen, Flücht­linge, Emigranten, Evakuierten und Entwurzelten verursacht haben.

Theodor Grentrup hat bereits 1952 in der Zeitschrift „Christ unterwegs“ die Bedeutung dieser Apostolischen Konstitution gewürdigt und sie später auch mit einem Kommentar herausgegeben.

Das päpstliche Schreiben hat zwei Hauptteile. Der erste bietet einen geschichtlichen Rückblick auf die Leistungen und Bemühungen der Kirche im Dienst von Auswanderern, Flüchtlingen und Vertriebenen.

Im zweiten Hauptteil werden genaue Vorschriften für die Seelsorge dieser Gruppen gegeben. Ausdrücklich wird den Ortsbischöfen die Seelsorge für die Fremdgeborenen vorgeschrieben, und es gilt, als vornehmstes Ziel das geistige Wohl der Auswanderer, Flüchtlinge und Vertriebenen zu wahren. Dabei müs­sen Seele, Leib und Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Wie dankbar dieses päpstliche Dokument angenommen wurde, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, daß 1962 zum 10. Jahrestag von „Exsul familia“ eine Dankwallfahrt nach Rom abgehalten wurde, an der Menschen aus aller Welt teilnahmen, denen diese Konstitution geholfen hatte. Aus Deutschland kamen Vertreter aller katholisch geprägten Landsmannschaften, aber auch Staatssekretär Dr. Peter Paul Nahm, der am 4. August 1962 bei einem Empfang in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Kardinal Confalonieri im Auftrag der Bundesregierung dankte „für all das, was aus der Initiative, dem Willen und in der Intention des heiligen Vaters für alle Heimatlosen geschehen ist.“ Nahm dankte auch dem Kardinal als dem Se­kretär der damaligen Konsistorial-Kongregation persönlich für alle Mühen, die er mit der Bewältigung der Not der Flüchtlinge hatte, und erklärte: „Die Apostolische Konstitution Exsul Fa­milia hat die innige Verbindung von Religiosität, moralischer Gesundheit, heimatlicher Verankerung und entsprechender seelsorgerlicher Be­treu­ung betont. Auch dafür sind die Ver­trie­benen, Flüchtlinge und Emigranten dankbar.“ Der Staatsse­kre­tär hob hervor, daß „in der Hut heimatlicher Priester, Bischöfe, Kapitelsvikare und Generalvikare Kirche und Gottesdienst eine Stärkung der Seele“ wurden und ein „vom göttlichen Licht durch­tränkter Ab­glanz der Heimat, eine Stärkung in den Widerwärtigkeiten der Gegenwart und eine Hoffnung auf die Kraft des Rechtes, das in Verbindung mit der Achtung vor den Rechten und Lebensnotwendigkeiten des Nächsten einen wahren Frieden schaffen kann. Um diesen Frieden kreisen Sehnsucht und Sorge aller Vertriebenen und Flüchtlinge, die in der Obhut ihrer Hirten die Stärkung finden, ihr Leid zu ertragen und eine in Gott erneuerte Welt bauen zu helfen“.

Diesen Willen, eine erneuerte Welt in einem zu vereinenden Europa bauen zu wollen, hatten die deutschen Vertriebenen bereits in der Charta von 1950 versprochen und haben dieses Versprechen bis heute gehalten.

Noch heute sind die Gottesdienste bei den großen Heimattreffen etwa der Sudetendeutschen und Oberschlesier Ausdruck der Treue dieser Gruppen zu ihrer Kirche. Ob aber das Beiseiteschieben der Vertriebenen auch in den Kirchen, etwa durch den Ausschluß der Apostolischen und Kanonischen Visitatoren aus der deutschen Bischofskonferenz den Kriterien von „Exsul Familia“ entspricht?

Papst Pius XII. ist deshalb auch nach einem halben Jahrhundert zu danken, denn so sagte Staatssekretär Dahm 1962: „Die Millionen Deutschen, die aus der Heimat und dem Eigentum vertrieben worden sind, erlitten eine weitere Steigerung des Elends: Die Welt kümmerte sich nicht um sie. Ein Boykott des Schweigens war über ihre Leiden gelegt. Sie waren von der Betreuung durch die internationalen politischen Organisationen ausgeschlossen. Durch Nacht und Kälte des Schweigens drang die Stimme des Papstes an das Ohr der Ausgestoßenen und Verzweifelten. Sie vernahmen die väterlichen Worte des Tro­stes, der Liebe, der Hilfsbereitschaft und des Eintretens für das in Gott verankerte Recht.“

Theodor Grentrup schrieb 1952 in seinem ersten Kommentar zu dieser Konstitution: „Eine freundliche Rücksichtnahme auf den landsmannschaftlichen oder stammlichen Zusammenhalt und eine gepflegte Anpassung an die überlieferte Eigenart der Vertriebenen entsprechen den Zwecken, die in liebender Sorge von der Konstitution erstrebt werden. Man muß dieses Gesetz weit auslegen zum geistigen Wohl der Vertriebenen, denn zu ihren Gunsten ist es erlassen worden.“

Von der „liebenden Sorge“ der Konstitution ist nach 1972 auch in der Kirche Deutschlands wenig geblieben.

Lit.: Theodor Grentrup: Die Apostolische Konstitution „Exsul Familia“, in: Christ unterwegs 7 (1953), Nr. 5, S. 1–4. – Theodor Grentrup: Exsul Familia. Zur Auswanderer- und Flüchtlingsfrage, München 1955. – Zehn Jahre „Exsul Familia“, in: Der deutsche Katholik im Ausland 8/9 (1962). Beilage zu Christ unterwegs 16 (1962) Nr. 9. Darin auch der Bericht über die Romwallfahrt 1962.

Bild: Papst Pius XII. / Quelle: Wikipedia. Gemeinfrei.

Rudolf Grulich (OGT 2002, 408)