Ereignis vom 1. Januar 1848

Polnischer Aufstand in Posen

Flachrelief des polnischen Aufstandes in der Kaiserburg

Der polnische Aufstand gegen die russische Herrschaft von 1830 hatte nicht zuletzt dank der militärischen Unterstützung Preußens niedergeschlagen werden können. Erneut hatte Preu­ßen, wie schon beim Aufstand Kociuszkos 1794 die Wieder­herstellung eines polnischen Nationalstaates verhindert. Aller­dings sah man diesmal keinen Sinn in einer weiteren Expan­sion und lehnte den Plan Nikolaus I. zur Teilung Kongreßpolens ab, weil man in diesem Fall erhebliche Schwierigkeiten mit dem polnischen Nationalismus erwartete. Gneisenau schrieb 1831 dem preußischen Staatsminister Bernstorff: „… die Verhältnisse der Polen zu den Deutschen haben sich sehr verbittert seit jener Zeit vor 36 Jahren; sie sind unfähig durch eine sanfte und gerechte Regierung sich leiten zu lassen.“ Aus dem preußischen Wunsch, so wenig wie möglich mit polni­schen nationalen Strömungen zu tun zu haben, erwuchs auch die am Hofe Friedrichs Wil­helm III. vorherrschende Betrach­tungsweise, es handele sich hier primär um ein Element innen­politischer Aufsässigkeit. Dieses Element meinte man auch außerhalb der eigenen Grenzen be­kämpfen zu müssen, und daher lieh man der russischen Politik in Kongreßpolen seine Hilfe, obwohl Preußen vom Aufstand nicht betroffen war. Preußen vergab damit eine einmalige Ge­legenheit, das preu­ßisch-polnische Verhältnis auf eine positivere Basis zu stellen und handelte für polnische Augen einmal mehr als reaktionärer Komplize der russischen Unterdrückung polnischer Freiheits­bestrebungen. Andererseits erfreuten sich die nach 1831 aus Kongreßpolen in den Westen geflohenen polnischen Adeligen in Süddeutschland großer Wertschätzung, wo liberale Bürger­komitees die polnischen Flüchtlinge feierten. Aber auch in Berlin gab es zahlrei­che Vertreter des liberalen Bürgertums, die sich für die polnische Sache stark machten, denn man setzte den Freiheitskampf der Polen gegen Rußland mit den eigenen Bestrebungen für ei­nen Verfassungsstaat gleich. Von 1830-1848 erlebte Deutschland eine schwärmerische Polen­begeisterung, die sich auch in der Literatur und der Ge­schichtsschreibung niederschlug. So nannte der badische Hi­storiker und Politiker Carl v. Rotteck 1832 die „Lei­dens­ge­schich­te Po­lens“ einen „Sieg der Gewalt gegen alles öffentliche Recht und die zivilisierte Welt“. Von derlei Strö­mungen wurde allerdings die preußische Politik in Posen we­nig beeinflußt, die 1831 gegen über 1000 Polen, überwiegend Angehörige des Adels, Hochverratsprozesse anstrengte, die je­doch meist mit Freispruch oder harmlosen Strafen endeten.

Die unter Hardenberg dem Großherzogtum Posen eingeräumte Sonderstellung wurde vom Kommandierenden General in Po­sen, Carl v. Grolmann in einer für das Kriegsministerium be­stimmten Denkschrift vom 25. März 1832 als „unglaubliche Torheit“ bezeichnet. Grolmann empfahl darin das Aufkaufen der polnischen Güter, um Posen zu einer „sicheren preußischen Provinz“ zumachen. Das war nun eine deutliche Empfehlung in Richtung einer stärkeren „Prus­sifizierung“ bzw. „Germa­ni­sie­rung“ der Provinz, wie sie dann auch vom neuen Ober­prä­sidenten Eduard Flottwell  in etwas abgeschwächter Form ver­folgt wurde . Neben der stärkeren Beto­nung des Deutschen als Amts­sprache wurde 1833 durch königliche Ver­ordnung die Mit­wir­kung der Kreistage bei der Ernennung der Landräte aus­ge­schlossen, dies war jetzt allein Sache der Regie­rung. Die pol­nische Selbstverwaltung wurde Schritt für Schritt durch einen Beamten­apparat ersetzt, während Flottwell den Einfluß von Adel und Klerus zugunsten der städtischen und bäuer­li­chen Mittelschichten zurückzudrängen suchte. Der Er­folg von Flottwells Politik blieb allerdings eher mäßig, denn die Szlachta behielt ihre führende Rolle innerhalb des polni­schen Eigen­le­bens, das zudem nach 1840 einen signifikanten kulturellen Auf­schwung erfuhr.

Erschwerend für das Ziel einer möglichst weitgehenden Ein­gliederung und Verschmelzung Posens mit Preußen wirkte sich auch der Streit mit der katholischen Kirche in der Frage der Mischehen aus. So hatte der Erzbischof von Posen-Gnesen, Marcin Dunin, am 27.2.1838 in ei­nem lateinischen Rund­schreiben an den Klerus diesen zu lediglich passiver Assistenz bei Mischehen aufgefordert, wenn kein schriftliches Verspre­chen zu katholischer Kindererziehung abgegeben wurde. Wie vor ihm der Erzbischof von Köln wurde Dunin verhaftet und am 23.3.1839 vom Oberlandesgericht Posen zu sechs Monaten Haft verurteilt. Zwar wurde Dunin kurz darauf begnadigt, durfte aber nicht in seine Diözese zurückkehren, was er jedoch im Ok­to­ber 1839 tat. Daraufhin wurde er erneut verhaftet und auf die Festung Kolberg verbracht.

Nach dem Tod Friedrich Wilhelms III. am 7.6.1840 schien sich jedoch unter seinem Sohn Friedrich Wilhelm IV. eine verän­derte Politik anzubahnen. Bereits am 29.7.1840 gestattete der neue König Erzbischof Dunin die Rückkehr nach Posen, wo diesem ein triumphaler Empfang bereitet wurde. Am 10.8.1840 erließ der König den Teilnehmern am Aufstand von 1830/31 die restlichen Strafen und am 15.4.1842 wurde die von den adligen Gutsbesitzern seit langem ge­wünschte Erweiterung des Landschaftlichen Kreditvereins durchgeführt. Vor diesem Hinter­grund muß auch die Rede Graf Edward Raczynskis am 11.9.1840 in Königsberg gesehen wer­den, in der er ausführte, daß von der 1815 versprochenen Gleichstellung der Polen, die in Po­sen die Mehrheit bildeten, nur noch Reste vorhanden seien. Die polnische Sprache sei in allen Bereichen einge­schränkt worden und durch die Abschaffung der Statthalter­würde gebe es auch keine Vertretung der polnischen Belange mehr in Berlin. Da aber Raczynski dem König treu ergeben war, konnten seine Beschwerden nicht einfach ignoriert wer­den, wie es Flottwell gern gesehen hätte, und es war zweifellos ein persönlicher Erfolg Raczynskis, daß der König ihn auffor­derte, seine Beschwerden zu präzisieren. Daraufhin reichte Raczynski am 27.11.1840 eine Denkschrift beim König ein, die Beispiele für die Zurücksetzung des Polnischen bei­brachte. So konnten Prozesse immer weniger auf polnisch geführt wer­den, es sei die „…Justizverwaltung im Großherzogthum Posen für Polen auf Uebersetzungen begründet, ein System, welches seine Majestät, der höchstselige König, …ausdrücklich verbot“.

Nur 30 % der Beamten bis hinunter zu den Distriktkommissa­ren sei der polnischen Sprache mächtig, wäh­rend an den Schulen der Anteil polnischer Lehrer zurückginge.

Diese und andere Mißstände kamen auf zwei Ministerkonfe­renzen unter Vorsitz des Königs zur Sprache. Im Ergebnis wurde die Zahl der zweisprachigen Beamten in Posen erhöht, die Verhandlungssprache eines Prozesses sollte sich nun nach der Sprache in der eingereichten Kla­geschrift richten, die Möglichkeit des Unterrichts in polnischer Sprache an den Gymnasien ge­prüft und das Straßennetz besser ausgebaut werden. All das entsprach zwar noch nicht den Vorstellungen Raczynskis, zeigte aber den guten Willen des neuen Königs, der zudem den eher unbeliebten Flottwell zum Oberpräsiden­ten der Provinz Sachsen ernannte.

Auf dem Provinziallandtag von 1841 stellte sich dann Raczynski gegen eine preußische Stände­versammlung, weil er zu Recht befürchtete, daß dadurch der Germanisierung der Polen des Großherzogtums Vorschub geleistet würde. In ge­wisser Weise ging der König auch in seinem Landtagsabschied darauf ein, indem er von der Verschiedenheit der Deutschen und Polen sprach, die aber in der Monarchie ihre Vereinigung fänden, „…des Staates, dem sie gemeinsam und für immer angehören, in dem Namen Preußen.“ Das war nun ein deutli­cher Hinweis dar­auf, daß Posen vor allem ein Teil der preußi­schen Monarchie war, und wie der preußische In­nenminister Rochow in einer Denkschrift vom 5.6.1841 formulierte, könne die polnische Spra­che nur insoweit anerkannt werden, als ihre Anerkennung der Verschmelzung mit dem Ge­samtstaat nicht widerspreche. Noch schärfer bezog Flottwells Nachfolger Graf Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg gegen Raczynski Stellung, der vom „…feindlichen Gegenüberstehen gegen das preußische Element“ sprach: „Man wird und muß diese Gesin­nung bekämpfen.“ Daß dies mehr oder weniger erfolglos blieb, zeigte die Adresse der Posener Stände aus dem Jahre 1843, in der diese betonten, daß sie zwar dem König gegenüber loyal sein wollten, diese Loyalität aber eben kein Ersatz für ihr pol­nisches Nationalbewußtsein sei.

Zu substantiellen politischen Konzessionen allerdings war auch Friedrich Wilhelm IV. nicht be­reit, immerhin wurde der Kampf gegen Klerus und Adel eingestellt, weil dieser in einem ständisch gegliederten Staatswesen nach den Vorstellungen des Königs keinen Platz hatte. Dies wie­derum führte zu einer Ver­besserung des Verhältnisses zur polnischen Szlachta, zu dem auch beitrug, daß 1842 die Kartellkonvention mit Rußland nicht erneuert wurde, so daß sich Flücht­linge aus dem König­reich Polen in Posen niederlassen konnten. Andererseits blie­ben das behördliche Mißtrauen und die Überwachung der pol­nischen Intelligenz bestehen, ohne daß damit der Aufschwung der polnischen Kultur in Posen verhindert werden konnte. Po­sen war zwi­schen 1830 und 1846 das geistige Zentrum des geteilten Polens, und die Auslösung eines all­gemeinen Auf­standes in Kongreßpolen hielt man seit 1840 nur von Posen aus für möglich. Die Förderung der polnischen Interessen liefen quasi auf zwei Schienen: Während einerseits eine möglichst weitgehende polnische Autonomie im Großherzogtum Posen mit legalen Mitteln an­gestrebt wurde, existierte andererseits die illegale und konspirative Tätigkeit der revolutionären Radikal­demokraten, die von der „Polnischen Demokratischen Gesell­schaft“ TDP (Towarzyzstwo Demokratyczne Polskie) gesteuert wurde. Eine herausragende Rolle in beiden Bereichen spielte dabei der Philosoph Karol Libelt, der die legalen Aktivitäten unterstützte, zugleich aber das geheime, fünfköpfige Komitee der TDP für Posen leitete, das dort den Auf­stand vorbereiten und planen sollte. Dieses Komitee agierte aber zunächst äu­ßerst vorsichtig und zurückhaltend, worauf der Posener Buch­händler Walenty Stefañski Ende 1841 eine eigene Gruppe bil­dete, den Bund der Plebejer (Zwi¹zek Plebejuszy). Dieser verfolgte die Idee eines baldigen Aufstandes zur Wiederher­stellung Polens, er wollte alle Standesunterschiede abschaf­fen und den Großgrundbesitz enteignen. Außerdem sollte das Komitee Libelts, das als zu ge­mäßigt galt, durch ein revolutio­näres Komitee für ganz Polen ersetzt werden. Wiederholte Versuche Libelts, Stefañskis Aktivitäten unter die Kontrolle des Komitees zu bringen, scheiter­ten um die Jahreswende 1844/45 endgültig. Daraufhin sah Libelt die Aufstandsvorbe­reitungen durch Stefañskis unkoordinierte Aktivitäten als so gefährdet an, daß er diesen anzeigen ließ, worauf Stefañski mit 23 weiteren „Plebejern“ am 9.11.1845 verhaftet wurde. Um die Vorberei­tungen voranzutreiben, bildete Libelt nun ein gesamt­polnisches Komitee unter Einschluß der „Plebejer“, und ob­wohl die preußischen Behörden nach der Verhaftung Stefañ­skis ca. 100 Per­sonen in Posen und Westpreußen festnahmen und außerdem am 13.1.1846 eine Kommission zur Untersu­chung von Stefañskis Aktivitäten einsetzten, blieb Libelts TDP-Komitee unent­deckt. Im Dezember 1845 hatte das TDP in Versailles Ludwik Mieros³awski nach Posen ge­schickt, um dort die militärische Leitung des geplanten Aufstandes zu übernehmen. Dessen Ablauf war von Mieros³awski gegenüber Libelts Gruppe bereits im März 1845 umrissen wor­den und von daher wird verständlich, daß Libelt in Stefañskis Aktivitä­ten eine Gefährdung der gesamten Aktion sah. Geplant war der Einmarsch von polnischen Truppen aus Posen und Ga­lizien in Kongreßpolen. Die daraufhin erwartete Revolution in Polen sollte durch ein weiteres Aufgebot in den österreichischen und preußischen Teilungsgebieten unterstützt werden, wäh­rend zugleich in Litauen und Weißrußland ebenfalls ein Aufstand beginnen sollte. Entscheidend war dabei die Aufstellung regu­lärer Truppen, die zum einen die Unterstützung der Szlachta gewährleisten, zum anderen einen Aufstand der Bauern gegen den Adel verhindern sollte. Ziel war die Einbindung der bäu­erlichen Truppen in militärische Disziplin, um so einen kon­ventio­nellen, umfassenden Krieg gegen die Teilungsmächte führen zu können.

Libelts Komitee hatte diesem Plan Mieros³awskis schon im März zugestimmt, so daß dieser sich im Dezember 1845 auf einen größeren Verschwörerkreis stützen konnte. Mieros³awski bildete nun im Januar 1846 in Krakau eine Nationalregierung, die den Aufstand koordinieren und leiten sollte, später sollte dann ein Kongreß über eine polnische Verfassung entscheiden. Der Termin für den Aufstand wurde von Mieros³awski auf die Nacht zum 22. Februar 1846 festgesetzt.

Dazu kam es jedoch nicht mehr, denn einer der Eingeweihten, Graf Henryk Poninski, unter­richtete den Posener Polizeipräsi­denten Minutoli über die ihm bekannten Einzelheiten der Ver­schwörung. Poninski war offenbar gegen seine Überzeugung in die Aufstandsvorberei­tungen involviert worden, kannte daher nur wenige Details, doch waren ihm die Namen der wichtig­sten Verschwörer bekannt. Minutoli schlug daraufhin sofort zu und ließ Mieros³awski am 12.2.1846 verhaften, der davon so überrascht wurde, daß er seine Unterlagen nicht mehr rechtzei­tig vernichten konnte. Weitere 70 Teilnehmer des geplanten Aufstandes wurden in den folgenden Tagen festgenommen, darunter auch Libelt, der bereits auf dem Wege nach Krakau war. Damit war die Revolution schon gescheitert. Als am 22.2.1846 in Krakau ein Aufstands­versuch unternommen wurde, war das für Österreich ein willkommener Vorwand, Krakau nunmehr österreichi­scher Verwaltung zu unterstellen. Schlimmer aber für die polnische Sache war, daß es den öster­reichischen Behörden gelang, die in Galizien unterdrückten ukrainischen Bauern gegen den polnischen Gutsadel zu mobi­lisieren. Diese Gegenerhebung kostete über 400 polnischen Guts­besitzern und Verwaltern das Leben. In Kongreßpolen kam es nur zu einigen Schießereien mit regulären russischen Trup­pen, während in Westpreußen ein Handstreich von Florian Ceyno­wa und Jozef Puttkamer-Kleszczynski auf Preuß. Star­gard am 22.2.1846 scheiterte, weil diese von ihren Bauern im Stich gelassen wurden.

Die preußischen Behörden verhängten am 7.3.1846 über Posen das Standrecht, bis zum Som­mer wurden über 600 Personen verhaftet. Im folgenden Jahr kam es dann vom 2.8.-17.11.1847 zum Prozeß gegen die Aufständischen, in dem jedoch nur noch 254 angeklagt und 117 verur­teilt wurden. Die preußische Poli­tik verhärtete sich nach dem Aufstandsversuch zusehends, das Standrecht wurde beibehalten und die bis dahin traditionelle polnische Verwaltung des Land­schaftlichen Kreditvereins wur­de einem Kommissar des Innenministeriums unterstellt. Das Miß­trauen der Behörden erstreckt sich auch auf die gesamt Szlachta, die als notorisch anti­preußisch und unzuverlässig be­trachtet wurde. Die Tatsachen jedoch rechtfertigten diese Sicht nur sehr eingeschränkt, denn unter den Angeklagten befanden sich lediglich 66 Adlige, von de­nen überhaupt nur 28 verurteilt wurden. Tatsache war außerdem, daß sich die selbständigen Bauern nicht an den Vorbereitungen beteiligt hatten und auch 1848 rekrutierte sich die Masse der polnischen Truppen aus den landlosen Bevölkerungsschichten.

Festzuhalten ist, daß bis 1848 zwar die nationale Agitation mehr oder weniger in alle Volks­schichten getragen wurde, ohne daß diese damit von der Masse der Bevölkerung unter­stützt wurde, da die nationale Integration der polnischen Unter­schicht noch nicht vollzogen war. Trotz positiver Ansätze in der Entwicklung des preußisch-polnischen Verhältnisses zwi­schen 1840 und 1846 konnte das Mißtrauen zwischen den preußischen Behörden und dem polnischen Adel nicht über­wunden werden, der sich schließlich zum wichtigsten Träger der nationalen polnischen Bestrebungen entwickelte.

Lit.: Martin Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik. 2. Aufl. Frank­furt/Main 1972. – Manfred Laubert: Studien zur Geschichte der Pro­vinz Posen in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. 3 Bde. Posen 1908, 1927; Posen-Leipzig 1943. – Ders.: Die Verwaltung der Pro­vinz Po­sen 1815-1847, Breslau 1923. – Ders.: Minutolis amtliche Berich­te über den Posener Aufstand von 1846, in: Arthur Kronthal, Wer­ke der Posener bildenden Kunst, Berlin-Leipzig 1921, S. 69-76. – Karl Heink Streiter: Die nationalen Beziehungen im Groß­her­zog­tum Posen (1815-1848), Bern 1986.

Bild: Flachrelief des polnischen Aufstandes in der Kaiserburg / Quelle: Autorstwa MOs810 – Praca własna, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11817233

Romedio Graf Thun