Ereignis vom 1. Dezember 1450

Wahl Ludwigs von Erlichshausen zum Hochmeister des Deutschen Ordens

Ludwig von Ehrlichshausen

Die schwere Niederlage, die der Deutsche Orden 1410 bei Tannenberg in seinem Krieg gegen das Doppelreich Polen-Litauen erlitten hatte, stürzte seine preußische Landesherrschaft in langandauernde innere und äußere Turbulenzen. Die militärischen, finanziellen und wirtschaftlichen Belastungen, die vier nachfolgende Kriege mit den beiden vereinigten Nachbar-mächten und der ständige von ihnen ausgeübte außenpolitische Druck nach sich zogen, führten über den einzuschlagen-den politischen Kurs wiederholt zu scharfen Auseinanderset-zungen zwischen den Hochmeistern und den preußischen Ständen, also den Ritterschaften der einzelnen Landschaften Preußens und den fünf großen Fernhandelsstädten Danzig, Thorn, Kulm, Elbing und Königsberg. Schließlich sah sich der Orden selbst einer inneren Zerreißprobe ausgesetzt, als die Konflikte der mittel- und süddeutschen Landsmannschaften, aus denen sich die Ordensritter vornehmlich rekrutierten, um die Besetzung der Ämter in einer offenen Rebellion gegen den Hochmeister Paul von Rusdorf (vgl. OGT 1991, S. 21-25) mündeten, in deren Verlauf die Parteien auch die Stände um Unterstützung ersuchten. Diese nutzten die Lage dazu aus, sich zur Si¬¬Scherung ihrer „Freiheiten“ gegen vermeintliche oder tatsächliche Übergriffe der Landesherrschaft eine festere Organisation zu schaffen. Die fünf großen und viele kleine Städte sowie die Ritterschaften zahlreicher Gebiete schlossen sich 1440 zu einer Einung zusammen, zum „Preußischen Bund“ (vgl. OGT 1990, S. 246-250), ohne dass dieser mit den Ständen des gesamten Ordenslandes gleichgesetzt werden dürfte. Seine als Programm zu verstehende Satzung stellte die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Herrschaft und ihren Untertanen in den Mittelpunkt: Wenn ein Untertan eine Rechtsbeugung der Herrschaft, also etwa eines Amtsträgers des Ordens, beklagt, soll er sich zu-nächst an den Hochmeister und dann an einen jährlich abzuhaltenden Richttag wenden. Falls ihm der Richttag verweigert oder überhaupt die Klagemöglichkeit abgeschnitten wird, wollen sich die Bundesmitglieder gemeinsam mit allem Nachdruck um die Durchsetzung seines Rechtes bemühen. Dabei gingen die Stände soweit zu verlangen, dass der Richttag ganz einseitig zu ihren Gunsten zusammengesetzt werde, 6 Vertretern der Herrschaft sollten 19 Vertreter der Stände gegenüberstehen; so hätten diese den Orden rechtlich und damit auch politisch völlig von sich abhängig gemacht.

Der 1441 neugewählte Hochmeister Konrad von Erlichshausen (vgl. OGT 1991, S. 240-242) vermochte mit einer behutsamen, auf Ausgleich bedachten Politik die aufgebrochenen scharfen Konfrontationen abzubauen und die Ordensherrschaft wieder zu konsolidieren. Dabei verfolgte er die Linie, seine auf Wahrung seiner Ansprüche gerichtete Politik immer wieder gegen-über den Ständen durch Darlegung ihrer rechtlichen Grundlagen zu verfechten und ihnen gegenüber jeglichen Anschein von Gewalt zu vermeiden, damit ihnen das Gefühl der „Verunrechtung“ genommen würde. Durch sein Beharren auf dem Recht wollte er dem Kristallisationspunkt der Opposition, dem Preußischen Bund, den Ansatz zum Eingreifen und zu Interventionsmöglichkeiten nehmen und ihn so zur Inaktivität verurteilen. Zweimal versuchte er die Stände zur freiwilligen Selbstauflösung des Bundes zu bewegen, indem er ihnen ein Privileg erteilen wollte, niemanden ohne Recht und Urteil zu richten und gegen Übertretungen dieses Prinzips durch Amtsleute des Ordens vorzugehen. Aber Städte und Ritterschaften gingen auf sein Anerbieten nicht ein, sie waren trotz allen Entgegenkommens des Hochmeister und trotz interner Differenzen in Wirtschaftsfragen nicht gewillt, ihre Einung aufzugeben und ihre durch ihre Selbstorganisation gesteigerten Machtchancen zu mindern. So waren, als Konrad von Erlichshausen im November 1449 starb, grundsätzliche Streitfragen ungelöst geblieben.

Konrads ausgleichende Politik stieß freilich nicht nur auf die Schranken einer hartnäckigen ständischen Opposition, sondern begegnete auch innerhalb der eigenen Reihen einem widerstrebenden Missmut über seine allzu nachgiebige Haltung, so dass er sich veranlasst sah, in einem Rundschreiben allen Konventen verbale Angriffe auf die Stände und den Bund zur Vermeidung neuer Streitereien zu untersagen. Nach seinem Tode, im Dezember 1449, einigten sich die Gebietiger auf 13 Artikel, deren Einhaltung sie dem neuzuwählenden Hochmeister zur Verpflichtung machen wollten. Im Mittelpunkt dieser Wahlkapitulation stand zwar die Stärkung der lokalen Gebietiger gegen-über dem Hochmeister, aber sie deutete auch das Programm einer antiständischen Ordenspolitik an, indem sie verlangte, dass die Stände nicht allein dem Hochmeister, sondern dem ganzen Orden huldigen sollten – im genauen Gegensatz zur ständischen Stellungnahme von 1441.

Aus dem Wahlkapitel des Ordens ging am 21. März 1450 Ludwig von Erlichshausen, der Komtur zu Mewe, der Neffe des verstorbenen Hochmeisters, als neues Ordensoberhaupt hervor, noch in jungen Jahren stehend, wie ausdrücklich vermerkt wird. Die Auswahl wich insofern von bisherigen Gepflogenheiten ab, als Ludwig vorher nicht den wichtigsten Beratergremien des Hochmeisters, dem inneren und äußeren Rat der Gebietiger, angehört, sondern nur eine recht durchschnittliche Lauf-bahn im Orden zurückgelegt hatte. Er wird 1434 zum ersten Mal in Preußen erwähnt, diente wie üblicherweise die Nachwuchskräfte 1436-1438 dem Hochmeister als Kumpan. 1441 wurde er Vogt von Grebin, 1442 Komtur von Schönsee und Vogt zur Leipe und 1446 Komtur von Mewe, alles eher rang-niedere Ämter. Er war in dieser Zeit auch nicht an außergewöhnlichen Aufträgen, etwa an herausragenden diplomatischen Gesandtschaften, beteiligt. Langjährige und eindringliche politische Erfahrungen konnten demnach bei ihm nicht vorausgesetzt werden. Vielleicht gab für ihn den Ausschlag, dass er nicht nur mit seinem Vorgänger, sondern auch mit einem der einflussreichsten Gebietiger seit den 1430er Jahren, dem Obersten Spittler und Komtur zu Elbing Heinrich Reuß von Plauen, verwandt war, dieser war sein Oheim. All diese Umstände deuten schon darauf hin, dass Ludwig von Erlichshausen als eine eher schwache Figur in seiner Haltung von der hinter ihm stehenden ständefeindlichen Ordenspartei unter Führung des energischen Plauen bestimmt wurde. Seine Regierungsweise sollte diese Annahme bestätigen. Die Schwankungen seiner Politik verraten allzu oft mangelnde politische Einsicht in die Gegebenheiten der Situation, und wenn auch die Überlieferung kaum jemals näheren Einblick in die Umstände der Entscheidungsbildung auf Ordensseite gewährt, so sprechen doch alle Anzeichen dafür, dass sich mit seiner Wahl die konservative Fraktion, eben Heinrich Reuß von Plauen und Bischof Franz Kuhschmalz von Ermland, innerhalb der Ordenskorporation eindeutig durchgesetzt hatte und seitdem den politischen Ton vorgab. Sie wollte die vermittelnde Linie Konrads von Erlichshausen nicht fortführen, sondern strebte mit taktischer Raffinesse danach, den Preußischen Bund auszuspielen und gänzlich zu beseitigen.

Der erste heftige Konflikt zwischen dem neuen Hochmeister und den Ständen brach schon kurz nach seiner Wahl über die Formel des Huldigungseides aus, mit dem sich Land und Städte ihrem Herrn zur Treue verpflichteten. Die Stände lehnten eine Vorhuldigung, die ihre Vertreter auf einem Ständetag dem neuen Amtsinhaber in der Vergangenheit geleistet hatten, bevor dieser in einem Huldigungsumzug durch das ganze Land die Treuebekundungen seiner Untertanen entgegennahm, ab, und sie verlangten eine Eidesformel, die sie nur dem Hochmeister, aber nicht der gesamten Ordenskorporation verband. Der Hochmeister als von den Ständen gewünschter einziger An-sprech- und Verhandlungspartner wurde so in eine fürstengleiche Stellung gerückt. Die Ordensgebietiger wehrten sich gegen diese Bestrebungen, da nach der Ordensregel der Hochmeister in seinem Handeln an ihren Rat und Zustimmung gebunden war und infolgedessen die gesamte Bruderschaft und nicht nur der Hochmeister die Landesherrschaft ausübte. Angesichts der ständischen Hartnäckigkeit akzeptierte Ludwig von Erlichshausen schließlich eine Formel, mit der dem Hochmeister und nach seinem Tode dem Hochmeisterstatthalter Treue gelobt wurde, so dass dem ständischen Verlangen nochmals ein Stück mehr entgegengekommen wurde als 1441, als Konrad von Erlichshausen die Treueerklärung für den Orden wenigstens für die Zeit der Amtsvakanz nach dem Tode eines Hochmeisters durchgesetzt hatte.

Die weiteren Verhandlungen über die ständischen Forderungen konzentrierten sich nach der Einigung in der Huldigungsfrage auf den Richttag. Mit aller Schärfe prallten die unversöhnlichen Standpunkte aufeinander, da in der Frage nach Kompetenz und Zusammensetzung der obersten, über dem Orden und dem Hochmeister stehenden Gerichtsinstanz der Machtkampf um den politischen Vorrang im Lande ausgefochten wurde. Wo suchte der Untertan sein Recht gegen Übergriffe seines Herrn, gegen den Amtmann des Ordens, aber auch gegen den Hochmeister selbst und die zur Herrschaft gerechneten Bischöfe? Wer entschied über die Auslegung von zwischen Herrschaft und Untertan strittigen Privilegien? Zur Beantwortung dieser Fragen verlangten die Stände mit Nachdruck die Einsetzung eines gemeinen Gerichtes und suchten sich weitgehenden Einfluss auf seine Entscheidungen zu sichern, indem sie dem Bund ein Mitsprache- und Aufsichtsrecht zugunsten des (ständischen) Klägers einräumen wollten. Die ständischen Radikalen drohten bereits mit Selbsthilfe, indem sie erklärten, ihren Leuten zu ihrem Recht gegenüber den Geistlichen zu verhelfen, wenn der Hochmeister diese nicht zur Teilhabe an dem Gericht veranlassen könne. Auf der anderen Seite fragten die Ordensgebietiger, ob denn Land und Städte über den Hochmeister und seine Gebietiger oder über die Geistlichen zu Gericht sitzen wollten. Die ständischen Forderungen griffen in die Substanz der Ordensherrschaft ein, denn sie zweifelten das privilegium fori, die Herausnahme von Geistlichen aus der weltlichen Gerichtsbarkeit, an, eines der wesentlichsten Rechte, das die Papstkirche für ihre Angehörigen seit dem Investiturstreit er-kämpft hatte. Ludwig von Erlichshausen kam schließlich den Ständen entgegen, indem er den Richttag versuchsweise zugestand. Jedoch zeigte die von ihm veranlasste Durchführung mit kurzfristiger Ladung und Beschränkung des Teilnehmerkreises deutlich seinen Widerwillen, so dass die Stände sein Verfahren ablehnten.

Das herausfordernde ständische Auftreten in den ersten Monaten der Regierungszeit Ludwigs wird den maßgeblichen Ordensgegnern zusätzlichen Auftrieb in ihren Bestrebungen gegeben haben. Allerdings war das politische Ansehen des Ordens im Lande schon so geschwächt, dass er seiner eigenen Kraft nicht mehr allein vertraute, sondern glaubte, zur Bekämpfung des Bundes auswärtige Mächte in einem undurchsichtigen Doppelspiel einsetzen zu müssen. Insgeheim bewog er im Sommer 1450 Papst Nikolaus V. dazu, einen Legaten, den Bischof Ludwig von Silva in Portugal, nach Preußen zur Prüfung der dortigen kirchlichen Zustände zu entsenden, da eine sträfliche, gegen die Freiheit der Kirche wie gegen päpstliche und kaiserliche Ordnungen verstoßende Verbindung geschlossen worden sei. Nach außen hin, gegenüber den Ständen, gab sich der Hochmeister überrascht, als der Legat im Dezember 1450 in Preußen erschien. Offensichtlich rechnete Ludwig damit, dass er als scheinbarer Vermittler die Stände zur Nachgiebigkeit bewegen könne, wenn sie sich mit den drohenden Verweisen des Legaten auf Kirchenstrafen konfrontiert sahen. Die ausgeklügelte politische List scheiterte jedoch schnell an dem unbedingten Willen der Stände, an ihrem Bund festzuhalten. Hans von Baisen aus einer im Gebiet Osterode ansässigen Ritterfamilie, der den Hochmeistern seit langem als Rat gedient hatte, aber immer den Ausgleich zwischen Orden und den eigenen Stan-desgenossen befürwortet hatte, stellte sich unter dem Eindruck der päpstlichen Drohungen auf die Seite der Bündischen. Er verteidigte sehr geschickt die Bundessatzung, indem er ihr in verharmlosender Weise den Sinn unterschob, einen Gewalttäter vor den zuständigen Richter, sei es der Hochmeister, der Papst oder der Kaiser, stellen zu wollen. Ohne den Bund erschüttert haben zu können, verließ der Legat wieder das Land.

Ähnlich verlief der nächste Vorstoß des Ordens ab. Auf diplomatischem Wege veranlasste er im Sommer 1451 König Friedrich III. und einige deutsche Fürsten dazu, in Schreiben an die Stadt Danzig diese aufzufordern, den Bund als ungesetzliche Verbindung aufzugeben. Stattdessen bot der Hochmeister den Ständen an, sie durch eine Sicherheitsverschreibung, ähnlich wie sie ihnen Konrad von Erlichshausen 1446 unterbreitet hatte, vor Überfall, Gewalt und Unrecht zu schützen. Der Wille zur Verständigung schien sich noch einmal nachdrücklich bemerkbar zu machen, Ritter aus den Gebieten Christburg und Osterode befürworteten ebenso wie Hans von Baisen Verhandlungen über das hochmeisterliche Angebot. Aber der Kern der ständischen Opposition, die in den großen Städten, vor allem in Thorn, das sich durch die Ordenspolitik vermeintlich in den wirtschaftliche Ruin geführt sah, und in der Ritterschaft des Kulmerlandes saß, lehnte solche Überlegungen brüsk ab. Sie war unter keiner Bedingung einer Auflösung des Bundes zugänglich. Offen sprach man aus, dass man glaubte, „auch mit Macht sich vor Gewalt zu entsetzen“. Der hochmeisterliche Versuch endete so erneut ergebnislos.

Nach weiteren Zuspitzungen suchte der Orden 1453 schließlich dadurch zum Ziele zu kommen, dass er vor Friedrich III. einen Prozeß gegen den Preußischen Bund anstrengte. Das Gerichts-verfahren endete zu Gunsten des Ordens, da die Beeinträchtigung des geistlichen privilegium fori durch die Bundes-satzung von 1440 kaum überzeugend zu bestreiten war. Der Bund nahm jedoch den kaiserlichen Spruch, der ihn zur Auflösung verurteilte, nicht hin, sondern brach die letzten Brücken zur Ordensherrschaft ab. Dem Hochmeister den Gehorsam aufsagend, wandte er sich mit dem Angebot zur Unterwerfung um Hilfe an den polnischen König Kasimir IV., da Polen seine Ansprüche auf Pommerellen und das Kulmerland niemals uneingeschränkt aufgegeben hatte. Daraus entstand der 13jährige Krieg (1454-1466), an dessen Ende im II. Thorner Frieden die Teilung des Preußenlandes stand: Der östliche Teil mit der neuen Hochmeisterresidenz Königsberg verblieb dem Orden, Pommerellen und die Weichsellande mit dem Bistum Ermland traten als Preußen königlichen Anteils unter die Oberherrschaft des polnischen Königs.

Nach einer in einer ständischen Chronik enthaltenen Erzählung soll der sterbende Hochmeister Konrad von Erlichshausen den Gebietigern auf deren Bitte um Designation eines Nachfolgers entgegnet haben: „Nehmet ihr Heinrich von Plauen, so habt ihr einen gewissen Krieg. Nehmet ihr aber meinen Neffen Ludwig, so muss er, wie ihr wollt. … Ich weiß wohl, dass die Gebietiger jüngst auf dem Schloss zu Mewe sich versammelt und dort beschlossen haben, dass, wer von ihnen Hochmeister wird, den Bund abbringen solle, und müsste man auch das Land darüber verlieren.“ Mag auch die Überlieferung in ihrem Wahrheitsgehalt-halt anzweifelbar sein, so ist doch nicht zu verkennen, dass entscheidende Sachverhalte hier zutreffend angedeutet wer-den. „Der neue Hochmeister sollte in der Hand des Gebietiger-organs ein williges Werkzeug der Konservativen sein. Und tat-sächlich war und blieb Ludwig von Erlichshausen immer nur der Exponent seiner Gebietiger“ (Murawski). Deren Absicht, mit einer kräftigen Politik auf die Auflösung des Bundes zu drängen, ist angesichts der ständischen Forderungen, die die Ordensherrschaft in ihrer Substanz in Frage stellten, verständlich, allein es fehlte dem Orden bereits die notwendige Kraft zu ihrer entschlossenen Durchsetzung, so dass die Abkehr von der vermittelnden Politik Konrads von Erlichshausen sich im Nachhinein als Wende zur Katastrophe des althergebrachten Ordensstaates im 13jährigen Krieg erweisen sollte.

Quellen: Akten der Ständetage Preußens unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, hrsg. v. Max Toeppen, Bd. 3-4, Leipzig 1882-1884 (Ndr. Aalen 1974).

Lit.: Edith Lüdicke: Der Rechtskampf des Deutschen Ordens gegen den Bund der preußischen Stände 1440-1453, in: Altpreußische Forschungen 12, 1935, S. 1-43, 173-217. – Rudolf Grieser: Hans von Baysen. Ein Staatsmann aus der Zeit des Niederganges der Ordensherrschaft in Preußen, Leipzig 1936. – Klaus-Eberhard Murawski: Zwischen Tannenberg und Thorn. Die Geschichte des Deutschen Ordens unter dem Hochmeister Konrad von Erlichshausen 1441-1449, Göttingen 1953. – Hartmut Boockmann: Der Deutsche Orden. Zwölf Kapitel aus seiner Geschichte, München 1981, 4. Aufl. 1994. – Klaus Neitmann: Der Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen – ein Residenzherrscher unterwegs, Köln, Wien 1990.

Bild: Ludwig von Erlichshausen / Quelle: Wikipedia. Gemeinfrei.

Klaus Neitmann