Philipp Jenninger, Erinnerungen an Herbert Czaja

Vortrag beim Zeithistorischen Symposium „Dr. Herbert Czaja“
der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen
am 10. April 2010, in
Stuttgart-Hohenheim

I.

65 Jahre nach der Beendigung des Zweiten Weltkriegs gilt die Integration der millionenfach in das zerstörte Nachkriegsdeutschland gekommenen deutschen Heimatvertriebenen als eine der größten Integrationsleistungen der Bundesrepublik Deutschland.

Über diese großartige Leistungsbilanz hinaus geraten aber zunehmend die säkularen Probleme, die mit der Aufnahme und Integration dieser Menschen verbunden waren, ebenso in Vergessenheit, wie die Betroffenen selbst: die deutschen Vertriebenen und ihre Repräsentanten!

Daher war es eine kluge Idee, heute eines Mannes zu gedenken, nämlich Herbert Czajas, des langjährigen Vorsitzenden des BdV und Mitglied des Deutschen Bundestags, der zu dem erwähnten Erfolg einen der wichtigsten Beiträge geleistet und der die deutsche Nachkriegspolitik entscheidend mitgeprägt hat.

Ich selbst hatte das Glück, mit Herbert Czaja über zwei Jahrzehnte im Deutschen Bundestag und in der CDU/CSU-Fraktion in freundschaftlicher Verbundenheit zusammenarbeiten zu dürfen. Er war ein großartiger Kollege und ist in der Geschichte unseres Parlaments wegen seiner großen Leidenschaft, seiner Glaubwürdigkeit und Entschiedenheit, seiner überzeugenden Kraft eingegangen. Er war nie ein bequemer Mann – er wollte das auch nicht sein. Er hat nichts verschwiegen. Man wußte immer, was er wollte!

Ein wichtiger Satz von ihm ist mir in Erinnerung geblieben; als er einmal in unserer Fraktion mi seinen Äußerungen auf Kritik stieß und von einigen Kollegen ermahnt wurde, lieber zu schweigen, da sagte er: Man muß auch Freunden ehrlich und offen sagen, was man meint.

Seine politische Ausrichtung und sein Denken waren geprägt und beherrscht von den Grundgedanken der Charta der deutschen Heimatvertriebenen, die im Jahre  1950 (am 5.8.) in Stuttgart feierlich verkündet worden war.

Er sah in der Charta fünf Schwerpunkte:

  1. die Absage an Rache und Vergeltung,
  2. die Schaffung eines geeinten Europa,
  3. den Wiederaufbau Deutschlands,
  4. die Verwirklichung des Rechts auf die Heimat und der Rechte der Volksgruppen bzw. Minderheiten,
  5. soziale Forderungen.

Bundeskanzler Kohl hat die Charta in einer Regierungserklärung als „Musterbeispiel politischer Kultur“ und als Werk des Friedens gewürdigt. In einem anderen Zusammenhang betonte er: „Es gibt keinen Anspruch auf Vergebung und Versöhnung. Um so bewegender ist es, wenn Opfer diesen Schritt wagen, und damit den Teufelskreis von Haß und Gewalt durchbrechen.“ Und: „Künftige Generationen von Historikern werden sagen, daß dies eine der größten moralischen Leistungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist.“

An diesen Leistungen war Herbert Czaja maßgeblich beteiligt. Er hat schon früh – d.h. Ende der 40er Jahre – seine politische Heimat in der CDU gefunden.

Zusammen mit Freunden gründete er damals in Baden Württemberg die Union der Vertriebenen und Flüchtlinge (UdVF genannt). Er übernahm den Vorsitz. Die UdVF war zu dieser Zeit die aktivste politische Gruppe der Heimatvertriebenen. Sie nahmen Einfluß in allen Bereichen der Politik: in der Kommunalpolitik, Kreis- und Landespolitik und in der Bundespolitik.

1953 kam Herbert Czaja in den Deutschen Bundestag. Auf Landesebene hat die UdVF eine große Zahl von Anträgen und Initiativen für die Landtagsfraktion der CDU vorbereitet und ihr Abstimmungsverhalten in Vertriebenenfragen im Landtag entscheidend beeinflußt.

Auch ein Teil der Gesetzgebung des Bundestags geht auf die sachliche Vorbereitung in der UdVF zurück. So die Regelung des Staatsangehörigenrechts für vertriebene Deutsche, die Änderungen im Bundesvertriebenengesetz sowie in einigen Lastenausgleichsnovellen.

Auch für die Ost- und Deutschlandpolitischen Entscheidungen der CDU/CSU-Bundestags­fraktion und für die Wahlkampfplattform der CDU machte ie UdVF mit wachsendem Erfolg Vorschläge.

 

II.

Das Schicksal und die Leistungen der deutschen Heimatvertriebenen beim Aufbau der Bundesrepublik sowie ihr Beitrag für den Frieden in Europa wurden am 1. Juni 1995 vor dem Deutschen Bundestag umfassend gewürdigt. Hier wurde den Vertriebenen fünfzig Jahre nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges durch eine Regierungserklärung mit anschließender Debatte von allen politischen Parteien – mit Ausnahme der PDS – die gesellschaftliche Bedeutung zuerkannt, die ihnen lange Zeit versagt geblieben war.

Waren die Vertreibungen Verbrechen? Antwort: ja! Bis zum heutigen Tag  wird die Diskussion über die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Potsdamer Protokolls geführt. Zuletzt 1996 und in ungeahnter Schärfe auf Grund aktueller Verhandlungen zwischen Bonn und Prag um die sogenannte „Schlußstricherklärung“ beider Parlamente. In diesem Zusammenhang gab der damalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel folgende Äußerung ab:

„Bisher hat jede Bundesregierung die Vertreibung in Übereinstimmung mit dem deutschen Völkerrecht als rechtswidriges Unrecht betrachtet. Bonn hat die Rechtswirkung der Potsdamer Beschlüsse daher nie anerkannt. Die Bundesregierung betrachtet die Potsdamer Erklärung nicht als rechtliche Anerkennung der Vertreibung, sondern als eine politische Erklärung.“

Hier muß auch an eine Grußbotschaft des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen, José Ayala Lasso erinnert werden, in der dieser sagte: „Es steht fest, daß Vertreibungen völkerrechtswidrig sind.“

 

III.

Aber ich will mich nicht auf völkerrechtliche Probleme beschränken. Wie war die Situation nach 1945?

Die große politische Aufgabe Nachkriegsdeutschlands, die Aufnahme der millionenfach einströmenden Vertriebenen, stellte die von den Besatzungsmächten eingesetzten deutschen Verwaltungsbehörden zunächst kaum zu lösende Schwierigkeiten. Das Bild der ersten Nachkriegszeit war geprägt durch Hunger, Elend und seelische Not. Diese wurde noch vertieft durch den Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft und die drohenden alliierten Demontagen. Zusätzlich war etwa die Hälfte des Wohnraums durch Kriegshandlungen zerstört, wovon insbesondere Groß- und Mittelstädte betroffen waren. Erhebliche Unterbringungsschwierigkeiten waren die Folge – eine Situation, die durch den Vertriebenenzustrom weiter zugespitzt wurde. Neben dem Wohnraum fehlten vor allem die lebensnotwendigen Dinge des Alltags: Nahrungsmittel, Kleidung, Medikamente, Brennmaterial sowie Hausrat jeder Art. Hier war die Not der Vertriebenen besonders groß. Eine Versorgung fand auf niedrigstem Niveau statt.

Die Bundesrepublik Deutschland dokumentierte ihre umfassende Aufnahme- und Integrationsbereitschaft, indem sie bereits unmittelbar nach ihrer Gründung innerhalb von nur vier Jahren ein umfangreiches Gesetzgebungswerk schuf, das zur rechtlichen Gleichstellung und zur wirtschaftlichen Integration der Vertriebenen beitrug. Mit der Verkündung des Grundgesetzes (GG) vom 23. Mai 1949 wurde den Vertriebenen in Artikel 116 GG die rechtliche und staatsbürgerliche Gleichstellung zuerkannt. Dies war die notwendige Voraussetzung, um an finanziellen Hilfeleistungen partizipieren zu können.

Die rechtliche Grundlage zur sozialen und wirtschaftlichen Hilfeleistung schuf man in Form mehrerer  Spezialgesetze. Von diesen wurde am 8. August 1949 das auf gezielte Notstandsbeseitigung abhebende „Soforthilfegesetz“ (SHG) erlassen. Dieses wurde ergänzt durch das „Flüchtlingssiedlungsgesetz“ (FlüSG) vom 10. August 1949, das die berufliche Integration vertriebener Landwirte zum Gegenstand hatte.

Mit dem am 1. September 1952 in Kraft getretenen Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurde das SHG abgelöst. Das LAG hatte zum Ziel, für Schäden und Verluste, die sich infolge der Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit sowie der Vertreibung ergeben haben, einen Ausgleich herbeizuführen. Bis Ende 1993 wurden vom Lastenausgleich Leistungen zugunsten der Geschädigten von insgesamt 123 Mrd. erbracht.

Mit dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953 wurde die Aufnahme und Integration der Vertriebenen bundesweit geordnet. Erstmals wurden einheitliche Rechtsbegriffe bezüglich des Vertriebenen- und Flüchtlingsstatus geschaffen, Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen, räumlichen und sozialen Integration geregelt sowie die Gleichberechtigung der Vertriebenen in der Sozialversicherung fixiert. Hier erhielt auch die deutsche Kultur des Ostens in § 96 BVFG den Vorzug einer eigenen gesetzlichen Grundlage. Das Bundesvertriebenengesetz stellt bis heute die Grundlage für die Aufnahme der Aus- und Spätaussiedler dar, von denen seit 1950 über 3,5 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme fanden. Das Bundesvertriebenengesetz, das einmal als „Grundgesetz der Vertriebenen“ bezeichnet wurde, hat gemeinsam mit der übrigen Vertriebenengesetzgebung wesentlich zur Integration der Vertriebenen und damit zum sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen.

Das eigentliche deutsche Nachkriegswunder bestand also in der verhältnismäßig rasch vonstattengehenden wirtschaftlich-sozialen Integration der Vertriebenen in die Gesellschaft der Bundesrepublik.

Die Vertriebenen wurden trotz ihrer anfänglich fast völligen Besitzlosigkeit nicht zu „Fermenten der Unruhe“ (so die Hoffnung Stalins!), sondern zu aktiven Aufbaukräften, zu angesehenen Leistungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Unter ihnen gaben zahlreiche Persönlichkeiten, die sich, wie Herbert Czaja, in der Politik engagiert und dazu wichtige Beiträge in allen Parteien geleistet haben.

Die Vertriebenen waren in bisher allen Legislaturperioden im Bundestag vertreten – ebenso in Regierungsämtern. Im politischen Bereich wirkten die Vertriebenen oft als Belastung und Antriebe zugleich. Die wesentlichen Impulse, die von ihnen ausgingen, zielten ab auf eine Verfestigung der demokratischen Tendenzen in der Bundesrepublik. Ihr vehementer Antikommunismus, der Eugen Lemberg dazu veranlaßte, die Vertriebenen als „Reservearmee gegen den Kommunismus“ zu bezeichnen, trug mit dazu bei, „einen echten Fundamentalkonsens der großen demokratischen Parteien  über die Natur der zu gestaltenden politischen Ordnung“ entstehen zu lassen, „der sich bei aller Schärfe der außen- und wirtschaftspolitischen Gegensätze der letzten Jahre als dauerhaft und tragfähig erwies. Die gemeinsame Abwehr der Bedrohung aus dem Osten wurde so zum Ausgangspunkt eines neuen konstruktiven Demokratieverständnisses.“ Darüber hinaus hielten die Vertriebenen auch in Phasen, in denen es politisch nicht opportun erschien, an gesamtdeutschen Zielsetzungen fest. Als „unruhiges gesamtdeutsches Gewissen“ (Jakob Kaiser) wirkten die Vertriebenenverbände stets auf das Offenhalten der ganzen deutschen Frage hin und warben für realisierbare Schritte zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas.

Aufgrund ihres tragischen Schicksals erwiesen sich die Vertriebenen als verläßliche gesamtdeutsche Klammer – eine Haltung, die ihnen oftmals Schmähungen politischer Gegner eintrug. Die linksorientierte Presse agitierte gegen die Vertriebenen, die immer wieder zur Zielscheibe ihrer Angriffe wurden. Schon die Begriffe „Vertreibung“ und „Heimat“ wurden als „Revanche-Programm“ diffamiert und versucht, die Vertriebenen als „Ewiggestrige“ zu stigmatisieren und als „Revanchisten“ politisch auszugrenzen. Eine derartige Berichterstattung, die vor allem aus der ehemaligen DDR und dem kommunistischen Ausland stammte, wurde durch die friedliche Haltung der Vertriebenen und durch ihren Gewaltverzicht Lügen gestraft. Auch wenn die Vertriebenen die eigentlichen Verlierer des Zweiten Weltkriegs waren, so gingen sie ganz bewußt nicht den Weg beispielsweise der Palästinenser, die bis heute einen revolutionären Unruheherd gegenüber Israel bilden.

Die deutschen Heimatvertriebenen haben sich bewußt von Anfang an für eine gewaltfreie Politik entschieden und ihr Recht auf die Heimat stets mit ausschließlich friedlichen Mitteln durchzusetzen versucht. Auch dadurch wurde sei zu einem gewichtigen Ordnungselement in der Bundesrepublik und trugen zur Stabilisierung und zum Aufbau einer handlungsfähigen Demokratie bei.

Eine heftige Debatte gab es im Bundestag noch einmal zur Gemeinsamen Entschließung des Bundestags und der Volkskammer der DDR zur Oder-Neiße-Linie am 21.6.1990, in der Herbert Czaja eine sehr bewegende und nachdenkliche Rede hielt.

Er sprach für eine Minderheit im Parlament, die sich selbstverständlich für die Wiedervereinigung aussprach, die aber ein Nein zur Preisgabe Ostdeutschlands durch die Oder-Neiße-Grenze, und ein Ja zu einem tragfähigen Ausgleich verkündete. Sein Nein zur Oder-Neiße-Grenze begründete er damit: Man gebe ¼ von jenem Deutschland frei, das im Versailler Vertrag selbstverständlich als Teil Deutschlands anerkannt worden sei, weil es 700-800 Jahre ein Teil Deutschlands war.

Hier würde den Vertriebenen einfach ein Sonderopfer abverlangt für das gesamte deutsche Volk, ohne daß man sich der Mühe unterzogen habe, entsprechende Verhandlungen über eine Ausgleich zu führen, z.B. über einen Ausgleich in Gebietsfragen, über das Recht auf die Heimat, über Volksgruppenrecht usw.

Bundeskanzler Kohl hat in seiner Rede vor den Heimatvertretern dazu Stellung genommen und gesagt: „Die Einheit Deutschlands in Freiheit zu vollenden ist nur gegeben mit einer klaren Antwort auf die Frage nach der Westgrenze Polens.“ Er fügte hinzu: „aber er respektiere selbstverständlich die ablehnende Haltung von Herbert Czaja und der von ihm vertretenen Minderheit!“

Das „Recht auf die Heimat“ war und blieb für Herbert Czaja immer ein besonderes Anliegen. Angesichts der revolutionären Umbrüche in Ostmittel- Ost- und Südosteuropa seit Ende der 80er Jahre ist die Botschaft der Charta der deutschen Heimatvertriebenen auch heute noch, über 60 Jahre nach ihrer Verabschiedung, von brennender Aktualität:

Dies gilt vor allem für die Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, sowie nach der Anerkennung und Verwirklichung des Rechts auf die Heimat als eines der gottgeschenkten Grundrechte der Menschheit.

Der Völkerrechtlicher Otto Kimminich schrieb: „Das Recht auf Heimat ist Bestandteil des geltenden Völkerrechts. Seine Beachtung zu verlangen, ist eine Selbstverständlichkeit! Es ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des Friedens! Das Recht auf die Heimat ergibt sich auch aus der geistig-moralischen Wertordung des christlichen Abendlandes. Es sollte ein Postulat aller Menschen sein (nicht nur der Heimatvertriebenen), die sich sittlichen Normen verpflichtet fühlen, nach ihm denken, handeln und leben.“

Gute Nachbarschaft bzw. Aussöhnung zwischen den Völkern kann indes weder durch Vertragspflicht allein begründet noch per Erlaß verordnet werden. Der Versöhnungsprozeß entsteht in den Köpfen und Herzen der Menschen und muß von diesen konkret gestaltet werden.

Hierbei haben vor allem die Vertriebenen, die Bundeskanzler Kohl ausdrücklich „in das Werk der Aussöhnung einbeziehen will“ – eine Erklärung, die mehrfach vom Deutschen Bundestag unterstützt wurde, eine historische Aufgabe. Gerade die Heimatvertriebenen verfügen über Erfahrungen und eingehende Kenntnisse über die Völker ihrer Herkunftsgebiete, ihre Traditionen, Sprachen und Eigenheiten. Schon aufgrund ihrer Heimatbindung  sind die Vertriebenen prädestiniert und bereit, tragfähige Brücken der Verständigung zu unseren östlichen Nachbarn zu bauen.

Seit Jahrzehnten gibt es bereits auf privater Ebene eine Vielzahl freundschaftlicher Kontakte zwischen deutschen Heimatvertriebenen und den Menschen, die heute in deren Herkunftsgebieten leben. So waren es vor allem Vertriebene, die unseren östlichen Nachbarn in den Jahren größter Not auch durch den Eisernen Vorhang hindurch mit unzähligen Hilfslieferungen zur Seite standen. Diese Solidaritätsbeweise sind bis heute in Polen und Tschechien sowie in den anderen osteuropäischen Staaten unvergessen.

Die Motivation hat Herbert Czaja einmal mit dem schönen Sprichwort begründet – mit dem ich schließen will:

„Es hilft nichts, über die Dunkelheit zu klagen, man muß Licht machen!“.