Stärkung der eigenständigen Kulturarbeit der deutschen Heimatvertriebenen

Partizipativen Ansatz stärken – Arbeit vernetzen –
wissenschaftliche Forschung befördern

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewilligt finanzielle Fördermittel für Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen

In ihrem Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung dazu, die im Sinne des Kulturparagraphen 96 des Bundesvertriebenengesetzes tätigen Einrichtungen der Heimatvertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten als Träger des deutschen Kulturerbes des Ostens im Geiste der europäischen Verständigung für die Zukunft zu ertüchtigen und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen zu stärken.

Zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung hat die Kulturstiftung, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, seit Januar dieses Jahres ein Konzept zur Stärkung der eigenständigen Kulturarbeit, wie bereits seit Jahren von den Vertriebenenorganisationen gefordert wird, erarbeitet.  Hierbei galt es auch zu ermitteln, welche Aufgaben und Dienstleistungen die Kulturstiftung künftig in diesem Zusammenhang zu leisten vermag. Ergebnisse dieser Arbeit wurden inzwischen verschiedenen politischen Entscheidungsträgern vorgestellt und die inhaltlichen Schwerpunkte mit der BKM abgestimmt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat nunmehr für das kommende Jahr 2020 finanzielle Fördermittel in Höhe von 500 Ts. Euro für die diesbezügliche Arbeit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen bereitgestellt.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Reinfried Vogler: „Angesichts der besonderen Nähe zum Bund der Vertriebenen als dem Dachverband, zu den Landsmannschaften, Landesverbänden und Kulturinstitutionen der Vertriebenen sowie zu relevanten wissenschaftlichen und anderen Institutionen in Deutschland und im östlichen Ausland, ist die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen in besonderer Weise prädestiniert, im Rahmen ihres Arbeitsprogramms der kommenden Jahre die im Sinne des § 96 BVFG tätigen Einrichtungen gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten nachhaltig zu ertüchtigen.

Die im Zusammenspiel mit Geschäftsführer Dr. Ernst Gierlich von Projektleiter Thomas Konhäuser durchgeführten Veranstaltungen haben deutlich die inhaltlichen Schwerpunkte offen gelegt, welche die Kulturstiftung künftig wahrnehmen soll. Dank der bewilligten Fördermittel des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gilt es jetzt, zielgerichtet Strukturen zu schaffen, um die Arbeit der Kulturstiftung mit entsprechendem Personal ausbauen zu können und in Folge nachhaltig den partizipativen Ansatz zu stärken, die Arbeit zu vernetzen und die wissenschaftliche Forschung zu befördern.

Frau Abgeordneten Patricia Lips und allen weiteren Unterstützern im Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages möchte ich herzlich danken. Ebenfalls danke ich dem früheren Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB a.D., für seine nachhaltige Unterstützung, dies sowohl durch seine aktive Teilnahme den Veranstaltungen des Projekts als auch durch seine begleitenden Gespräche mit der BKM und im Deutschen Bundestag.

Dank gilt aber auch der BKM und insbesondere der zuständigen Gruppenleiterin, Frau MinDirig’n Maria Bering. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse der durchgeführten Veranstaltungen besteht mit der BKM Einigkeit über die künftigen möglichen inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit der Kulturstiftung.“

Hierzu gehören:

  • Unterstützung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Kulturarbeit der Einrichtungen der Vertriebenen in Form der fachlichen Beratung bei der Themenfindung, bei Förderanträgen und Projektdurchführungen.
  • Unterstützung der Anbahnung von Kooperationen und Vernetzungen mit fachlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen des § 96 BVFG-Förderbereichs, auch zur Beförderung des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bereich, so u.a. Veranstaltung von Begegnungstagungen mit anderen Trägern der Kulturarbeit der Vertriebenen, z.B. auch der Landsmannschaften.
  • Hilfestellung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen der Vertriebenen im Hinblick auf ihre Kulturarbeit
  • Kooperation mit den deutschen Minderheiten im östlichen Europa, insbesondere in den Bereichen Geschichte, Kunstgeschichte und Literatur; fächerübergreifende Hilfestellung bei der Vermittlung von Kontakten zu Einrichtungen in Deutschland, bei der Organisation von Tagungen, der Vermittlung von Referenten; „Scharnier-Funktion“ als Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM).
  • Symposien und Veranstaltungen in den Bereichen Staats- und Völkerrecht, Geschichte/Zeitgeschichte, Kunstgeschichte und Literaturgeschichte, die in Abstimmung mit bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen unter Ansprache und Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses dazu beitragen, neue Forschungsvorhaben anzustoßen, die Thematik in der Wissenschaft weiter zu befördern, bürgerschaftliches Engagement zu wecken und insbesondere an bestehende wissenschaftliche Strukturen heranzuführen.
  • Beratung der Betreiber von Heimatsammlungen, ergänzt z. B. durch die Ausrichtung entsprechender Fachtagungen.

Reinfried Vogler:  „Die Kulturstiftung ist dankbar für die zusätzlichen Arbeitsmöglichkeiten, die ihr hiermit für die Zukunft eröffnet werden, und wird alles daran setzen, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.“

v.l.n.r.:

– Thomas Konhäuser, Projektleiter der Kulturstiftung
– Hartmut Koschyk, Beauftragter der Bundesregierung für Ausländerfragen und national Minderheiten a.D.
– Reinfried Vogler, Vorstandsvorsitzender der Kulturstiftung
– Bernhard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen
– Dr. Ernst Gierlich, Geschäftsführer der Kulturstiftung