Dieter Blumenwitz begründete er frühzeitig seinen Ruf als exzellenter Staatsrechtslehrer und hervorragender Verfassungsrechtler, als er schon als junger Hochschullehrer mit 33 Jahren die Bayerische Staatsregierung 1973 in dem Normenkontrollverfahren zum Grundlagenvertrag mit der „DDR“ vertrat. Die damals in Karlsruhe erstrittene Entscheidung sollte die Rechtslage Deutschlands stabilisieren und die weitere Entwicklung auf Jahrzehnte prägen. Das Festhalten […]