Er studierte in Berlin Rechtswissenschaft. Seine Dissertation war eine Leistung auf rechts- und sprachwissenschaftlichem Gebiet. Sie behandelte den sogenannten „Wendisch-rügianischen Landgebrauch“, ein Gesetzbuch, das Mathäus Normann, der herzogliche Landvogt von Rügen, im 16. Jahrhundert in mittelniederdeutscher Sprache aufgezeichnet hatte. Homeyer wies nach, daß es nicht auf slawischen, sondern auf deutschen Ursprung zurückging. Als außerordentlicher Professor […]