Er studierte in Berlin Rechtswissenschaft. Seine Dissertation war eine Leistung auf rechts- und sprachwissenschaftlichem Gebiet. Sie behandelte den sogenannten „Wendisch-rügianischen Landgebrauch“, ein Gesetzbuch, das Mathäus Normann, der herzogliche Landvogt von Rügen, im 16. Jahrhundert in mittelniederdeutscher Sprache aufgezeichnet hatte. Homeyer wies nach, daß es nicht auf slawischen, sondern auf deutschen Ursprung zurückging. Als außerordentlicher Professor lehrte er Historie und Germanistik. Sein Hauptverdienst ist eine kritische, von Auflage zu Auflage vervollkommnete Ausgabe des „Sachsenspiegels“, des ältesten und bedeutendsten Rechtsbuches des deutschen Mittelalters.
Bibl.: Allgemeine deutsche Biographie; Pommersche Lebensbilder, Bd. IV; Pommersche Jahrbücher Bd. 29.(1974)