Nur ein einziger Grundbesitzer in Deutschland konnte vor 1918 von sich behaupten, dass ihm fast die gesamte Fläche eines Landkreises gehörte. Es war Hans Heinrich XI. Graf von Hochberg, der sich nach dem betreffenden Landkreis Fürst v. Pless nannte. Neben dem Fürstentum Pless in Oberschlesien besaß er die freie Standesherrschaft Fürstenstein mit Waldenburg und Friedland […]