Vom Ordensland zum Herzogtum – Preußen als erstes protestantisches Fürstentum

Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Udo Arnold, Universität Bonn

Eine Veranstaltung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen
in Kooperation mit dem Stadtmuseum Bonn

17. März 2016, 19.00 Uhr,
Stadtmuseum Bonn, Franziskanerstr. 9, 53113 Bonn

 

„Seht das Wunder: In voller Fahrt und mit prallen Segeln eilt das Evangelium nach Preußen!“ Geradezu begeistert kommentierte Martin Luther im April des Jahres 1525 die jüngste Entwicklung: Nicht nur hielt die reformatorische Predigt erfolgreich in den Kirchen des Ordenslandes Einzug, sondern erfolgte mit dem Akt von Krakau, bei dem Albrecht von Brandenburg-Ansbach vom polnischen König Sigismund I. Preußen als erbliches Lehen nahm, der erklärte Konfessionswechsel des Landesherren. Albrecht, der 1522 Preußen als Hochmeister des Deutschen Ordens und damit als Oberhaupt eines geistlichen Territoriums verlassen hatte, konnte nun als evangelischer Herzog eines weltlichen Territoriums zurückkehren.

arnoldVorgeschichte, Begleitumstände und Folgen der Ereignisse von 1525 vermittelte im März Prof. Dr. Dr. h.c. Udo Arnold, Universität Bonn, im Bonner Stadtmuseum seinen gespannt lauschenden Zuhörern. Zu seinem Vortrag hatte gemeinsam mit dem Museum die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen eingeladen. Wie Hans-Günther Parplies, Ehrenvorsitzender der Kulturstiftung, einführend hervorhob, kann Prof. Arnold als Experte ersten Ranges gelten, hat er doch seit der Studienzeit immer wieder intensiv zur Geschichte des Preußenlandes geforscht, hat er zudem als Universitätslehrer und als Vorsitzender der Kommission für ost- und westpreußische Landesgeschichte manch junge Wissenschaftler für die Thematik zu interessieren vermocht. Anlass für die Einladung war bereits das im kommenden Jahr anstehende 500-jährige Reformationsjubiläum, bei dem, so Parplies, nicht unterschlagen werden sollte, dass der politische Durchbruch für die Reformation in Deutschland im Ordensstaat Preußen erfolgte.

Albrecht_von_HohenzollernDie Entwicklung von einer korporativen zu einer personalen Herrschaftsform, wie sie dem Geist der Renaissance entsprach, hatte im Ordensstaat bereits lange vor der Wahl des jungen Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister im Jahre 1511 eingesetzt. Der durch innere und äußere Probleme verursachten Schwäche, wie sie insbesondere seit dem Zweiten Thorner Frieden von 1466 herrschte, bei dem der Orden seiner westlichen Landesteile an die Krone Polen verloren hatte, hatte man schon 1497 durch die Wahl eines Ordensfremden zum Hochmeister zu begegnen versucht. Von dem Reichsfürsten Herzog Friedrich von Sachsen-Meißen erhoffte man sich einen stärkeren Rückhalt im Reich.  Friedrich leitete bereits eine Reform der Ordensverwaltung ein, so dass am herzoglichen Hof zu Königsberg bald nicht mehr die Ordensstatuten galten, vielmehr eine moderne Hofordnung. Albrecht, ein Neffe des polnischen Königs Sigismund I., gleichfalls bei seiner Wahl kein Ordensritter, setzte die begonnene Entwicklung fort. Er zentralisierte die Verwaltung des Ordensbesitzes und entledigte sich nach und nach der Ordensgebietiger, also des innersten Rates des Ordens, so dass die Ausbildung eines frühneuzeitlichen, auf das Oberhaupt fokussierten Staates weitgehend vollzogen wurde.

Weiterhin ging es um eine Revision des Zweiten Thorner Friedens, diesmal mit Gewalt. Im sog. „Reiterkrieg“ ab 1519 setzten der Orden und die Krone Polen auf Verwüstungszüge, bevor man 1521 einen Waffenstillstand auf vier Jahre vereinbarte, in denen Lösung gefunden werden sollte. Albrecht suchte in dieser Zeit Verbündete im Reich für eine militärische Unterstützung zu gewinnen, gegebenenfalls von Seiten der Fürsten, die ebenso wie er selbst der neuen Lehre Martin Luthers zuneigten. Dies gelang indes nicht, so dass eingedenk der militärischen Schwäche eine Unterwerfung unter den polnischen König als letztlich unabwendbar erschien. Albrecht nahm in dieser Zeit auch Kontakt zu Luther auf, um sich hinsichtlich einer Erneuerung der Ordensregel von ihm beraten zu lassen. Auch wenn dessen 1523 verfasste Ermahnung „An die herren Deutschs Ordens“, eigene Familien zu gründen und den Ordensbesitz erblich zu verwalten, den Interessen Albrechts entgegenstand, so folgten doch zwei persönliche Begegnungen mit Luther, bei denen sich Albrecht den Weg weisen ließ: Die Unterwerfung musste verbunden sein mit der Säkularisation und Privatisierung des Ordensbesitzes. Es galt, den Orden aufzulösen und Preußen in ein weltliches Fürstentum umzuwandeln. Wesentlicher Widerstand hiergegen war weder vom durch den Konfessionsstreit geschwächten Reich zu erwarten noch von den beiden anderen Ordenszweigen, in Livland und im Reich, die eine eigene Territorialpolitik betrieben und die Albrecht geschickt über seine entsprechenden Pläne im Unklaren zu lassen wusste.

Preußische Huldigung, Gemälde von Jan Matejko, 1882Der Akt von Krakau 1525 war letztlich nur noch der Vollzug der längst eingeleiteten Entwicklung: Der Orden hatte im Ordensland ausgespielt. Nicht ein Hochmeister, sondern ein Fürst wurde belehnt. Dass Albrechts Brüder aus dem Hause Hohenzollern mitbelehnt wurden,  macht den dynastischen Aspekt des Aktes deutlich, der es schließlich 1701 ermöglichen sollte, dass sich der brandenburgische Kurfürst in Königsberg die Krone eines Königs von Preußen aufsetzte – weiterreichende Folgen natürlich, als Herzog Albrecht sich jemals hätte träumen lassen.

Es stellt sich bei Albrecht, dem eine tiefe Gläubigkeit in keiner Weise abzusprechen ist, die Frage nach dem Verhältnis von religiöser und politischer Motivation. Nahm er zum Zweck der Beförderung der angenommenen neuen Lehre den Bruch mit Papst, Reich und Orden sowie die Schutzherrschaft der Krone Polen hin oder setzte er den religiösen Legitimationscharakter der Reformation ein, um – auch um den Preis der Unterwerfung unter die Krone Polen – in Preußen als weltlicher Territorialfürst regieren zu können. Es ist, so Prof. Arnold, auch persönlich bedingt, welcher Interpretation man zuneigt. Er selbst sieht einen Vorrang der politischen Motivation. Sicher erscheint indes, dass nach 1525 das religiöse Element mehr und mehr zur tragenden Säule der Verteidigung Albrechts gegen den Vorwurf des Rechtsbruchs werden sollte.

parpliesSeit 1525, als die lutherische Lehre Grundlage des landesherrlichen Regiments wurde, war das vormalige Ordensland Preußen jedenfalls ein protestantischer Staat – der erste in Europa, noch vor Hessen, Sachsen oder Württemberg. Es war dies eine spannende Zeit, in der sich viel entschied. Für Ostpreußen, wie Hans-Günther Parplies in seinem Dank an Prof. Arnold bemerkte, stellt sie den tiefsten Einschnitt in der Landesgeschichte bis 1945 dar. Es war dies eine Zeit, in der die Entwicklung im Preußenland geschichtsmächtig wurde für die deutsche und die europäische Geschichte insgesamt.