Im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 wurde der von der Kulturstiftung eingereichte Projektantrag, der das laufende Jahr 2025 und die Folgejahre ab 2026 umfasst, von der Koalitionsregierung im ersten Teil positiv beschieden und somit wurden für die verbleibenden drei Monate in diesem Jahr Fördermittel bewilligt. Der zweite Teil muss im November mit dem Bundeshaushalt 2026 beschlossen werden.
Unser Dank gilt der gesamten unionsgeführten Bundesregierung und insbesondere Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und dem Parlamentarischen Staatssekretär Christoph de Vries, den Mitgliedern des Haushaltsausschusses der Regierungskoalition und insbesondere der zuständigen Berichterstatterin Kerstin Radomski, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur- und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, dem Vorsitzenden der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch, und dem stv. Vorsitzenden Stephan Mayer, aber auch den Landesbeauftragten Walter Gauks (Berlin), Andreas Hofmeister (Hessen), Dr. Petra Loibl (Bayern), Heiko Hendriks (Nordrhein-Westfalen), Dr. Jens Baumann (Sachsen), Deniz Kurku (Niedersachsen) sowie den sie tragenden Landesregierungen für ihre anhaltende begleitende nachhaltige Unterstützung.
Vorstandsvorsitzender Dr. Ernst Gierlich und Geschäftsführer Thomas Konhäuser gemeinsam mit den Landesbeauftragten im Freistaaat Sachsen, Dr. Jens Baumann, im Freistaat Bayern, Dr. Petra Loibl MdL, im Land Hessen, Andreas Hofmeister MdL, im Land Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, und den Ansprechpartner im Berliner Senat, Walter Gauks
Ende 2024 mussten sämtliche Mitarbeiter aufgrund ausbleibender Bundesförderung entlassen werden. Mit den bereitgestellten finanziellen Fördermitteln können nunmehr in 2025 erste Mitarbeiter wieder eingestellt, kann an bewährte Formate wieder angeknüpft und die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre, die aufgrund fehlender Fördermittel des Bundes in diesem Jahr bislang nur äußerst partiell fortgesetzt werden konnte, wieder aufgenommen werden.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages, die Bundesförderung der Kulturstiftung noch im laufenden Jahr fortzusetzen, werden die Weichen gestellt, dem Koalitionsvertrag, aber auch den politischen Auftrag von Bundeskanzler Friedrich Merz Rechnung zu tragen, der in seiner Festrede anlässlich des Tags der Heimat in Stuttgart am 5. August 2025 nochmals persönlich betonte, dass die Kulturstiftung auf eine „verlässliche finanzielle Basis“ gestellt wird, so wie es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde.
Bundeskanzler Merz bei seiner Festansprache am 5. August in Stuttgart
Dies kann abschließend voll umfänglich erfüllt werden, wenn die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD im November im Haushaltsauschuss den zweiten Teil des von der Kulturstiftung eingereichten Projektantrages für 2026 und die Folgejahre beschließt.
Vorstandsvorsitzender Dr. Gierlich: „Die Tatsache, dass die Bundesregierung den Worten des Koalitionsvertrages im Hinblick auf §96 Bundesvertriebenengesetz, darunter denen hinsichtlich der Kulturstiftung, erste Taten folgen lässt, zeigt eindrucksvoll, dass auf die neue Bundesregierung Verlass ist und die angekündigte längst überfällige Kurskorrektur in dieser Legislaturperiode auch umgesetzt wird. Ich bin sicher, dass dies bezüglich der Kulturstiftung auch im Zuge des Bundeshaushaltes 2026 zum Ausdruck kommt. Schließlich entspricht eine andauernde Planungssicherheit der Arbeit der Kulturstiftung in den kommenden Jahren der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „verlässlichen finanziellen Basis“, die in einem Atemzug auch für die Berliner Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung genannt wird. Damit wird gewährleistet, dass die Kulturstiftung, die sich als landsmannschaftlich übergreifende und deutschlandweit sowie grenzüberschreitend tätige zentrale Kultureinrichtung auch als Brückenbauer in einem gemeinsamen Europa versteht, dauerhaft und zukunftssicher weiterwirken kann.“