Zukunftssicherung der Einrichtungen der eigenständigen Kulturarbeit: Workshop der Kulturstiftung „Praxistipps rund ums Vereinsrecht“ stößt auf große Resonanz  

Mit über 30 Teilnehmern veranstaltete die Kulturstiftung der deutschen Vertrieben am Freitag, den 15. März 2024 einen Online-Workshop mit Praxistipps rund ums Vereinsrecht.

Birgit Aldenhoff, Referentin der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen für Kunstgeschichte und Heimatsammlungen, führte in die Thematik des Online-Workshops „Praxistipps rund ums Vereinsrecht“ ein und informierte über das Beratungsangebot der Kulturstiftung.

Rechtsanwältin Christina Flamme aus Bornheim referierte über alle relevanten Fragen rund ums Vereinsrecht, die Heimatsammlungen und andere nach §96 BVFFG tätige Einrichtungen der eigenständigen Kulturarbeit betreffen. Satzungen müssen vielfach an die heutige Zeit angepasst und Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit den Einrichtungen deutlich gemacht werden. Unter anderem wurden gesetzliche Grundlagen für Ordentliche und Außerordentliche Mitgliederversammlungen, Haftungsfragen, Rechtsübertragungen sowie Fragen rund ums Spendenrecht erörtert.

Unter den über 30 Teilnehmer waren auch interessierte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) in der FUEN, des Bundes der Vertriebenen, sowie Kulturreferenten einzelner Landsmannschaften, die das Beratungsangebot der Kulturstiftung dankend wahrgenommen haben.

Der Workshop zeigte einmal mehr die Bedeutung des Beratungsangebotes der Kulturstiftung auf, die landsmannschaftlich übergreifend und deutschlandweit tätig ist. Sie wird auch zum Themenkomplex „Vereinsrecht“ weiterführende Workshops anbieten und entsprechendes Informationsmaterial aufbereitet bereitstellen.