Online-Workshop zu Fördermöglichkeiten nach §96 BFVG

Online-Workshop „Fördermöglichkeiten nach §96 BFVG in der Kulturarbeit“

Der Online-Workshop am 25. August 2022 widmete sich dem Thema „Fördermöglichkeiten nach §96 BFVG in der Kulturarbeit“. Christian Bronder, Referent für finanzielle Förderungen bei der Kulturstiftung, stelle Verfahren und Regularien der Antragstellung für die im Wirkungsbereich des § 96 BVFG tätigen Einrichtungen vor und ging dabei auch auf mögliche Hürden ein, die es zu meistern gilt.

Nach § 96 Bundesvertriebenengesetz haben Bund und Länder entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistung-en der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.