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Auftakt der zweitägigen Online-Konferenz „Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa“

Online-Tagung: Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte
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Der erste Tag der zweitägigen Online-Konferenz „Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa“ der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEN) rückte drängende Fragen der Minderheitenrechte in den Fokus.

Nach einer kurzen Begrüßung durch die Moderatorin der Veranstaltung Angelika Mlinar, Ministerin für Kohäsionspolitik in Slowenien a.D. und Vizepräsidentin der FUEN, wies Loránt Vincze MdEP, Präsident der FUEN, in seinem Grußwort auf die lange Debatte um den Begriff der „Minderheit“ hin, der auch in einigen europäischen Ländern Minderheitenschutz erschwert. Die FUEN setze sich auch mit ihrer Minority Safepack Initiative dafür ein, dass Minderheiten in ganz Europa verbriefte Rechte bekommen.

Auftakt der zweitägigen Online-Konferenz „Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa“
Reinfried Vogler, Vorstandsvorsitzender der Kulturstiftung

„Minderheitenrechte sind ein aktuelles, aber kein neues Thema“, sagte auch Reinfried Vogler, Vorstandsvorsitzender der Kulturstiftung. Die Kulturstiftung befasse sich bereits seit ihrer Gründung 1974 mit diesem völkerrechtlich wichtigen Aspekt, fügte er hinzu. Diese erste gemeinsame Veranstaltung der Kulturstiftung und der FUEN sei eine wichtige Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu besprechen und so echte Lösungsansätze für vorhandene Probleme zu finden.

In seinem Video-Grußwort ging Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, darauf ein, dass gerade jetzt ein praktischer und gelebter Minderheitenschutz dem Zusammenhalt in Europa dient. „Minderheitenpolitik geht alle an“, sagte er, sie sei nicht abhängig von einer Minderheitenzugehörigkeit.

Auftakt der zweitägigen Online-Konferenz „Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa“
Dr. Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten

Aus Kanada war Dr. Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, zugeschaltet. Ungleichheit, Ausschluss und Benachteiligung von Minderheiten seien Konfliktherde, die es durch konkrete rechtliche Regelungen zu bekämpfen gelte, erklärte er. Man müsse dafür auf Benachteiligungsgefühle eingehen, sie identifizieren und mit Gesetzen gegenlenken. „Wer Frieden will, muss Gerechtigkeit schaffen“, so de Varennes.

Mit der völkerrechtlichen Definition von Minderheiten beschäftigte sich Prof. Dr. Dr. hc. mult. Gilbert H. Gornig von der Universität Marburg. Es gebe viele Kriterien, die man heranziehen könnte, ein einheitlicher Minderheitenbegriff fehle jedoch. So seien die Unterschiede zur Mehrheitsbevölkerung ausschlaggebend und würden autochthone nationale Minderheiten als besonders schützenswert betrachtet.

Auch Prof. Dr. Peter Hilpold von der Universität Innsbruck stellte fest, dass zwar die Wahrung der Rechte von Minderheiten im Wertekatalog der EU seit dem Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2007 inbegriffen ist, jedoch eine Verankerung im internationalen Völkerrecht noch aussteht. Minderheitenschutz sei kein Privileg, sondern ein Teil des allgemeinen Systems, also des Menschenrechtsschutzes, sagte Prof. Hilpold.

Auftakt der zweitägigen Online-Konferenz „Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa“
Die Referenten des ersten Tages der Konferenz “Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa”

Zum Auftakt der anschließenden Diskussionsrunde sprach Dr. Beate Sibylle Pfeil, deutsche Vertreterin im Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates, über ihre Erfahrungen. Der Europarat und die EU müssten enger und besser auf diesem Gebiet zusammenarbeiten, stellte sie fest. Minderheiten seien oft durch ihre kleine Größe nicht in der Lage, direkt ihre Rechte einzufordern und benötigten eine Zwischenstelle, an die sie sich wenden können.

Loránt Vincze MdEP fügte hinzu, man müsse dabei aber auch den Faktor des Selbstverständnisses bedenken. „Identität ist die DNS der Minderheiten“, sagte Vincze. Minderheitenschutz sei immer ein Prozess, der sich weiterentwickele, erklärte er. Das könne konstruktiv oder destruktiv sein und die EU müsse proaktiv werden und auch Geld bereitstellen, um Minderheitenrechte durchsetzen zu können.

Auch Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. und ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, sagte: „Minderheitenpolitik ist Förderpolitik“. Es ginge um volle Gleichberechtigung und nicht nur Akzeptanz. Darum dürfe man sich auch nicht nur auf dem Diskriminierungsverbot der EU ausruhen, sondern müsse konkrete rechtliche Rahmen schaffen.

Dawid Statnik, Vorsitzender des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland, sprach von seinen Erfahrungen mit der Umsetzung bereits vorhandener gesetzlicher Regelungen. So seien bereits zweisprachige Beschilderungen manchmal eine Hürde. Man müsse darum klare Linien ziehen und sagen, was für die Minderheiten wichtig ist. Dabei laufe man aber immer wieder Gefahr, in eine lähmende Rechtfertigungsdiskussion zu geraten. Auch deshalb sei es wichtig, nicht nur in Expertenrunden diese Probleme anzusprechen. Man müsse stattdessen ein breites Bewusstsein schaffen und diese Anliegen als gesamtgesellschaftliches Thema platzieren.

Anschließend erklärte Bernard Gaida, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der FUEN (AGDM), die Anerkennung der Minderheiten sei nur der Anfang. Es gehe gerade in Mittel- und Mittelosteuropa nicht nur um die Bewahrung der Sprache und Kultur, die systematisch über Jahrzehnte unterdrückt wurden, sondern auch um deren Wiederbelebung. Der Europarat habe mit seinem Sachverständigenausschuss für Minderheitensprachen hier auch noch die Chance, mit Best-Practice-Konferenzen mehr zu tun. Dr. Beate Sibylle Pfeil stimmte zu und sagte, solche ‚Follow-up-Konferenzen‘ seien extrem wichtig. Der Europarat habe dafür aber nur begrenzte Möglichkeiten.

Abschließend sprach Dawid Statnik das Problem an, dass das europäische Normensystem in den einzelnen Nationalstaaten der EU oft nur als Empfehlung wahrgenommen wird. Auch darum seien belastbare gesetzliche Regelungen notwendig. Als positives Beispiel nannte er den Strukturwandel in den Siedlungsgebieten der Sorben in Deutschland. Hier sei die Minderheit mitgedacht worden.

Der erste Konferenztag endete mit der Feststellung Dawid Statniks, dass sich eine Minderheit selbst definieren kann. Dabei sei die Anzahl ihrer Mitglieder nicht von Belang und der Schutz ihrer Rechte zu gewährleisten.

Die Konferenz wird als Aufzeichnung auf dem Youtube-Kanal der FUEN und der Kulturstiftung abrufbar sein:

https://www.youtube.com/channel/UCqvgz-LmP4VLBBH_sheDXog

https://www.youtube.com/channel/UCriw7xJskr8t5QniA52R5FQ (www.bit.ly/kulturstiftungvideo)

Der zweite Konferenztag wird am Dienstag auf dem Youtube-Kanal der FUEN ab 14.00 Uhr erneut live gestreamt werden.27