Der Volksschullehrer gab 1925 wegen eines Augenleidens seinen Beruf auf und wandte sich der sozialen Frage, besonders der Jugendfürsorge zu; seine Hauptsorge galt der durch das Gewerbe ausgenutzten Kinderarbeit.
Aufgrund eigener, sehr umfangreicher statischen Erhebungen erscholl sein Mahnruf zu planmäßiger Jugendhilfe in der Schrift „Kleine Sklaven“, die ein weithin zustimmendes Echo fand. Bald nannte man den Verfasser mit Recht den Vater des deutschen Reichsgesetzes vom 30. März 1903 betreffend Kinderarbeit.
Es folgten die Veröffentlichungen „Gewerbliche Kinderarbeit, eine Reform im Sinne des Reichsgesetzes“, „Jugendwohl und Jugendrecht“ (1907) und „Lehrerschaft und Jugendfürsorge in Stadt und Land“ (1908). Er wurde Schriftleiter der Jugendzeitschriften „Jung-Siegfried“ (seit 1912), „Siegwart“ (seit 1918), „Treuhilde“ (seit 1920) und war Mitarbeiter am „Enzyklopädischen Handbuch für Pädagogik“.
Bibl.: Neue Deutsche Biographie, Bd. l (1958).
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