Der Rechtsgelehrte Wilhelm Eduard Albrecht wirkte seit 1825 als außerordentlicher, seit 1829 als ordentlicher Professor in Königsberg i. Pr., und seit 1830 in Göttingen, wo er am 14. Dezember 1837 als Mitunterzeichner des Protestes der „Göttinger Sieben“ gegen die Aufhebung der Verfassung von 1833 durch König Ernst August abgesetzt wurde. Er fand eine Freistätte an der Universität Leipzig, an der er von 1840-1868 gelehrt hat.
Albrecht wurde vor allem bekannt durch seine Lehre von der „juristischen Persönlichkeit* des Staates, die er 1837 vertrat und die von K. F. W. v. Gerber 1865 aufgegriffen wurde. Mit F. C. Dahlmann gehörte Albrecht im Jahre 1848 zu den Vertrauensmännern, die vom Bundestag mit der Abfassung eines Verfassungsentwurfs für Deutschland beauftragt wurden. Er wurde zum Geheimen Hofrat ernannt und von einem hannoveranischen Wahlbezirk in die Nationalversammlung gewählt, aus der er jedoch im August 1848 wieder ausschied. Albrechts Hauptwerk ist „Die Gewere als Grundlage des älteren deutschen Sachenrechts“ (1828); es hat die germanistische Rechtswissenschaft stark beeinflußt.
Lit.: Anke Borsdorff: Wilhelm Eduard Albrecht, Lehrer und Verfechter des Rechts. Leben und Werk, Pfaffenweiler 1993
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Eduard_Albrecht