Biographie

Brandenburg, Albrecht von

Herkunft: Ostpreußen
Beruf: Herzog von Preußen, Hochmeister des Deutschen Ordens
* 17. Mai 1490 in Ansbach
† 20. März 1568 in Tapiau

Der in Ansbach geborene Albrecht war ein Enkel jenes Albrecht Achilles, der in der Dispositio Achillea die Erbfolge im Hause Hohenzollern festgelegt hatte. Danach sollten niemals mehr als drei Hohenzollernfürsten gleichzeitig regieren, und zwar in der Mark Brandenburg sowie in den fränkischen Markgrafschaften ober- und unterhalb des Gebirges, also in Bayreuth und Ansbach. Im Jahre von Albrechts Geburt war die brandenburgische Stellung im Reich besonders zerrissen, sein Vater regierte lediglich über die fränkischen Besitzungen. Er war verheiratet mit einer Tochter des polnischen Königs Kasimir IV. und Schwester Sigismunds I.

Der dritte Sohn dieser Ehe, aus der nicht weniger als 18 Kinder hervorgingen, Albrecht, wurde schon bald für den geistlichen Stand bestimmt, eine fürstliche Versorgung in der Heimat war ihm im Gegensatz zu seinen älteren Brüdern Kasimir und Georg verwehrt. Nur wenig scheinen die jungen Markgrafen in der bescheidenen fränkischen Residenz von Kunst und Wissenschaft erfahren zu haben, was der Herzog später verschiedentlich bedauerte. Schon 1501 empfing der junge Albrecht vom Bamberger Weihbischof die niederen Weihen; vorgesehen war, ihm auf längere Sicht die Dompropsteien in Würzburg und Bamberg zu verschaffen. Zunächst ging Albrecht im gleichen Jahr an den Hof des Kurfürsten Hermann von Köln, hier erst erhielt er eine Erziehung, die diesen Namen verdiente und an die er sich später dankbar erinnerte. Als der Kurfürst 1508 starb, verfügte der junge Markgraf zwar über Pfründen in Würzburg, Bamberg und Hof, Aufstiegsmöglichkeiten in Köln boten sich aber unter dem neuen Erzbischof nicht, und so kehrte Albrecht nach Ansbach zurück. Einige Jahre unsteten Lebens auf einem Kriegszug Kaiser Maximilians in Italien und in Ungarn, wo er ererbte Ländereien seines Bruders verwalten sollte, folgten.

Nach dem Tode des Deutschordens-Hochmeisters Friedrich von Sachsen eröffnete sich dem erst 20jährigen Ansbacher die Möglichkeit, dessen Nachfolger zu werden. Nachdem sich Kaiser Maximilian und Herzog Georg von Sachsen, der Bruder des Verstorbenen, für den so nah mit der Krone Polens verbundenen Albrecht verwendet hatten, erklärten sich die Ordens-Regenten in Preußen mit ihm einverstanden. Am 13. Februar 1511 wurde er in Zschillen bei Chemnitz in den Orden aufgenommen, in das „Spital des deutschen Adels“, das zur standesgemäßen Versorgung nachgeborener Söhne wie geschaffen schien. Auf welch heikle Aufgabe sich der am 6. Juli 1511 in Königsberg endgültig Gewählte einließ, war diesem sicher nicht in vollem Umfang bewußt. Es mußte für den Deutschen Orden in dieser Zeit darum gehen, die Ergebnisse des Zweiten Thorner Friedens vom Jahre 1466 zu revidieren, der weite Gebiete, darunter Pommerellen mit Danzig, das Kulmer Land und Christburg, Elbing, Marienburg und Stuhm unter die polnische Krone gebracht hatte. Auch galt es, die Forderung nach dem persönlichen Eid des Hochmeisters zurückzuweisen, den dieser dem polnischen König schwören sollte.

Als der Hochmeister nach eineinhalb Jahren im Ordenslande eintraf, mußte er bald erkennen, daß ihm die Versprechungen von Kaiser und Reich, die ihn auf seinem Wege nach „Nova-Germania“, wie eine zeitgenössische Quelle Ostpreußen nannte, begleitet hatten, wenig nutzen sollten. Vier Jahre lang zog sich die Sache mit diplomatischen Verhandlungen hin, bis sich der Hochmeister entschloß, sein Heil im Krieg zu suchen. Ohne daß der Streit entschieden wurde, verheerte dieser „Reiterkrieg“ große Teile Preußens. Der Anfangserfolg des Hochmeisters, der sich der Stadt Braunsberg im Handstreich bemächtigte, blieb Episode, die polnische Übermacht rückte schließlich bis vor Königsberg. Noch einmal schien sich das Blatt zu wenden, als ein gewaltiges von deutschen Grafen und Herren ausgerüstetes und vom Hochmeister finanziertes Heer an der Weichsel erschien. Dieser jedoch zog nicht dem Hilfsheer entgegen, sondern berannte vergeblich Heilsberg, die Residenz des ermländischen Bischofs. Und als weitere Geldzahlungen ausblieben, liefen die Söldner,von den Polen verfolgt, wieder auseinander. Immerhin gelang es den Bemühungen kaiserlicher und ungarischer Unterhändler, im April 1521 einen Waffenstillstand auf vier Jahre zu vermitteln, währenddessen ein fürstliches Schiedsgericht die Streitfrage entscheiden sollte. In der Folgezeit hielt sich der Hochmeister, von Schulden und der Sorge um die Geldbeschaffung belastet, für gut drei Jahre im Reiche auf, vermochte jedoch nichts zu bewirken, da ihm sogar der Deutschmeister, der höchste Befehlshaber des Deutschen Ordens im Reich, den Gehorsam verweigerte.

Im Jahre 1525, als sich der Waffenstillstand dem Ende näherte, ein Urteil des Schiedsgerichts aber in weiter Ferne lag, trieben die Dinge auch aus anderen Gründen einer Entscheidung entgegen. Inzwischen war nämlich der Hochmeister für die neue Lehre Martin Luthers gewonnen worden, zunächst durch die Predigten des Andreas Osiander in Nürnberg, dann in Wittenberg durch den Reformator selbst, der ihm riet, die Regel des Ordens abzuwerfen, die Ehe einzugehen und Preußen in ein weltliches Fürstentum zu verwandeln. Wenn er Luthers Ratschlägen folgen und der Reformation, die im Ordensland von Erfolg zu Erfolg eilte, zum Sieg verhelfen wollte, mußte Albrecht den Ausgleich mit Polen selber ins Werk setzen. Am 10. April 1525 empfing er schließlich von seinem polnischen Oheim in Krakau die Belehnung mit Preußen als erblichem Herzogtum, damit war der Frieden – ohne eine Revision der polnischen Erwerbungen des 15. Jahrhunderts – hergestellt, der für die nächsten 150 Jahre Bestand haben sollte. Proteste des Kaisers und des Deutschmeisters, Achterklärung und Exekutionsmandate des Kammergerichts fruchteten nichts – der Deutsche Orden war aufgelöst und eine neue Dynastie begründet. Letzteres kam deutlich in dem Streben des Herzogs sich zu verheiraten zum Ausdruck. Schon im Juni 1526 hatten seine Bemühungen Erfolg, als er Dorothea, die Tochter König Friedrichs I. von Dänemark, heimführte. Nun verheimlichte Albrecht auch sein Bekenntnis nicht länger, „in voller Fahrt, mit prallen Segeln“, wie Luther sich freute „eilt das Evangelium nach  Preußen“. Alsbald wurde eine lutherische Kirchenordnung erlassen, wurden Visitationen und Disputationen durchgeführt, an allen kirchenpolitischen Maßnahmen beteiligte sich der Herzog auch persönlich. Gleichzeitig führte er auch eine Veränderung in der weltlichen Verwaltung durch, noch 1525 wurde die allgemeine Landesordnung vom Landtag beschlossen. Dagegen sowie gegen die Personalpolitik mit vielen „Ausländern“ und die ständigen Geldforderungen des Herzogs erhob sich bald der Widerspruch der Städte und der Adligen. Im Jahre 1542 vermochten sich letztere mit der Forderung durchzusetzen, daß die hohen Würdenträger und Beamten des Herzogtums keine Ausländer sein sollten. Auch die Frage, wer Regentschaft und Statthalterschaft bei Abwesenheit und Unmündigkeit des Fürsten innehaben sollte, wurde geregelt. Die Verwaltungstradition des Ordens wurde modifiziert und in dieser Form vorbildlich für die Nachbarstaaten. Das ausgedehnte Steuersystem machte den Aufbau des durch die vorausgegangenen Kriege und Bauernaufstände zerstörten Landes möglich. In der Außenpolitik gelang es dem Herzog, sein Land durch geschickte Verbindung mit den evangelischen Reichsfürsten unabhängig zu halten. Die spätere preußische Provinz Ostpreußen verdankt Albrecht auch die Gründung der Universität in der Renaissanceresidenz Königsberg. Mannigfaltige Schwierigkeiten hatte der Herzog, der dringend wissenschaftlich gebildeter Theologen bedurfte, zu überwinden, ehe im Jahre 1544 die Albertina ihre Pforten öffnete. Melanchthons Schwiegersohn, Georg Sabinus, wurde ihr erster Rektor. Alsbald aber gingen von der neugegründeten Universität die religiösen Zwistigkeiten aus, die bald das ganze Land ergriffen. Deren Urheber war Osiander, der Albrecht zum Evangelium geführt hatte, und den er als seinen „geistlichen Vater“ verehrte. Anfang 1549 kam der wegen des Interims aus Nürnberg Vertriebene nach Königsberg, und es dauerte nicht lange, bis Osiander, Pfarrer an der altstädtischen Kirche und Universitätslehrer, den Herzog ganz für seine Lehren einnehmen konnte, die in wesentlichen Punkten von den als orthodox geltenden Glaubenssätzen abwichen. Insbesondere Osianders Rechtfertigungslehre schied die Geister: Seine von einem spiritualistischen Gottesbegriff aus konstruierte Behauptung, die Rechtfertigung bestehe in der inneren Einwohnung der göttlichen Natur im Glaubenden – gestützt auf Eph. 3,17 – und nicht im Glauben an Jesu Versöhnungstod am Kreuz, wurde von den übrigen Reformatoren nahezu einhellig abgelehnt. Obwohl schon 1552 Osiander starb, blieb Albrecht doch Anhänger seiner Lehre. Widerstand gegen die Osiandristen wurde zum Widerstand gegen die herzogliche Partei, der religiöse Zwist zum politischen. Immer wieder wurden auf den Landtagen die Maßnahmen des Herzogs auf dem Kirchensektor – die Einsetzung von Präsidenten statt Bischöfen, eine neue Kirchenordnung, die Einführung des Exorzismus bei der Taufe, die Verbannung mißliebiger Geistlicher – hin und wider diskutiert, und allmählich bildete sich ein Gegensatz zwischen Fürst und Land heraus, der dem alternden Fürsten die letzten Jahre seiner Regierung vergällten sollte.

Schwierig gestaltete sich auch die Frage der Erbfolge. Nachdem 1547 die Gemahlin des Herzogs gestorben war und man bereits, da aus dieser Ehe nur eine Tochter hervorgegangen war, an die Nachfolge eines der jungen fränkischen Markgrafen gedacht hatte, heiratete Albrecht erneut, und seine zweite Gemahlin, Anna Maria von Braunschweig-Calenberg, schenkte dem lang ersehnten Erben Albrecht Friedrich das Leben. Indes zeigte sich bald, daß der junge Herzog der Würde eines Landesherren geistig nicht gewachsen sein würde. Zu dieser Enttäuschung kamen schlechte Ratgeber des altersschwachen Herzogs, neben dem Beichtvater Johannes Funcke unter ihnen seit 1561 Paul Skalich, ein Hochstapler, „Magier und Astrologe“, der Albrecht bald ganz an sich zu fesseln verstand und, indem er sich selbst bereicherte, die Regierungsgeschäfte in hohem Maße beeinflußte. Die Mißwirtschaft nahm solche Formen an, daß auf dem Landtag des Jahres 1567 eine polnische Delegation erschien, die die eingerissenen Mißstände abstellen sollte. Schließlich wurden die Räte des Herzogs entlassen, Funcke hingerichtet, Skalich geächtet. Alle herzoglichen Verschreibungen seit 1563 wurden kassiert, die Testamente widerrufen und Albrecht zugunsten des Adels in seiner Entscheidungsfreiheit stark eingeschränkt.

Am 20. März 1568, wenige Stunden vor seiner Gemahlin, starb der Herzog, ohne daß alle Änderungen bereits vollzogen waren, sein Land seinem minderjährigen, sich bald als geistesschwach erweisenden Sohn hinterlassend. Ein halbes Jahrhundert später fiel Preußen an die brandenburgische Linie der Hohenzollern. Der Grundstein für die Entwicklung Preußens zur Großmacht ist in der Entscheidung des Hochmeisters Albrecht begründet, 1525 den Ordensstaat in ein weltliches Herzogtum zu verwandeln. Der Zufall, daß ein Brandenburger im Reformationszeitalter die Hochmeisterwürde bekleidete, wurde so zum Schicksal der beiden Länder Preußen und Brandenburg.

Lit.: Hubatsch, Walther: Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Deutschordens-Hochmeister und Herzog in Preußen 1490-1568,1960 (Studien zur Geschichte Preußens 8); Joachim, Erich: Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen Albrecht von Brandenburg, 1892-1895 (Publikationen aus den k. Preußischen Staatsarchiven 50, 58, 61). – Arnold, Udo: Die Hochmeister des Deutschen Ordens, Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, Bd. 40, 2., verb. u. erw. Auflage 2014.

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_%28Preu%C3%9Fen%29

Rainer Täubrich