Biographie

Bugenhagen, Johannes

Herkunft: Pommern
Beruf: Theologe, Reformator, Kirchenorganisator
* 24. Juni 1485 in Wollin/Pommern
† 20. April 1558 in Wittenberg

Johannes Bugenhagen wurde am 24. Juni 1485 als Sohn eines Ratsherrn in Wollin geboren. Er studierte in den Jahren 1502 und 1503 an der Artistenfakultät der Greifswalder Universität. Durch die Vermittlung des Abtes des nahe bei Treptow a.d. Rega gelegenen Prämonstratenserklosters Belbuck wurde Bugenhagen 1504 als Rektor an die Lateinschule in Treptow berufen. Das Kloster besaß die Patronatsrechte an dieser Schule. Gleichzeitig nahm Bugenhagen in Treptow Aufgaben eines kirchlichen Notars wahr. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Schule in Treptow zur bedeutendsten Bildungseinrichtung im Herzogtum Pommern. Sie wurde auch von Schülern aus Westfalen und Livland besucht. Bugenhagen erschloss sich unabhängig von den theologischen Lehrmeinungen jener Zeit das humanistische Gedankengut. Über den Münsteraner Humanisten Johannes Murmellius gewann Bugenhagen 1512 Anschluss an den Kreis der Humanisten. Murmellius verwies ihn auf Erasmus von Rotterdam. Seit jener Zeit begann Bugenhagen, die biblischen Schriften in humanistischem Geist auszulegen. In öffentlichen Vorlesungen erläuterte er einzelne biblische Bücher. Auch am herzoglichen Hof war man inzwischen auf ihn aufmerksam geworden. Der pommersche Herzog Bogislaw X. beauftragte Bugenhagen, in den Kloster- und Stadtarchiven des Herzogtums geschichtliche Nachrichten zu sammeln. Bugenhagen fügte diese Nachrichten 1517/18 zu einer ersten Gesamtdarstellung der Geschichte Pommerns zusammen. Als der Belbucker Abt, Johannes Boldewan, 1517 mit dem Aufbau einer Ordensschule in Belbuck begann, berief er Bugenhagen an diese Schule.

In der Begegnung mit Luthers Schrift Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche erlebte Bugenhagen im Spätherbst 1520 seine reformatorische Wende. Treptow/Belbuck wurde nun zum Ausgangspunkt der reformatorischen Bewegung in Pommern. Zu Bugenhagens Schülern gehörten: Andreas Knopke, der spätere Reformator Rigas, Christian Ketelhut, der spätere Reformator Stralsunds sowie Johannes Äpinus, der Verfasser der Stralsunder Kirchenordnung von 1525 und später erster Superintendent von Hamburg. Auch Hermann Bonnus, der erste Superintendent von Lübeck war vermutlich ein Schülern Bugenhagens gewesen.

Bugenhagen ging 1521 nach Wittenberg und fand Zugang zum engeren Kreis der Reformatoren. Auf Drängen Melanchthons – Luther war noch in Worms und dann auf der Wartburg – begann Bugenhagen Vorlesungen über biblische Bücher zu halten. Vor allem sein 1524 in Basel erstmals gedruckter Psalmenkommentar brachte ihm über Wittenberg hinaus hohe Anerkennung ein. Die Harfe wurde zum Wappenbild Bugenhagens.„Mein Lob ist Davids Harfe.“ Bereits 1522 heiratete Bugenhagen. Er war einer der ersten Priester, die in jener Zeit des Umbruchs heirateten. Auch für Außenstehende wurde nun erkennbar, dass Bugenhagen alle Brücken hinter sich abgebrochen hatte. Nicht erst mit Luthers Ehe, die Bugenhagen drei Jahre später einsegnete, sondern bereits mit Bugenhagens Heirat beginnt die Geschichte des evangelischen Pfarrhauses, dessen Bedeutung für die deutsche Bildungsgeschichte kaum überschätzt werden kann. Luther setzte 1523 die Berufung Bugenhagens zum Stadtpfarrer von Wittenberg durch. Bugenhagen war nicht nur Luther zum Freund geworden, sondern wurde nun auch Luthers Seelsorger. Als Luther 1546 in Wittenberg starb, hielt Bugenhagen die Trauerfeier. Die von Bugenhagen 1524 erstmals herausgegebene Passionsharmonie, eine Zusammenstellung der biblischen Berichte zur Passionsgeschichte, ist ein deutliches Zeugnis für seine pastorale, seelsorgerliche Arbeit als Pfarrer. Diese später auch ins Niederdeutsche übertragene Passionsharmonie ist vielfach nachgedruckt, bearbeitet und erweitert worden. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war sie – wie der Kleine Katechismus Luthers – ein selbstverständlicher Bestandteil der evangelischen Gesangbücher. Auch an der Übertragung der Bibelübersetzung Luthers ins Niederdeutsche hatte Bugenhagen Anteil.

Bugenhagens Schrift Von dem christlichen Glauben … an die ehrenreiche Stadt Hamburg … bot 1525/26 eine erste gedruckte Darlegung seiner Gedanken zur evangelischen Kirchenordnung. Bugenhagen wurde nun, wo es um die Ordnung des neuen evangelischen Kirchenwesens ging, um seine Mitarbeit gebeten. Er reiste zu diesem Zweck 1528 nach Braunschweig, 1528/29 nach Hamburg, leitete 1529 die Flensburger Disputation und folgte 1530/32 einem Ruf nach Lübeck. Sowohl in Hamburg als auch in Lübeck war Bugenhagen an der Errichtung der dortigen Lateinschulen, dem Johanneum in Hamburg und dem Katharineum in Lübeck, beteiligt. Von Lübeck aus nahm Bugenhagen Einfluss auf die reformatorische Entwicklung in Wismar und Rostock. Nach Wittenberg zurückgekehrt ernannte ihn der Kurfürst zum Obersuperattendenten (Generalsuperintendenten) des rechtselbischen Kurkreises. Die Wittenberger Universität promovierte Bugenhagen 1532 zum Doktor der Theologie. Drei Jahre später wurde er zum Professor an der Wittenberger Universität, an der er seit über zehn Jahren Vorlesungen gehalten hatte, berufen.

Im Herbst 1534 erreichte Bugenhagen eine weitere Aufforderung zur Mitarbeit. Die pommerschen Herzöge Barnim XI. und Philipp I. baten Bugenhagen, ihnen bei der Ordnung der kirchlichen Verhältnisse zu helfen. Bugenhagen gewann maßgeblichen Anteil bei der Vorbereitung der Beschlüsse zur Einführung der Reformation im Herzogtum und nahm an dem am 13. und 14. Dezember in Treptow a.d. Rega zusammengetretenen Landtag, auf dem die Einführung der Reformation proklamiert wurde, teil. Anschließend formulierte Bugenhagen die Endfassung der pommerschen, 1535 gedruckten Kirchenordnung und reiste als von den Herzögen beauftragter, von herzoglichen Räten begleiteter Visitator durch Pommern, um in zahlreichen Städten selber die Kirchen- und Schulverhältnisse zu ordnen. Bugenhagen beteiligte sich auch an der Vermittlung der Ehe zwischen Philipp von Pommern und Maria, der Tochter des Kurfürsten Johann von Sachsen. Bei der Trauung des fürstlichen Paares 1536 sprach Bugenhagen den Segen. Auch in der Folgezeit bezeugte Bugenhagen auf vielerlei Weise seine Verbundenheit mit Pommern. Er fügte seinem NamenPomeranus, D. hinzu.

Weitere kirchenordnende und oft in deren Gefolge auch politische Aufgaben folgten. Der dänische König Christian III. rief Bugenhagen 1537/39 nach Dänemark zur Erarbeitung einer Kirchenordnung für Dänemark und Norwegen. In der Kopenhagener Frauenkirche krönte er 1537 das dänische Königspaar. Bugenhagen hielt Vorlesungen an der Kopenhagener Universität und war zeitweilig deren Rektor. Während seiner Anwesenheit in Dänemark erreichte Bugenhagen die Bitte der pommerschen Herzöge, im Streit um den Besitz der auf der Insel Rügen liegenden Tafelgüter des Bistums Roskilde zwischen Pommern und Dänemark zu vermitteln. In den folgenden Jahren ordnete Bugenhagen das Kirchenwesen 1542 in Schleswig-Holstein und 1542/43 in Hildesheim für das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel.

Die Wertschätzung, die Bugenhagen durch seine Zeitgenossen erfuhr, fand in zahlreichen, ehrenvollen Berufungen, die an ihn ergingen, ihren Niederschlag. Die Gemeinde der Nikolaikirche in Hamburg wählte Bugenhagen 1524 zu ihrem Pfarrer. Der Rat der Stadt lehnte ihn damals jedoch noch ab, u.a. weil der Priester Bugenhagen verheiratet war. Einer Berufung nach Danzig im folgenden Jahr widersprach die Gemeinde in Wittenberg, die ihren Pfarrer nicht freigab. Als Christian III. Bugenhagen bat, Bischof von Schleswig zu werden, schlug Bugenhagen das Angebot aus. Im Jahr 1544 drängten die pommerschen Herzöge und Räte Bugenhagen, als Bischof von Cammin die Leitung der pommerschen Kirche zu übernehmen. Bugenhagen lehnte jedoch nach längerem Zögern ab. Mit diesem Bischofsamt war die weltliche Herrschaft im Camminer Stiftsgebiet verbunden. Bugenhagen wusste um die Problematik, die sich bei der Verbindung der Kirche mit weltlicher Gewalt ergibt.

Nach Luthers Tod 1546 und nach der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg sowie bei der Übergabe Wittenbergs an den Kaiser im April/Mai 1547 hat sich Bugenhagen in realer Einschätzung der politischen Situation der notwendigen Zusammenarbeit mit dem Sieger nicht entzogen. Wittenberg blieb daraufhin unbesetzt und evangelisch, die Arbeit an der Universität konnte wieder aufgenommen werden. Viele, fern von Wittenberg, haben Bugenhagens Handeln nicht verstanden. Sie blieben bei immer prinzipieller werdenden theologischen Überlegungen. Die Auseinandersetzungen um die Beurteilung des Interims, der sogenannten kaiserlichen Zwischenreligion, verschärften die Spannungen. So war Bugenhagens letztes Lebensjahrzehnt von Verdächtigungen seiner Feinde und ungerechtfertigter Kritik seiner Freunde überschattet. Bugenhagen starb in der Nacht vom 19. zum 20. April 1558 nach kurzem Krankenlager. In der Wittenberger Stadtkirche, an der er über 35 Jahre als Pfarrer gewirkt hatte, wurde er beigesetzt. Die sich herausbildende lutherische Orthodoxie begann Bugenhagen an den Rand der Erinnerung zu drängen. Vieles von seinem Lebenswerk verblasste im Gedächtnis der nachfolgenden Generation, obgleich es wirksam blieb.

Der aus Pommern stammende Reformator gehört zum weithin leuchtenden Wittenberger Dreigestirn: Martin Luther, Philipp Melanchthon und Johannes Bugenhagen. Wie Melanchthon wurde Bugenhagen auch zum Kreis der Humanisten gezählt. Man hat ihn außerhalb Deutschlands nicht nur als Reformator, sondern auch als Humanisten und Kirchenorganisator gewürdigt. Wie Luther war Bugenhagen ein von seinen theologischen Kollegen hochgeschätzter Ausleger der Heiligen Schrift gewesen. Als Pfarrer und Seelsorger blieb er unbeirrt ein aufrichtiger Verteidiger der reformatorischen Erkenntnis Luthers von der Rechtfertigung allein aus dem Glauben. Unüberbietbar sind Bugenhagens Verdienste um die Ordnung des aus der lutherischen Reformation erwachsenen Kirchenwesens. Sie weisen ihm einen hervorgehobenen, unverwechselbaren Platz bei der Sicherung der Reformation in Norddeutschland und Skandinavien zu. Zum Kirchenwesen aber gehörten damals nicht nur die Gottesdienstordnungen, die Ordnung der Amtshandlungen, die Einschärfung der Predigtverpflichtung, die Bereitstellung von Andachtsbüchern, sondern auch die Ordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens sowie die Neuordnung des Sozialwesens. In jener Zeit des Umbruchs erfuhr das Schul- und Sozialwesen neue, stärkere Beachtung als zuvor und erlebte einen beachtlichen Entwicklungsschub. Die einschlägigen Teile der kirchenordnenden Tätigkeit Bugenhagens boten Grundlage und Ausgangspunkt für diese Weiterentwicklung und Verbesserung des Schul- und Sozialwesens.

Von den drei Wittenberger Reformatoren waren Bugenhagen die mit der kirchlichen Wirksamkeit verbundenen politischen und sozialen Verzahnungen und Folgerungen am besten vertraut. Seine Beteiligung an der Ausarbeitung der Kirchenordnungen für unterschiedlich strukturierte Gebiete erwies sich als ein reicher, nutzbar zu machender Erfahrungsschatz. Bugenhagen hat mehrfach auch politische Aufträge übernommen. Der Erfolg seiner Verhandlungen ergab sich aus seiner Fähigkeit zur realen Einschätzung der Situation. Dazu gehörten eine genaue Beobachtung und ein Erkennen dessen, was den jeweiligen Verhandlungspartnern an Vereinbarungen, gemessen an deren Interessen, möglich und zuzumuten war.

Wie anlässlich des 500. Geburtstages von Bugenhagen im Jahr 1985, so richtet auch anlässlich seines 450. Todestages die Pommersche Evangelische Kirche, in Verbindung mit zahlreichen Partnern, Gedenkveranstaltungen und wissenschaftliche Tagungen aus, erinnert an Bugenhagens Verdienste und verweist auf seine Schriften. Bei den Gedenkveranstaltungen zum 500. Geburtstag konnte erstmals in der DDR die von der damaligen Partei- und Staatsführung zuvor verdrängte Geschichte Pommerns wieder öffentlich dargestellt werden. Das jetzige Gedächtnis wird wiederum mit einer Ausstellung verbunden, die diesmal, im Blick auf Pommern und in Zusammenarbeit mit polnischen Partnern, auch in Polen gezeigt werden wird.

Lit.: Im Blick auf die neuere Literatur ist vor allem auf die zahlreichen Arbeiten von Hans-Günter Leder hinzuweisen. Beispielhaft genannt seien: Johannes Bugenhagen. Gestalt und Wirkung, Berlin 1984, und Johannes Bugenhagen Pomeranus. Vom Reformer zum Reformator. Studien zur Biographie, Frankfurt/M. 2002. Im Blick auf die Bedeutung Bugenhagens für sein Heimatland sind jene Veröffentlichungen zu nennen, die anlässlich des Ökumenischen Bugenhagen-Gedenkens 1985 in Greifswald erschienen: Hans-Günter Leder/Norbert Buske, Reform und Ordnung aus dem Wort. Johannes Bugenhagen und die Reformation im Herzogtum Pommern, Berlin 1985. – Norbert Buske (Hrsg.), Die pommersche Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen 1535. Text mit Übersetzung, Erläuterungen und Einleitung, Berlin 1985, und Norbert Buske (Hrsg.), Johannes Bugenhagen. Niederdeutsche Passionsharmonie. Faksimiledruck nach der Barther Ausgabe von 1586, Berlin 1985. Eine Dokumentation der Gedenkveranstaltungen und Veröffentlichungen anlässlich des 500. Geburtstages von Bugenhagen wurde 1986 unter dem Titel: Verpflichtendes Vermächtnis. Ökumenisches Bugenhagen-Gedenken in Greifswald von der pommerschen Landeskirche vorgelegt.

Bild: Holzschnitt aus der Cranachwerkstatt, aus den 1540er Jahren.

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Bugenhagen

Norbert Buske