Biographie

Flechtenmacher, Christian

Herkunft: Siebenbürgen
Beruf: Rechtsgelehrter
* 24. September 1785 in Kronstadt/Siebenbürgen
† 13. Mai 1843 in Jassy

Die Siebenbürger Sachsen haben jahrhundertelang als Träger abendländischer Lebensformen nicht nur das Land innerhalb des Karpatenbogens geprägt, sondern durch ihre Ausstrahlung auch die Nachbarländer, vor allem die Moldau und Walachei, befruchtet. So gründeten sie im Mittelalter in den beiden Ländern mehrere städtische Niederlassungen. Diese sind aber, da sie kein deutsches Hinterland hatten, in der anderssprachigen, rumänischen Umwelt untergegangen. Als sich im 19. Jahrhundert die rumänischen Fürstentümer allmählich von fanariotisch-türkischer Einflußnahme und Herrschaft befreiten, das Bedürfnis nach modernen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen sowie kulturellen Institutionen erwachte, waren Fachleute aus dem Westen oder dem benachbarten Siebenbürgen sehr gefragt. Da seit 1866 mit Karl I. ein Hohenzoller auf dem rumänischen Thron saß, war es nur natürlich, daß in Bukarest und anderen Städten des Landes deutsche Kolonien entstanden. Ein Großteil der Deutschen kam nach wie vor aus Siebenbürgen. Sehr gefragt waren Ärzte, Apotheker, Lehrer, Ingenieure, Musiker, Schauspieler u.a.

In welchem Umfang diese Fachkräfte beim Entstehen eines modernen Rumänien und einer rumänischen Nationalkultur mitgewirkt haben, kann am Beispiel der aus Siebenbürgen stammenden deutschen Familie Flechtenmacher illustriert werden.

Obwohl die rumänische Geschichtsschreibung sonst den Beitrag von „Fremden“ zu minimalisieren versucht, erkennt sie vorbehaltlos die Bedeutung von Christian Flechtenmacher (1785-1843) als Rechtsgelehrter und Lehrer und die seines Sohnes Alexander Flechtenmacher (1823-1898) als Komponist und Musiklehrer an, ohne natürlich ausdrücklich zu sagen, daß es sich dabei um Deutsche handelt. Christian Flechtenmacher wurde am 24. September 1785 in Kronstadt als Sohn eines Maurermeisters geboren. Nach Abschluß des Gymnasiums in seiner Vaterstadt fand er zunächst (1806) als Sekretär und Archivar Anstellung beim Kronstädter Magistrat. Im Jahre 1811 entschloß er sich, sein Studium fortzusetzen und inskribierte an der Juridischen Fakultät in Wien. Dort muß er durch gute Leistungen aufgefallen sein, denn 1813 wurde er dem Fürsten der Moldau Scarlat Callimachi als fachkundiger Jurist empfohlen. Der siebenbürgisch-sächsische Jüngling folgte dem Ruf, und es sollte ihm in der Moldau ein steiler Aufstieg beschieden sein. Er wurde durch Regierungserlaß zum Pravilisten (Rechtskonsulent) ernannt und mit der Ausarbeitung eines Zivilgesetzbuches betraut. Nach vier Jahren harter Arbeit war das Werk druckreif; den Hauptanteil hatte Flechtenmacher geleistet. Es erschien zunächst in griechischer Sprache (1817), der damaligen offiziellen Kanzleisprache in den rumänischen Fürstentümern, und dann in rumänischer Übersetzung, die Flechtenmacher besorgte. Das Gesetzbuch ist als „Kodex des Callimachi“ bekannt geworden. Durch diese Arbeit gehört Flechtenmacher nicht nur zu den Schöpfern des rumänischen modernen Rechts, sondern auch der rumänischen, juridischen Fachterminologie. Der „Kodex des Callimachi“ ist in seinem Inhalt und seiner Struktur sehr stark vom österreichischen Zivilgesetzbuch aus dem Jahre 1811 beeinflußt. Außerdem ist das Werk vom Geist des Naturrechtes und der Aufklärung durchdrungen. Nichtsdestoweniger wurden in das Gesetzbuch herkömmliche, bodenständische, moldauische Brauchtümer und Rechtsnormen eingebaut. Ferner hat Flechtenmacher einige Bestimmungen aus dem „Eigenlandrecht“ (1583) der Siebenbürger Sachsen übernommen.

Der Fürst war mit der Arbeit seines Juristen sehr zufrieden. Er bekannte in einem Erlaß von 1819, das Flechtenmacher „eingehende Kenntnis, unermüdlichen Fleiß und viel Scharfsinn in der Entwicklung der Motive bewiesen habe“, und er fordert seine fürstlichen Nachfolger auf, „diesen verdienstvollen Mann“ dementsprechend zu würdigen. Flechtenmacher ist weiterhin im moldauischen Staatsdienst geblieben, und er hat u.a. bei der Einführung des sogenannten „Organischen Reglements“ (1832), der ersten rumänischen Verfassung, mitgewirkt. Der neue Fürst, Mihail Grigore Sturdza, erhob ihn 1835 in den Adelsstand mit dem Range eines Kaminar (vierte Klasse der Bojarenhierarchie). Damit ist die Bedeutung Flechtenmachers nicht erschöpft. Er hat sich noch besondere Verdienste als Lehrer erworben. Nach der Schulreform von 1828 wurde er zum Professor für lateinische Sprache am neuerrichteten Gymnasium und Seminar von Jassy ernannt, erteilte aber zusätzlich auch rumänischen Unterricht in Rechtswissenschaften. Noch wichtiger ist, daß er durch seine Vorlesungen an der 1835 eröffneten „Akademie“ in Jassy zum Begründer des rumänischen Rechtsunterrichts wurde. Nicht unerwähnt soll hier bleiben, daß Flechtenmacher das erste rumänische, juridische Wörterbuch ausgearbeitet hat.

Lit.: Joseph Trausch: Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen. 1. Aufl. Bd. l, Kronstadt, 1868; 2. Aufl. Unveränderter Nachdruck. Köln-Wien, 1983, S. 327-330. Karl Kurt Klein: Ein siebenbürgisch-sächsischer Pravilist in moldauischen Diensten. In: Korrespondenzblatt des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. Hermannstadt, 1926, S. 113-121. Paul Schuster-Stein: Gegen Willkür und Despotismus. Der Rechtswissenschaftler Christian Flechtenmacher. In: Karpatenrundschau, Kronstadt, Nr. 22,29. Mai 1970. Günther H. Tontsch: Siebenbürgisch-moldauische Rechtsinterferenzen. Zählt das Eigenlandrecht zu den Quellen des Kodex Callimachi? In: Karpatenrundschau, Nr. 29, 16. Juli 1976. Cărturari braşoveni. Ghid biobibliographic (Kronstädter Gelehrte. Biobibliographischer Führer). Kronstadt, 1972, S. 88-89.

Michael Kroner