Biographie

Friedberg, Emil Albert

Herkunft: Westpreußen
Beruf: Kirchenpolitiker, Rechtshistoriker
* 22. Dezember 1837 in Konitz/Westpr.
† 7. September 1910 in Leipzig

Beide Eltern traten vor seiner Geburt vom mosaischen zum evangelischen Glauben über. Emil Friedberg soll später zunächst Mitglied der katholischen, dann der evangelischen Kirche gewesen sein, für die er zeitweise der sächsischen Landessynode angehörte. Emil besuchte das renommierte Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin, wo der Vater Adolph August (1808-1844) vor seinem frühen Tod Land- und Stadtrichter war. Der Bruder des Vaters, Heinrich von Friedberg (1813-1895), förderte die Ausbildung des Neffen. Heinrich von Friedberg war dann seit 1876 Staatssekretär im Reichsjustizamt, ab 1879 bis 1889 preußischer Justizminister. Emil studierte ab 1856 an den Universitäten Berlin und Heidelberg Rechte und promovierte 1861 in Berlin mit der Arbeit De finium inter ecclesiam et civitatem regundorum judicio quid medii aevi doctores et leges statuerint. (Druck 1864, Neudr. 1965). Schon in seiner Dissertation befürwortete Friedberg im Sinne des zeitgenössischen Liberalismus „die unbedingte Hoheitsgewalt des Staates über die Kirche“ (Adalbert Erler, S. 443). Während er sich hier noch auf die Auswertung der mittelalterlichen Quellen beschränkte, griff er in seinem 1872 erschienenen großen Werk „Die Gränzen zwischen Staat und Kirche und die Garantien gegen deren Verletzung“ (1872, Neudr. 1962) geographisch auf ganz Europa und zeitlich bis in die Gegenwart hinaus. 1862 habilitierte sich Friedberg in Berlin, wurde 1865 außerordentlicher Professor in Halle, 1868 ordentlicher Professor in Freiburg i.Br. und ging schließlich 1869 als ordentlicher Professor an die Universität Leipzig, wo er bis zu seinem Tode blieb.

Als Professor war das Spektrum von Friedbergs akademischer Lehre sehr breit: Er vertrat Kirchenrecht, aber auch Staats- und Völkerrecht, deutsches Privatrecht, deutsche Rechtsgeschichte, Handelsrecht mit Wechsel- und Seerecht, doch galt seine besondere Liebe stets dem Kirchenrecht, dessen Lehrstuhl er innehatte. In dem seit 1872 besonders in Preußen ausgefochtenen Kulturkampf war Friedberg entsprechend seinen wissenschaftlichen Ansichten Parteigänger und politischer Berater Bismarcks, ohne sich jedoch an den Streitigkeiten aktiv zu beteiligen. Nicht richtig ist die früher vertretene Ansicht, Friedberg habe entscheidend an der Entwicklung der sog. Mai-Gesetzgebung der preußischen Regierung im Kulturkampf mitgearbeitet, doch hatte er besonders durch seine Dissertation und die Schrift über die Grenzen zwischen Staat und Kirche dem preußisch-deutschen Staat schon vor dem Kulturkampf große Argumentationshilfen geliefert. Ob er durch persönliche Gespräche mit seinem Onkel, mit dem er zeitlebens ein gutes Verhältnis hatte, Einfluss auf die Entwicklung des Kulturkampfs genommen haben könnte, lässt sich nicht belegen.

Vor und nach dem Kulturkampf hat Friedberg sich in vielen Werken besonders zum Kirchenrecht und zur Eheschließung geäußert und die Entwicklung des Kirchenrechts in juristischer Hinsicht deutlich festgelegt. Als besonders hilfreich dürften anzusehen sein u.a. Ehe und Eheschließung im deutschen Mittelalter (1864), Das Recht der Eheschließung in seiner geschichtlichen Entwicklung (1865, Neudr. 1965), Die Geschichte der Civilehe 1870, 2. Aufl. 1877, ital. Übers. 1874), Verlobung und Trauung (1876),Die evangelische und katholische Kirche der neu einverleibten Länder in ihren Beziehungen zur Preußischen Landeskirche und zum Staate (1867), Der Staat und die Bischofswahlen in Deutschland. Das 19. Jahrhundert (1874, Neudr. 1965), Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts (1879, 6. Aufl. 1909, ital. Übers. 1893), Die geltenden Verfassungs-Gesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen (1885, 4 Ergänzungsbde. 1888-1904). Seine Ausgabe des Corpus Iuris Canonici (2 Bde. 1879-1881, Neudr. 1922, 1928, 1955) ist bis heute die beste kritische Ausgabe des katholischen Kirchenrechts. Auch nahm er ständig Stellung zu Fachfragen in den von ihm als Mitherausgeber betreuten Zeitschriften Zeitschrift für Kirchenrecht (1861-1889) und Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht (1891-1910).

Friedbergs Leistungen wurden allgemein anerkannt und durch Auszeichnungen verschiedener Art gewürdigt. Schon 1874 erhielt er den württembergischen Personaladel, doch benutzte er nie das Adelsprädikat „von“. Er wurde u.a. Ehrenbürger der Stadt Leipzig und Sächsischer Hofrat, Ehrenbürger der Universitätsstadt Bologna, Ehrendoktor der theologischen Fakultät der Universität Leipzig. Dank des Mitwirkens von Friedberg besaß die Universität Leipzig nach Berlin die wichtigste juristische Fakultät; die Stadt wurde auch Sitz des obersten Reichsgerichts. Bei Friedbergs Tod saßen auf sehr vielen kirchenrechtlichen Lehrstühlen in den Nachbarländern Deutschlands Professoren, die Schüler Friedbergs waren; dies galt überraschenderweise auch für Italien, wo Schüler Friedbergs alle Lehrstühle innehatten. Für das Fortleben des Erbes von Friedberg sprechen auch die zahlreichen Nachdrucke seiner Werke nach 1945.

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Emil_Albert_Friedberg

Klaus Bürger