Biographie

Gadebusch, Friedrich Konrad

Herkunft: Baltikum (Estland, Lettland, Litauen), Pommern
Beruf: Historiker
* 29. Januar 1719 in Altefähr/Rügen
† 9. Juli 1788 in Dorpat/Estland

Der auf Rügen als Sohn des Pastors Thomas Gadebusch geborene Friedrich Konrad Gadebusch verbrachte seine Schulzeit in Stralsund, schließlich in Hamburg, wo er seine grundlegende Bildung erfuhr. Im Jahre 1738 begann er sein Studium der Jurisprudenz und der Geschichte in der alten pommerschen Universitätsstadt Greifswald. Doch bald, 1739, wechselte er nach Königsberg und verdiente sein Studium als Hauslehrer in Königsberg und Danzig. Im Jahre 1748 schloß er sein Studium ab und begab sich nach Livland. Auch dort war er erst als Hauslehrer tätig, wie so viele andere Literaten des Baltikums. Zwei Jahre hatte er eine solche Stelle bei dem livländischen Landrat Caspar Heinrich von Rosenkampf inne. 1750 wurde er schließlich Notar am Ordnungsgericht in Dorpat; 1755 Rats- und Landgerichtsadvokat der Stadt selbst. Und schließlich im Jahre 1765,10 Jahre später, avancierte er zum Land-Gerichtssekretär in der Stadt Arensburg.

Im Jahre 1766 kam er allerdings wieder nach Dorpat zurück und erhielt die Stelle des Syndikus der Stadt. Hier machte er weiter Karriere. Im Jahre 1771 wurde er Justizbürgermeister Dorpats. Doch schließlich im Jahre 1783 wurde er krankheitshalber in den Ruhestand versetzt, der ihm ein weiteres nebenberufliches Schaffen ermöglichte.

Gadebusch, der 1767 als Deputierter der Stadt Dorpat bei der großen gesetzgebenden Kommission in Moskau weilte, die Katharina II. dort einberufen hatte, wurde im Herbst desselben Jahres vom estländischen Ritterschaftsdeputierten Philip Baron Salza aufgefordert, ein Gutachten über die Verbesserung des Rechtszustandes der Leibeigenen zu machen. „Namentlich sollte die Frage erörtert werden, ob es möglich sei, die Leibeigenen als Eigentümer ihrer beweglichen Habe anzuerkennen.“ In dem genannten Sinne wurde schließlich auch in den Deputiertenkreisen in Moskau eifrig diskutiert und schließlich auch ein Antrag gestellt, der auf den Gadebusch‘schen Entwurf zurückging. Daß Gadebusch den erwähnten Auftrag übernommen hatte, lag wohl daran, daß er ein praktischer und erfahrener Jurist war, zum anderen, daß er in der Kommission für Güterrecht, einer der eingeteilten Spezialkommissionen war, in denen auf ausdrücklichen Befehl Katharinas II. auch Liv- und Estländer aufgenommen wurden. Gadebusch ist aber nicht der Nachwelt bekannt geworden durch seine juristischen Kenntnisse, durch seine Tätigkeit auf der gesetzgebenden Kommission auch als Verteidiger der livländischen Selbständigkeit, sondern er ist der Nachwelt erhalten durch seine zahlreichen Arbeiten zur livländischen und allgemeinen deutsch-baltischen Landesgeschichte. Gadebusch war ein außerordentlich fleißiger und sorgfältiger Sammler von Archivmaterial zur livländischen Geschichte, vor allem zur Rechtsgeschichte, zur Genealogie und zur baltischen Personenkunde. Auch hat er eine Bibliographie zur gesamten livländischen Geschichte verfaßt und Material zu einer Geschichte Dorpats geliefert. Von ihm liegt eine Geschichte des livländischen Adels in 27 Bänden vor. Ein Periodikum, die „Livländischen Jahrbücher“ (9 Bände von 1780 bis 1783) und die „Livländische Bibliothek nach alphabethischer Ordnung“ (3 Bände 1777) sowie die „Abhandlung von livländischen Geschichtsschreibern (1772)“ bilden wesentliches Material zur Grundlage deutschbaltischer Geschichtsschreibung.

Bemerkenswert ist, daß in Pommern ein weiterer Historiker, Thomas Gadebusch, gewirkt hat, der für die pommersche Geschichte im 18. Jahrhundert gleichfalls sehr viel getan hat. Es ist ein Vetter von Friedrich Konrad Gadebusch, der gleichsam die enge Verbindung der einstigen schwedischen Provinz Pommern mit den bis 1721 schwedischen Provinzen Livland und Estland bezeugt.

Lit.: A.W. Hupel, Diplomatische Bemerkungen aus den livländischen Urkunden gezogen, nebst anderen kürzeren Aufsätzen. Der nordischen Miscellaneen 27. und 28. Stück. Riga 1791. Seite 141; Julius Eckardt, Die Baltischen Provinzen Rußlands (politische und kulturgeschichtliche Aufsätze). Leipzig 1868; Alexander Brückner, Katharina II. Berlin 1883; Alexander von Tobien, Die Livländer im ersten russischen Parlament (1767-1769). In: Mitteilungen aus der livländischen Geschichte, 23. Band. Riga 1924-1926). U. L. Lehtonen, Die polnischen Provinzen Rußlands unter Katharina II. in den Jahren 1772 bis 1782. Berlin 1907; Hubertus Neuschäffer, Katharina II. und die baltischen Provinzen. Hannover 1975; Christina Kupffer, Der livländische Historiker und Jurist Friedrich Konrad Gadebusch (1719–1788). Geschichte als Gedächtnis im Zeitalter der Aufklärung,  Göttingen 2000.

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Konrad_Gadebusch

Hubertus Neuschäffer