Biographie

Gossler, Gustav von

Herkunft: Danzig
Beruf: preußischer Staatsmann
* 13. April 1838 in Naumburg/ Saale
† 29. September 1902 in Danzig

Gustav von Goßler stammt aus einer ursprünglich egerländisch-vogtländischen Bauernfamilie. Sein Vater wie sein Großvater hatten schon hohe Ämter in der preußischen Verwaltung inne: letzterer war Oberjustizrat im Justizministerium, ersterer Kanzler des Königreichs Preußen. – Nach dem Besuch des Kneiphöfschen Gymnasiums in Königsberg studierte er Jura in Berlin, Heidelberg und Königsberg und trat in den preußischen Justizdienst. 1859 wurde er Auskultator, 1861 Referendar und 1864 zum Assessor am Oberlandesgericht in Insterburg ernannt. Von 1865 bis 1874 war er Landrat des Kreises Darkehmen, anschließend Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern, wo er mit den Vorarbeiten für die neue Kreisordnung beauftragt wurde. 1877 wählte man ihn in Stallupönen zum Reichstagsabgeordneten. Er schloß sich der deutsch-konservativen Partei an und tat sich als gewandter und sachkundiger Parlamentarier hervor. Nach einer kurzen Tätigkeit als Mitglied des Oberverwaltungsgerichts holte ihn 1879 der Minister Robert von Puttkamer als Unterstaatssekretär in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (Kultusministerium). Im Februar 1881 wurde er zum Präsidenten des Reichstags gewählt und noch im selben Jahr als Nachfolger des zum Innenminister ernannten von Puttkamer berufen. In seiner Amtszeit wurden allmählich die durch den Kulturkampf entstandenen Spannungen zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche abgebaut. Er hielt aber am Schulaufsichtsgesetz von 1872 und an der staatlichen Autonomie in Schulangelegenheiten fest, was ihm die Gegnerschaft der Zentrumspartei und ihres Führers Ludwig Windthorst einbrachte. In den polnisch besiedelten Gebieten des preußischen Staates stärkte er die staatliche Aufsicht und wandte sich gegen Polnisch als Unterrichtssprache in den Volksschulen. Die Universitäten förderte er durch eine bessere Ausstattung der Institute und durch eine kluge Berufungspolitik. In seine Zeit als Minister fällt auch die Ernennung von Friedrich Althoff zum Referenten für Universitätsangelegenheiten. Im Bereich der Denkmalpflege setzte er sich besonders für die Restaurierung der Basilika in Trier und der Marienburg ein. Auch die staatlichen Museen erfreuten sich seiner Förderung. Da er an der Vorrangstellung des altsprachlichen Gymnasiums festhielt, geriet er in Gegensatz zu den Reformwünschen Kaiser Wilhelms II., der sich für einen stärkeren Ausbau der Realschulen aussprach. Am 11.3.1891 trat er von seinem Ministeramt zurück, wurde aber schon im Juli zum Oberpräsidenten der Provinz Westpreußen ernannt. Hier war sein besonderes Anliegen, die erst 1878 gebildete Provinz zu landschaftlicher Einheit fortzuentwickeln und das deutsche Bevölkerungselement durch Ansiedlung von Bauern zu stärken. Die von ihm geförderte Idee der Einrichtung einer Technischen Hochschule in Danzig wurde erst nach seinem Tode verwirklicht (1904).

Lit.: R. Lüdicke, Die preußischen Kultusminister und ihre Beamten im ersten Jahrhundert des Ministeriums 1817-1917. 1918; NDB 6.