Biographie

Held, Heinrich

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Herkunft: Pommern, Schlesien (Ober- u. Niederschlesien)
Beruf: Kirchenlieddichter
* 21. Juli 1620 in Guhrau/Schlesien
† 16. August 1659 in Stettin

Heinrich Held gehört zu der kleinen Zahl der Juristen unter den Kirchenliederdichtern. Sein Adventslied Gott sei Dank durch alle Welt und das Pfingstlied Komm, o komm, du Geist des Lebens, gehören seit Jahrhunderten zum Traditionsbestand in evangelischen Gesangbüchern. Auch im gegenwärtigen Ev. Gesangbuch sind sie zu finden. In dem einzigen von Held selbst im Jahr 1643 herausgegebenen Gedichtband Deutscher Gedichte Vortrab fehlen sie. Es ist anzunehmen, dass sie nach diesem Zeitpunkt entstanden sind. Erstmals nachweisbar sind sie in der Liedersammlung des mit Held befreundeten Altenburger Gymnasiallehrers Johann Niedling (1602-1668), die dieser unter dem Titel Neuerfundene Geistliche Wasser-Quelle 1658 herausgegeben hat.

Heinrich Held entstammte einer alteingesessenen Guhrauer Familie. In Guhrau, wo er am 21. Juli 1620 geboren wurde, war schon sein Großvater, Valentin Held, Stadtrichter. Seine Mutter, Dorothea Held, war die Tochter des Glogauer Ratsherrn Bartholomäus Kutzner. Zwischen 1606 und 1621 waren vier Mitglieder der Familie Held an der Universität Frankfurt/ Oder immatrikuliert. Die Schulzeit begann für Heinrich in seiner Heimatstadt mit dem Besuch der Lateinschule. Wegen der Pest musste er nach Glogau ausweichen. Durch den Einsatz des berüchtigten Regimentes Liechtenstein kam es in den Jahren 1628/29 in der Guhrau-Glogauer Gegend zu einem verstärkten Druck der habsburgisch kaiserlich-katholischen Gegenreformation auf die evangelische Bevölkerung. Aus dem Kreis Guhrau sind damals viertausend Evangelische über die österreichisch-schlesische Grenze in das 30 km entfernte Fraustadt im Königreich Groß-Polen ausgewandert. Als sich die Familie Held im Jahr 1628 zu diesem Schritt entschloss, war Heinrich acht Jahre alt. Für ihn erwies sich diese Umstellung als ein großer Segen. Während in Schlesien in der weiteren Umgebung von Guhrau die lutherischen Gymnasien in Beuthen/ Oder und Freystadt und die Lateinschulen in Guhrau, Glogau, Grünberg und Schwiebus durch die Jesuiten geschlossen wurden, konnte er in Fraustadt die gut geführte städtische Lateinschule besuchen. Sie stand unter der Leitung des Rektors Johann Brachmann (1571-1631) und wurde von jährlich mehr als 200 Schülern besucht.

In Fraustadt sind auch einige andere Knaben, die später als Dichter von heute noch bekannten Kirchenliedern hervorgetreten sind, zur Schule gegangen: Valerius Herberger, Johann Heermann, Andreas Gryphius, Christian Knorr von Rosenroth. Für den schlesischen Protestantismus war es überlebenswichtig, dass es diese Lateinschule im damals liberalen Polen gab. In diesem geistigen Umfeld hat auch Held mit dem Dichten angefangen, wobei er sich nach den von Martin Opitz 1624 aufgestellten Regeln für den deutschen Strophenbau ausgerichtet hat. Es gibt sogar eine Überlieferung, dass er noch in Fraustadt zum poeta laureatus gekrönt worden sein soll.

1637 wechselte Held für kurze Zeit aufs Gymnasium in Thorn, um anschließend von 1637 bis 1640 in Königsberg und Frankfurt/ Oder Jura zu studieren. Es folgten etwa vier Jahre, in denen er als Jurist in Stettin arbeitete. Aufnahme hatte er bei einem Verwandten, dem pommerschen Gerichtspräsidenten Sebastian Hempel gefunden. Als Held von dem Dichter Andreas Tscherning (1611-1659) aufgefordert wurde, sein Studium in Rostock fortzusetzen, endete dieser erste Stettiner Lebensabschnitt.

Tscherning, seit 1644 Professor in Rostock, damals als Dichter sehr geschätzt, wohl aber auch überschätzt, war ein Verwandter von Opitz und stammte wie dieser auch aus Bunzlau. Er profilierte sich durch seinen Einsatz für die Reinheit und Reinerhaltung der deutschen Sprache gegen die Verwendung von Fremdworten in der Dichtung. In diesem Punkt hatte er auch an Opitz einiges auszusetzen. In Rostock hielt Held bereits Vorlesungen über Dichtung. Ein Gedicht brachte ihm ein Stipendium der Königin Christine von Schweden ein. Es versetzte ihn in die glückliche Lage, in Greifswald einen akademischen Abschluss zu machen. Nach einer kurzen Hauslehrertätigkeit in Ostpreußen konnte Held zu einer Bildungsreise aufbrechen, die ihn nach Holland, England und Frankreich führte.

Zurückgekehrt ließ er sich – um 1651 – als Rechtsanwalt in Fraustadt nieder. Es war wohl der Druck der nun auch in Polen wirksamen Gegenreformation, der es ihm geraten erscheinen ließ, sich nach einer anderen Wirkungsstätte umzusehen. So nahm er 1657 die Wahl zum Stadtsekretär, 1658 auch zum Kämmerer und Ratsherrn in Altdamm bei Stettin an. Lange hat diese zweite Stettiner Lebensphase nicht gedauert. Am 16. August 1659, ist Heinrich Held im Alter von 39 Jahren in Stettin gestorben.

Werke: Deutscher Gedichte Vortrab, Frankfurt/ Oder 1643, 2. Aufl. 1649.

Lit. Auswahl: Ausf. Verz. in: Hdb. Zum Ev. Kirchengesangbuch II/1 Göttingen 1957, S. 149 f.; ebd. 1970, S. 141 ff. u. 407 ff. – Hugo Jentsch, Art. H. H., in: ADB Bd. 11, 1880, 680. – Arno Büchner, Das Kirchenlied in Schlesien u. der OL, Düsseldorf 1971, S. 127 f. (Das Ev. Schlesien VI/1). – Christian-Erdmann Schott, Art. H. H., in: Schlesisches Musiklexikon, hrsg. v. L. Hoffmann-Erbrecht, Augsburg 2001, S. 269. – Ders., Fraustadts Bedeutung für die Kirchengeschichte, in: JSKG 75/1996, S. 23-44. – Ruth Schildhauer-Ott, Der schlesische Dichterkreis des Barock und seine Bedeutung für das evangelische Kirchenlied, Diss. Univ. Düsseldorf, Aachen 2004, S. 251-256.