Biographie

Huet, Albert

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Herkunft: Siebenbürgen
Beruf: Sachsengraf
* 2. Februar 1537 in Hermannstadt/Siebenbürgen
† 23. April 1607 in Wien

Im Bewußtsein der Siebenbürger Sachsen lebt die Gestalt Albert Huets in erster Linie durch seine oft zitierte Landtagsrede. Sie gehört zu den wiederholten Abwehrgefechten gegenüber adligen Angriffen auf sächsisches Recht.

Obwohl die Siebenbürger Sachsen zusammen mit dem Adel und den Szeklern zu den drei ständischen Nationen gehörten, mehrten sich im 16. Jahrhundert die Übergriffe magyarischer Magnaten gegenüber den freien, deutschen Bewohnern des Königsbodens. Die Adligen behaupteten sogar, die Sachsen seien als „Gäste“ und „Fremdlinge“ ihr „Eigentum“ (peculium) und daher ihre Hörigen. Diese Angriffe auf den Freistand des Sachsentums konnten nicht hingenommen werden. Man beriet darüber in der Nationsuniversität (das höchste politische Forum der Sachsen) und beschloß, „dem Unheil mit tapferem Gemüth zu begegnen“. Der Sachsengraf Albert Huet wurde beauftragt, vor dem Landtag in Weißenburg den Standpunkt der Sachsen darzulegen. Dort hielt er am 10. Juni 1591 seine denkwürdige Rede über „Der Sachsen Ursprung, Leben, Handel und Wandel …“. Die Sachsen, so Huet, seien, soweit sie nicht von Goten-Geten oder Daken abstammten, als „Gäste“ vom ungarischen König Geisa II. ins Land gerufen worden und daher keine „Fremdlinge“, sondern bestätigte Bürger und den übrigen Landesständen gleichgestellt. Sie seien zwar „nur“ Handwerker, aber man solle gerade dafür Gott loben, denn die Sachsen würden durch ihre friedliche Arbeit dem Fürsten einen „dicken, fetten, guten und gerne gesehenen Zins“ leisten. Daher wollten sie die Namen Kürschner, Schuhmacher und Schneider viel lieber tragen als Diebe, Mörder und Räuber. Es spricht aus diesen Worten der Bürgerstolz gegenüber dem Adelsdünkel. Die Rede verfehlte ihre Wirkung nicht.

Albert Huet gehörte zu den reichen Patriziergeschlechtern der Stadt Hermannstadt. Er wurde als jüngster Sohn des Sachsengrafen Georg Huet geboren. Sein Studium in Wien verlängerte er zu einem 17jährigen Aufenthalt in der österreichischen Hauptstadt, wo er nach eigenen Worten in den Dienst der Habsburger trat. Als gereifter Mann kehrte er Mitte der siebziger Jahre in seine Heimat zurück. Er muß sich eines besonderen Ansehens erfreut haben, denn bereits drei Jahre nach seiner Rückkehr wurde er 1577 zum Sachsengrafen (das höchste politische Amt) gewählt. Als solcher hat er in der sehr bewegten Zeit vom Ende des 16. bis Anfang des 17. Jahrhunderts die Geschicke seines Volkes geleitet. Am 18. Februar 1583 erwirkte er an der Spitze einer sächsischen Delegation in Krakau beim polnischen König Stephan Bathori, der in Personalunion auch Fürst von Siebenbürgen war, die Bestätigung des „Eigen-Landrechts der Sachsen in Siebenbürgen“, d.h. die Kodifikation der auf dem Königsboden gültigen „Verfassung“. Das „Landrecht“, das bürgerliche Rechtsnormen verankerte, blieb bis 1853 in Kraft und hat wesentlich zur Festigung des siebenbürgisch-sächsischen Freitums beigetragen.

Huet hatte reichlich Gelegenheit, seine Begabung als Politiker und Feldherr unter Beweis zu stellen, als das Land sowohl zum Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen mit den Türken als auch eines verheerenden Bürgerkrieges wurde. Im Jahre 1595 führte er innerhalb des siebenbürgischen Heeres das sächsische Aufgebot, als die Türken aus der verbündeten Walachei Michaels des Tapfern vertrieben wurden.

In dem folgenden Bürgerkrieg unterstützte Huet die Partei der Habsburger. Er hatte dabei auf die falsche Karte gesetzt, denn die Österreicher konnten Siebenbürgen nicht halten. Nicht zu Unrecht machte man Huet daher den Vorwurf, er habe zu lange auf der österreichischen Seite gestanden.

Huet hat sich weiter ein ehrendes Denkmal durch seine Schulpolitik gesetzt. Auf sein Betreiben erhielt das deutsche Gymnasium von Hermannstadt 1598 eine neue Schulordnung und konnte seine Bücherei zu einer repräsentativen Institution ausbauen. Sie wurde 1879 in ihren älteren Beständen dem Brukenthal-Museum übergeben.

Nicht zuletzt hat sich Huet um die Hebung des Gewerbewesens und um eine bessere Befestigung seiner Vaterstadt bemüht. Huet starb am 23. April 1607 kinderlos, und damit verlosch auch das huetische Geschlecht.

Lit.: Allgemeine Deutsche Biographie. Bd. 13, Leipzig 1881, S. 283-286; Constant von Würzbach: Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich … Bd. 9, Wien 1872, S. 455; Joseph Trausch: Schriftsteller-Lexikon der Siebenbürger Deutschen. Bd. 2, 1. Aufl. Kronstadt 1870, 2. Aufl. Köln-Wien 1983, S. 223-229; A. Schuster: Der Sachsengraf Albert Huet im Rahmen unserer Geschichte. Hermannstadt 1938; Hermann Roth (Hrsg.): Albert Huet 1537-1607. Kronstadt 1947; Gustav Gündisch: Die Bibliothek des Sachsenkomes Albert Huet. In: Korrespondenzblatt des Arbeitskreises für Siebenbürgische Landeskunde. III. Folge, 4. Jg., 1974, S. 32-51; Derselbe: Albert Huet. In: Taten und Gestalten. Bilder aus der Vergangenheit der Rumäniendeutschen. Bd. l, Klausenburg 1983, S. 177-180, herausgegeben von Dieter Drotleff; Rotraut Sutter: Siebenbürger Sachsen in Österreichs Vergangenheit und Gegenwart. Innsbruck 1976, S. 88-89; Carl Göllner: Siebenbürgisch-sächsische Persönlichkeiten. Bukarest 1981, S. 49-55.