Das Abitur bestand er am Piaristengymnasium in Segedin. 1883 ließ er sich bei der juristischen Fakultät der Budapester Universität einschreiben, wo er 1888 das Staatsexamen ablegte. Von 1889 bis 1918 war er in der Justizverwaltung von Segedin, Modosch und Groß-Betschkerek tätig, seit 1912 als königlicher Tafelrichter am Gerichtshof in Segedin. Am 29. Januar 1919 wurde das deutsche Autonomiegesetz bekanntgegeben. Als Regierungsorgane der deutschen Nation in Ungarn waren das deutsche Ministerium und die Gauverwaltungen vorgesehen. Die deutsche Nationalversammlung wählte Junker zum deutschen Minister. Die Regierung bestätigte ihn im Amte. Sogleich galt es, die deutsche Autonomie im Sinne des Gesetzes zu verwirklichen. Nach der Machtübernahme durch die Kommunisten lebte er in Temeschburg. Er wurde zum Bundesobmann des „Deutsch-Schwäbischen Kulturverbandes“ gewählt.
Bibl.: „Donauschwäbische Lehrerblätter“, 2/1964.
(1972)