Biographie

Kant, Immanuel

Herkunft: Ostpreußen
Beruf: Philosoph
* 22. April 1724 in Königsberg i.Pr
† 12. Februar 1804 in Königsberg

Als Kant in seiner Vaterstadt Königsberg, in der er, von einigen Jahren, die er als Hauslehrer auf ostpreußischen Gütern verbrachte, abgesehen, auch gelebt und 41 Jahre an der Albertina gelehrt hatte, starb, wurde er von den Einwohnern der ganzen Stadt aufrichtig betrauert. Sein Begräbnis wurde zu einem Ereignis, wie es wohl keine deutsche Universität jemals zu Ehren eines ihrer Professoren erlebt hat. Es war, als wolle die ganze Universität und die gesamte Bürgerschaft dieser preußischen Krönungsstadt ihrem berühmtesten Mitbürger die letzte Ehre erweisen.

Die Philosophie Kants war jedoch bereits seit einigen Jahren von den Entwicklungen, die das Philosophieren in Deutschland teils ausgehend von Kant, teils von vornherein in Opposition gegen seine kritische Philosophie genommen hatte, abgelöst worden. Da Kant keine Schule gebildet hatte, gab es auch keine nennenswerte Gegenwehr gegen diese Entwicklungen.

Die theoretische Philosophie Kants wurde bereits von seinem ersten Apostel, Karl Leonhard Reinhold, durch seine „Theorie des Vorstellungsvermögens“ (1789) und die nachfolgende „Elementarphilosophie“, womit er Kants „Kritik der reinen Vernunft“ lediglich vervollständigen wollte, verlassen, von dem Hallenser Wolffianer Johann August Eberhard als aufgewärmte leibniz-wolffsche Philosophie entstellt (wogegen sich Kant 1790 wehrte) und schließlich 1792 von dem Helmstedter Professor Gottlob Ernst Schulze unter dem Pseudonym Aenesidemus mit den Waffen des Humeschen Skeptizismus scheinbar widerlegt. Dem Versuch Fichtes, Kants Kritik mit seiner Wissenschaftslehre zu retten, war kein Erfolg beschieden – schon gar nicht bei Kant selbst, der Fichtes Theorie öffentlich als „gänzlich unhaltbares System“ bezeichnete.

Die praktische Philosophie Kants, namentlich die Lehre vom kategorischen Imperativ, stieß von Anfang an auf die Ablehnung der herrschenden, empirisch orientierten Vertreter der Glückseligkeitsmoral. Als dann der an Leibniz und Wolff geschulte, auch Kants „Kritik der reinen Vernunft“ anerkennend diskutierende Rezensent der „Kritik der praktischen Vernunft“, August Wilhelm Rehberg, im August 1788 in der „Jenaischen Allgemeinen Litteratur-Zeitung“ Kants neue Lehre von der Willensfreiheit ablehnte und die von Kant als entscheidendes Motiv sittlichen Handelns in Anspruch genommene Achtung vor dem Gesetz als Schwärmerei charakterisierte, fehlte nur noch Schillers Rigorismus-Kritik an Kants kategorischem Imperativ in „Über Anmut und Würde“, um auch der zweiten großen Entdeckung Kants den Todesstoß zu versetzen. Jetzt brauchten nur noch Friedrich Hölderlin und Hegel in Frankfurt diese Kritik aufzugreifen und das Gesetz der Sittlichkeit durch die es entbehrlich machende Liebe, wie Jesus von Nazareth sie angeblich gelehrt hatte, zu ersetzen und durch die von Kants Königsberger Antipoden Johann Georg Hamann übernommene Lehre Friedrich Heinrich Jacobis von der Sittlichkeit eines Wesens, dessen Vernunft vom Vernehmen einer Offenbarung abzuleiten ist, zu ergänzen, um an die Stelle des kategorischen Imperativs das „Gewissen in der Majestät seiner Erhabenheit über das bestimmte Gesetz und jeden Inhalt der Pflicht“ zu setzen und damit „die moralische Genialität“ „als göttliche Stimme“ zu erkennen. (Hegel, „Phänomenologie des Geistes. Das Gewissen. Die schöne Seele, das Böse und seine Verzeihung“)

Man braucht sich deshalb nicht zu wundern, daß in den Preisliedern, die aus Anlaß des 200. Todestages Kants in Büchern und Gazetten angestimmt wurden, von Darstellungen seiner kritischen Erkenntnistheorie, mit der er einen Ausweg aus den Beschränkungen des Sensualismus und den Überforderungen des Intellektualismus gefunden zu haben glaubte, und von verständigen Interpretationen seiner Moralphilosophie des kategorischen Imperativs nichts oder nicht mehr zu finden ist als ein schon etwas welkes Feigenblatt zur Bedeckung der Blöße an Kenntnis und an Mut zum Geständnis dessen, was an die Stelle der vermeintlichen Lehren Kants zu treten habe.

Anders ist es um die dritte große Entdeckung Kants, nämlich des wahren Begriffs der Demokratie und damit der politischen Freiheit bestellt. Hier meint der Geist unserer Zeit bei Kant geradezu auf einen Zeitgenossen zu stoßen, denn die Notwendigkeit eines freiheitlich-demokratischen Staatswesens sieht man ja ein. In der Tat verkündet Kant schon 1784 in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz als Prinzip der Gesetzgebung die Idee des möglichen allgemeinen Willens der Bürger, indem er sagt: „Der Probirstein alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte.“ Und die politische Freiheit besteht dann darin, keinem Gesetz unterworfen zu sein, dem man nicht seine Beistimmung hätte geben können. Nur auf diese Weise kann der Gehorsam des Staatsbürgers gegenüber den Gesetzen als mit seiner Freiheit vereinbar und damit die Würde seiner Persönlichkeit als gewahrt angesehen werden.

Aus dieser Lehre Kants folgt, daß die Repräsentanten des Volkes, die zur Gesetzgebung durch freie Wahlen berufen sind, sich an diesem Prinzip zu orientieren haben. Das ist freilich eine schwere Aufgabe, bei deren versuchter Erfüllung Fehlentscheidungen nicht auszuschließen sind. Etwas ganz Gerades, das wußte Kant genau, kann aus so krummem Holze wie dem, aus dem der Mensch gemacht ist, nicht gezimmert werden.

Aber ein Zeitgeist, der es für Demokratie hält, Meinungsumfragen als relevante Ergebnisse der politischen Willensbildung zu betrachten, und sich einbildet, daß Gesetze dann demokratisch zustande kommen, wenn – wenigstens vier Jahre lang – immer die gleiche knappe Mehrheit erleuchtet genug ist, klar zu erkennen, womit der Wille aller Bürger einverstanden sein kann, bedeutet gewiß einen Fortschritt gegenüber früher üblicher Gesetzgebungsverfahren. Aber um den Staatsphilosophen Kant als Gewährsmann in Anspruch nehmen zu können, reichen die bisher Gestalt gewordenen Ideen von politischer Freiheit des Volkes nicht aus. Und ihn wegen seiner Vorstellungen davon als den unseren zu bezeichnen hieße den wahren Gehalt seiner Prinzipien und die unvermeidlichen Folgerungen daraus verkennen.

Ähnliches gilt von Kants Entwurf „Zum ewigen Frieden“. Daß der Krieg eine Schande für die Menschheit und der Friede also ein sittlich gebotenes Ziel auch staatlichen Handelns ist, brauchte nicht von Kant entdeckt zu werden. Was er entdeckt hat, ist eine von ihm selbst als „Surrogat“ bezeichnete Notlösung in Form einer Friedensföderation von Staaten, die durch ihre innere Verfassung als freiheitliche Demokratien (Kant sagt: Republiken) wohlgesinnt und durch ihre vereinten Kräfte stark genug sind, Angriffe anderer erfolgreich abzuwehren oder ihnen zuvorzukommen. Durch die wahre Lösung aber müßte die gleiche Rechtssicherheit zwischen den Staaten hergestellt werden können wie zwischen den Bürgern im Innern eines Staates durch die Staatsgewalt. Der Frieden, der jede Unterdrückung Schwächerer ausschließt, könnte also nur durch eine weltweit wirksame Ordnungsmacht herbeigeführt und aufrechterhalten werden, die über ein Gewaltmonopol verfügte. Das war zur Zeit Kants wegen der Unüberbrückbarkeit großer Entfernungen unausführbar.

Man sieht: Wo Kant gepriesen wird, müßte man, wenn man ihn denn verstünde, eigentlich schamhaft das Haupt senken. Wo er auf Grund der Entwicklung des philosophischen Denkens nach ihm übergangen wird, sollte man ihn noch einmal gründlich studieren.

Womit wäre man bei einem solchen Studium konfrontiert? Es müßte sich vor allem auf seine Erkenntnistheorie und auf seine Ethik beziehen.

Was seine Erkenntnistheorie anbetrifft, so muß man zu ihrer Würdigung wissen, daß Kant zunächst ein bedeutender Naturforscher war, als der er bis heute durch seine später auch von Laplace bestätigte Erdentstehungstheorie von 1755 („Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels oder Versuch von der Verfassung und dem mechanischen Ursprung des ganzen Weltgebäudes, nach Newtonschen Grundsätzen abgehandelt“) früh bekannt geworden ist. In der Philosophie galten seine Bemühungen der Verbesserung wesentlicher Lehren der leibniz-wolffschen Philosophie, in der er akademisch aufgewachsen war, bis er, von der Unzulänglichkeit seiner intellektualistischen Versuche überzeugt, in den 60er Jahren unter den Einfluß des englischen Sensualismus geriet und schließlich zum Skeptiker wurde („Träume eines Geistersehers, erläutert durch Träume der Metaphysik“, 1766). Der Schüler Keplers und Newtons, von der unumstößlichen Gewißheit der Erkenntnisse der Mathematik und Naturwissenschaft fasziniert, konnte sich mit einem solchen Bankrott philosophischen Denkens nicht zufriedengeben. So kam er mit seinem Kopfzerbrechen in den Jahren 1768-1781 zu folgenden Ergebnissen: Raum und Zeit liefern als Formen a priori unseres Anschauungsvermögens die sichere Grundlage der Ordnung unserer Sinneswahrnehmungen als nebeneinander im Raume und nacheinander oder gleichzeitig in der Zeit. Auf dieses geordnete Mannigfaltige der Wahrnehmungen wendet nun unser Verstand seine Stammbegriffe (Kategorien) der Größe, der Qualität, der Verknüpfung und der Gewißheitsmodalität an. Da diese Kategorien aus den Funktionen des Verstandes beim Urteilen hervorgehen, die dem denkenden Ich innewohnen, stimmen die Gegenstände unserer Wahrnehmung in unserem Bewußtsein zu einer Einheit zusammen. So wird durch den Anteil unserer Anschauungsformen und der Begriffe a priori des Verstandes an der Erkenntnis aus bloßer Wahrnehmung durch die Sinne Erfahrung als Produkt sowohl dessen, was uns in den Sinnen gegeben wird, als auch dessen, was wir durch die Formen unserer Anschauung und unseres Denkens selbst zu einer Einheit im Bewußtsein zusammenfügen. So sind es weder die Sinne allein noch auch allein die Vernunft, sondern das Zusammenwirken beider, wodurch eine gesicherte Erkenntnis zustandekommt. Auf diese Weise sichert Kant durch seine gründliche Untersuchung des menschlichen Erkenntnisvermögens die apodiktische Gewissheit unserer Erfahrungserkenntnis. Da nun ohne die durch die Sinne vermittelten Eindrücke für uns nichts da wäre, worauf die Begriffe unseres Verstandes angewandt werden könnten, kann die Vernunft allein zwar widerspruchsfrei denken, aber dadurch keine gesicherte Erkenntnis hervorbringen. Die Ansprüche der klassischen Metaphysik auf absolute Wahrheit in Ontologie, rationaler Theologie, Psychologie und Kosmologie können daher nicht aufrechterhalten werden. Diese Versuche liegen jenseits der Grenze unserer Erkenntnis. Gesicherte Erkenntnis kann es für uns durch die Beschaffenheit unseres Erkenntnisvermögens nur als Erfahrungserkenntnis geben. Dies ist das Resultat der Kritik der reinen spekulativen Vernunft. So ergibt sich die Subjektivität der kantischen Erkenntnislehre daraus, daß unsere objektive Erkenntnis der Wahrheit nicht nur von dem uns in der Anschauung Gegebenen abhängig ist, sondern auch von Eigenschaften des erkennenden Subjekts Mensch.

Weit gefehlt, daß dies die Objektivität unserer Naturerkenntnis (der Erkenntnis alles dessen, was ist) beeinträchtigen könnte, ist es vielmehr der einzige Weg zu ihrer Sicherung. Zermalmt hat Kant nur die aus bloßen Fäden gegenstandsloser Begriffe gewebten Spinnennetze der alten Metaphysik, und entlarvt hat er die vermeintliche Objektivität bloßen Wahrnehmens. Seine Lehre mag sich als richtig oder falsch erweisen. daß sie einen dritten, den kritischen Weg bahnt, der vom Intellektualismus ebenso verschieden ist wie vom Sensualismus, ist offenkundig und zwingt jeden Liebhaber der Wahrheit, sich mit ihr auseinanderzusetzen.

Mit seiner Ethik des kategorischen Imperativs hat Kant ebenfalls einen neuen Weg eingeschlagen. Seine Ethik ist die einzige Morallehre, die auf einen konkreten Zweck (Materie) als oberstes Kriterium menschlichen Tuns und Lassens verzichtet und statt dessen die einzelnen Absichten, die wir auf Grund unseres natürlichen Begehrungsvermögens immer schon haben, dem Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen unserer jeweiligen Absicht („Maxime“) und dieser Absicht als allgemeines Gesetz, gedacht oder gewollt, unterwirft. Ergibt sich bei diesem Gedankenexperiment kein Widerspruch, so ist die Handlung bzw. Unterlassung erlaubt. Und so heißt das Gesetz der Sittlichkeit schlicht: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ („Kritik der praktischen Vernunft“, Paragraph 7) Dieser Formalismus der kantischen Ethik ermöglicht eine genaue inhaltliche Bestimmung unserer Pflichten. Alle materialen Ethiken, die als solche einen bestimmten obersten Zweck allen unseren Handelns voraussetzen, haben dagegen zwei unüberwindliche Schwierigkeiten zur Folge. Erstens kann man nicht wissen, ob eine diesem Zweck untergeordnete Entscheidung wirklich zur Erreichung des Zieles führt, weil der Weltlauf, der vom Naturgeschehen und von den Entscheidungen anderer abhängt, unvorhersehbar ist. Die zweite Schwierigkeit besteht darin, daß man bei einem Zweck als oberstem Kriterium der Sittlichkeit keinen Bereich des Erlaubten behält, weil ein noch so allgemeiner Zweck durch jede Handlung entweder befördert oder beeinträchtigt wird, so daß man nur gut oder böse handeln kann. Dadurch aber würde alles menschliche Handeln der Tyrannei von Regeln unterworfen, die das Leben zur Qual machten – noch dazu mit der Ungewißheit, ob diese Qualen wirklich zum Ziel, das heißt zur Erreichung des höchsten Zweckes führen.

Noch eine zweite allgemeine Formel führt Kant zur Bestimmung des moralisch Möglichen und Unmöglichen (Erlaubten und Unerlaubten) ein, die der ersten Formel äquivalent und für die Erkenntnis der Pflichten gegen uns selbst geeigneter ist. Diese Formel geht von der als gültig erkennbaren Voraussetzung aus, daß der Mensch im Unterschied zu allen Sachen und anderen Lebewesen ein Zweck an sich selbst ist, und fordert daher: „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ („Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, 2. Abschnitt) In dieser Forderung, jederzeit auch Zweck zu sein, drückt sich die Würde des Menschen aus. Was nur als Mittel gebraucht wird, hat lediglich einen Preis.

Der kategorische Imperativ ist nun aber nicht nur das Prinzip der Beurteilung unseres Handelns, sondern auch das Prinzip der Ausübung. Die allgemeine Menschenvernunft braucht keine Anreize, um für sich einzunehmen. Wo aber die Vernunft selber das oberste Prinzip ist, muß der Wille auch allein durch das Gesetz der Vernunft hinreichend bestimmbar sein. Dies aber bedeutet die absolute Freiheit des Willens. Kant hat diese Position erst 1782/83 unter Aufgabe seiner eigenen Lehre von der bloß komparativen Freiheit, die er von Leibniz und Wolff übernommen hatte, gewonnen. Diese neue Lehre als Grundlage seiner Ethik wird in der „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788) schon in der Vorrede vorgetragen und in den letzten Paragraphen der „Kritik der Urteilskraft“ gleichsam endgültig befestigt. Freiheit ist nun die einzige Tatsache a priori, und Gott und Unsterblichkeit entfallen als Postulate für das sittliche Handeln. Sie sind nun nichts anderes als Ideen, die der Mensch nicht vermeiden kann, wenn er sich die Welt und den Menschen in ihr als zweckmäßig vorstellen und damit sein Denken widerspruchsfrei halten will.

Die drei großen Entdeckungen Kants: Gründung der Objektivität unserer Naturerkenntnis auf die Elemente, die das denkende Subjekt Mensch zur Erkenntnis beiträgt, Bestimmung der Sittlichkeit aus der Selbstgesetzgebung der allgemeinen Vernunft und die Gründung von Freiheit und Frieden auf das Recht als die Ordnung, in der die äußere Freiheit eines jeden mit der Freiheit jedes anderen in einer möglichen Übereinstimmung nach Gesetzen steht – diese mit dem Namen Kants originär verbundenen Lehren bilden ein stimmiges Gedankengebäude, aber sie sind nicht aus einem Prinzip als der Grundlage eines bestimmten Systems zu verstehen. Kants philosophische Lehren sind in ständiger Suche nach der Wahrheit nach und nach entstanden, in Auseinandersetzung mit sich selbst und den Einwänden anderer. So wird auch unser Denken weitere Fortschritte machen. Aber sie werden als Fortschritte nur glaubhaft sein, wenn sie sich gemessen an den Gedanken Kants als Verbesserungen erkennen lassen. Daher kann es nach Kant keine respektable philosophische Forschung mehr geben, die nicht von einer gründlichen Kenntnis der Philosophie des Königsbergischen Weltweisen begleitet ist.

Lit.: Kant, Akademieausgabe; Manfred Kühn, Kant, 2003; Eberhard G. Schulz, Rehbergs Opposition gegen Kants Ethik, 1975; Eberhard G. Schulz, Durch Selbstdenken zur Freiheit. Beträge zur Geschichte der Philosophie im Aufklärungszeitalter, 2005.

Bild: Stiftung Ostdeutscher Kulturrat

 

Eberhard Günter Schulz