Biographie

Mevius, David

Herkunft: Pommern
Beruf: Jurist
* 6. Dezember 1609 in Greifswald
† 14. August 1670 in Greifswald

David Mevius, einer der wirkmächtigsten Juristen Nordeuropas, wurde in eine bedeutende Greifswalder Juristenfamilie hineingeboren. Sein aus Stargard stammender Großvater Thomas und sein Vater Friedrich waren beide Lehrstuhlinhaber an der Greifswalder Juristenfakultät und zunächst Assessoren, schließlich Direktoren des Greifswalder Konsistoriums. Die Mutter David Mevius’ war Elisabeth Rhaw, Tochter des Greifswalder Theologieprofessors Balthasar Rhaw, in erster Ehe mit dem Wittenberger Theologieprofessor David Runge verheiratet.

Mevius begann seine Studien als 10-Jähriger an der heimischen Universität, wechselte 1629 nach Rostock, von dort nach Kopenhagen und kehrte 1631 nach Greifswald zurück, wo er, angeleitet vom Vater, begann, Rechtsgutachten für die Juristische Fakultät zu entwerfen. Seine anschließende peregrinatio academica führte ihn nach Holland, England und Frankreich, wo ihn aus Greifswald der Ruf auf eine außerordentliche Professur ereichte, die er am 17. September 1635 antrat. Am 3. Oktober 1636 erhielt er eine ordentliche Professur, die mit dem Syndikat der Universität verbunden war, am Ende des Jahres 1636 beerbte er zudem seinen verstorbenen Vater als Assessor im Konsistorium. Da die Greifswalder Universität in diesen Jahren kriegsbedingt kaum Immatrikulationen hatte, die Einkünfte dementsprechend gering waren, nahm Mevius am 4. April 1638 ein Angebot der Stadt Stralsund an und wurde Syndikus am Sund.

Als höchster Stadtbediensteter nahm er dort die Position hinter den drei Bürgermeistern und vor den Ratsherren ein und war Rechtsberater des Rates, Verwalter des Archivs und Direktor im Konsistorium. Er vertrat Stralsund auf diplomatischen Missionen am schwedischen Hof und auf Beratungen der pommerschen Landstände. In seiner Zeit am Sund verfaßte er seinen wichtigen, mehrfach aufgelegten Kommentar zum Lübischen Recht sowie seine weithin beachteten Traktate zur Leibeigenschaft, zu den Privilegien der Ritterschaft und zum Verhältnis zwischen Eigentümern und Pächtern.

Aus dieser Position wurde Mevius von der schwedischen Krone Ende 1652 auf das Amt des Vizepräsidenten des Wismarer Tribunals berufen. Er engagierte sich sehr stark in der Organisation dieses neuen, höchsten Gerichts für die schwedischen Lehen im Alten Reich (Herzogtümer Bremen, Verden und Pommern cum annexis, Domkapitel Hamburg und Herrschaft Wismar), arbeitete eine moderne Gerichtsordnung aus und prägte dadurch und durch seine praktische Arbeit das am 17. Mai 1653 im Wismarer Fürstenhof eingeführte Gericht maßgeblich. Allgemein anerkanntes Ziel des Gerichts war in Abgrenzung zu den stark kritisierten obersten Reichsgerichten, Reichskammergericht und Reichshofrat, die es in ihrer Funktion ersetzte, die zügige, kostengünstige und unstrittige Erledigung der Prozesse. Dies gelang trotz kriegsbedingter schwieriger Finanzierung der Richterstellen seit Anbeginn gut. Zwar konnten erst 1663 alle Ämter besetzt werden, da Mevius aber auch die Gerichtsordnungen der Untergerichte in Pommern und Wismar entworfen und geprägt hatte, war die Rechtsprechung aufeinander abgestimmt und verlief zügig und in hoher juristischer Qualität. Die Arbeit „seines“ Gerichts dokumentierte Mevius in den in den schwedischen Besitzungen rechtssetzenden Decisiones, kommentierten Urteilen des Tribunals, die zwischen 1664 und 1674 in zehn Bänden erschienen.

Neben diesen juristischen Aufgaben wirkte Mevius weiterhin als Diplomat. Er besuchte die Höfe der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und Holstein sowie des Landgrafen von Hessen, entwarf für die schwedische Krone Antworten auf Schreiben des Königs von Dänemark, leitete Verhandlungen mit englischen und holländischen Gesandten in Wismar, reiste an den Kaiserhof nach Wien, um die Investitur der schwedischen Krone in ihre deutschen Lehen zu befördern, vermittelte zwischen den Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln und der Pfalz wegen „des Wildfangs“ und zwischen der schwedischen Krone und dem Mecklenburger Herzog wegen des an Schweden verpfändeten Warnemünder Zolls, koordinierte für Schweden die Aktivitäten auf den Kreistagen Ober- und vor allem Niedersachsens und nahm zahlreiche weitere Aufgaben wahr.

Bereits am 21. April 1653 war Mevius für seine zahlreichen Verdienste mit den Gütern Zarrentin, Wendisch-Baggendorf sowie Brönckow in der Nähe Grimmens belehnt worden, am 24. September 1665 bestätigte Karl XI. von Schweden David Mevius seinen erblichen Adel und verbesserte sein Wappen.

David Mevius war dreimal verheiratet. 1639 heiratete er Judith Tancke, Tochter des Pastors zu St. Marien, Stralsund, David Tancke, die ihm einen Sohn, der als Säugling verstarb, sowie die Töchter Elisabeth (1644), Barbara (1648) und Maria (1650) schenkte. Nach dem Tod seiner ersten Frau im November 1650 heiratete Mevius am 2. Februar 1652 Maria Meyer, Tochter des Stralsunder Landrats Theodor Meyer. Am 8. Februar 1653 wurde sie von einem Sohn, Friedrich, entbunden und verstarb im Kindbett. 1654 heiratete Mevius Maria Putsch (1634-1672), Tochter des ostfriesischen Rates Emanuel Putsch, die ihm Johann Theodor, David, Emanuel, Maria und Thomas Balthasar gebar. Die ersten beiden Söhne aus dieser Ehe starben als Knabe bzw. Student, alle anderen Kinder gingen standesgemäße Ehen ein und machten Karriere im schwedischen Militär. Mevius betrieb in der schwierigen Gründungsperiode des Tribunals eine sehr geschickte Heiratspolitik, um junge, fähige Juristen dauerhaft an das Gericht zu binden. So verheiratete er seine Töchter Elisabeth und Barbara mit den Assessoren Georg von Engelbrechten und Friedrich Klinckow von Friedensschildt und sorgte so dafür, dass diese trotz erheblicher Gehaltsrückstände bis zu ihrem Lebensende am Tribunal blieben.

Als David Mevius am 14. August 1670 bei einem Besuch in Greifswald verstarb, beauftragte seine Familie einen Bildhauer aus dem Umfeld des Erbauers des Amsterdamer Rathauses mit derGestaltung eines 4,5 x 6,5m großen, aus 1,5t Eiche gefertigten Epitaphs, das überaus reich mit den allegorisch dargestellten Tugenden des Verstorbenen verziert war: dem Glauben, der Gerechtigkeit, der Weisheit, der Nächstenliebe, der Mäßigung, der Hoffnung und der Beständigkeit. Neben diesen Tugenden zeigt es Wappen und Porträt des Verstorbenen und rühmt in einer Schrifttafel ausführlich Leben und Werk des Juristen. Dieses Epitaph hing in der Meviusschen Grabkapelle in der Hauptkirche Wismars St. Marien. Als diese 1944 schwer von Bomben beschädigt wurde, verblieb das Epitaph bis 1946 in der Kirchenruine, bis es einen neuen Platz in St. Nikolai fand, wo es in den 1980er Jahren würdig aufgehängt wurde. Seit 2005 sammelt die David-Mevius-Gesellschaft e.V. Spenden für die Restaurierung des Epitaphs, zum 400. Geburtstag wurde es am 6. Dezember 2009 im Rahmen eines Festgottesdienstes der Öffentlichkeit übergeben und wird noch lange von der Lebensleistung des bedeutendsten pommerschen Juristen künden.

Lit.: Kjell Åke Modèer, Die Gerichtsbarkeiten der schwedischen Krone im deutschen Reichsterritorium, Stockholm 1975. – Servorum Dei Gaudium. Das ist Treuer Gottes Knechte Freuden=Lohn. Lebensbeschreibungen aus dem Umfeld des Wismarer Tribunals, hrsg. und komm. von Nils Jörn, Greifswald 2003. – David Mevius (1609-1670). Leben und Werk eines pommerschen Juristen von europäischem Rang, hrsg. v. Nils Jörn, Hamburg 2007. – Lebenswelt und Lebenswirklichkeit des Adels im Ostseeraum. Festgabe zum 80. Geburtstag von Bernhard Diestelkamp, hrsg. v. Nils Jörn, Haik Thomas Porada, Hamburg 2009. – www.davidmeviusgesellschaft.de.

Bild: Augustin von Balthasar, In effigiem Davidis Mevii, Wismar 1770.