Als Sohn des Majoratsherrn von Kautzemünde in Kurland, Johann Graf von der Pahlen, geboren, studierte Konstantin von der Pahlen bis zum Jahre 1852 Jura an der Universität in St. Petersburg. Er trat anschließend in den russischen Staatsdienst, 1854 beim Ministerium für Volksaufklärung, 1855-1861 bei der Reichskanzlei. Im Jahre 1864 wurde er Gouverneur von Pleskau, 1867 Gehilfe des Justizministers und Staatssekretär Seiner Majestät. Das Amt eines Justizministers des Russischen Reiches bekleidete er von 1867-1878. Er blieb auch weiterhin ständiges Mitglied des Reichsrats, wurde 1878 zum Wirklichen Geheimrat und 1904 zum Oberkammerherrn ernannt. Graf Konstantin von der Pahlen erwarb sich große Verdienste um die Justizreform, um die Abschaffung der Kopfsteuer, um die Städteordnung und die Reorganisation der Polizei. Er war Krönungsmarschall Kaiser Alexander III. von Rußland und Oberkrönungsmarschall Kaiser Nikolai II. Von seinen Söhnen war Graf Peter von der Pahlen (1859-1912) Kaiserlich russischer Gesandter in Den Haag, Graf Konstantin von der Pahlen(1861-1923) u. a. Vizegouverneur von Warschau (1897) sowie von Pleskau und Gouverneur von Wilna (1902), Senator (1906) und Wirklicher Zeremonienmeister (1899-1903) sowie Wirklicher Hofmeister (1906).