Biographie

Roth, Hans Otto

Herkunft: Siebenbürgen
Beruf: Politiker
* 29. April 1890 in Schäßburg/Siebenbürgen
† 1. April 1953 in Ghencea/Bukarest

„Es ist unser Schicksal, in gewissem Sinn ein Doppeldasein zu führen. Wir sind Deutsche und wollen Deutsche sein. Wir sind gleichzeitig aber auch Bürger des rumänischen Staates, dem wir treu verbunden sind … Wir dienen mit unserem Wirken in nichtdeutschen Landen einer großen völkerverbindenden Aufgabe …“ Diese Worte schrieb Hans Otto Roth auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere und 10 Tage nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges im „Siebenbürgisch-Deutschen Tageblatt“. Diese Klarstellung war ein mahnender Ruf gegen den immer stärker werdenden Einfluß des Nationalsozialismus unter den Rumäniendeutschen und angesichts des Versuchs, die Volksdeutschen Rumäniens mit der Politik des Dritten Reiches gleichzuschalten. Roth unterstrich damit einen Grundsatz siebenbürgisch-sächsischer Politik, den auch er in seiner politischen Laufbahn stets vor Augen gehabt hatte: Loyalität gegenüber dem Vaterlande, in diesem Falle Rumänien, bei gleichzeitigem Bekenntnis zum Deutschtum und zum deutschen Mutterland als Bildungsheimat.

Roth war in der Politik ein Senkrechtstarter. Er betrat die politische Arena nach dem Anschluß Siebenbürgens an Rumänien (1918). Als Anwalt und Sekretär des „Zentralausschusses“ bzw. des „Deutschsächsischen Volksrates für Siebenbürgen“ war sein Wirken darauf ausgerichtet, die Weichen für die politische Integration der Rumäniendeutschen im neuen Vaterland zu stellen. In diesem Sinne bereitete er den 4. Sachsentag von Schäßburg (1919) und dessen Programm vor. Im Jahre 1919 wurde er als Abgeordneter ins rumänische Parlament gewählt, dem er bis 1938 angehören sollte. Aufgrund seiner langjährigen Parlamentstätigkeit wurde er Senator von Rechts wegen und genoß in deutschen, aber auch in rumänischen politischen Kreisen großes Ansehen, nachdem er bereits seit 1922 die deutsche Fraktion im Parlament führte. Im Gegensatz zu seinem Gegenspieler Rudolf Brandsch, der sich für ein Bündnis mit der „Nationalen Partei“ der siebenbürgischen Rumänen aussprach, mit deren Hilfe er das politische Programm der Rumäniendeutschen zu verwirklichen hoffte, vertrat Roth den Standpunkt, die deutsche Minderheit dürfe sich nicht an eine Partei binden, sondern müßte versuchen, mit der jeweiligen Regierung zusammenzuarbeiten. Diese Linie setzte sich nicht nur durch, sondern erwies sich auch als vorteilhaft. Sie sicherte den Rumäniendeutschen im Voraus eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Parlament und eine wohlwollende Behandlung einiger ihrer Forderungen. Die deutschen Parlamentarier mußten aber auch viele Enttäuschungen hinnehmen, da die einmal an die Macht gelangte Regierung sich oft nicht an die Abmachungen hielt, vor allem aber weil keine der vielen Regierungen der Zwischenkriegszeit ein Volksgruppenrecht für die nationalen Minderheiten akzeptieren wollte. Trotzdem wurden Wege gefunden, die den Deutschen Rumäniens gewisse Entfaltungsmöglichkeiten boten, und vor allem Schulen, Kirche und Vereine in der Muttersprache zuließen.

Da bei den Siebenbürger Sachsen völkische und kirchliche Einrichtungen oft deckungsgleich waren, ergab es sich fast von selbst, daß der Politiker 1927 Hauptanwalt und 1932 Kurator der Evangelischen Landeskirche wurde. Als zeitweiliger Präsident der „Hermannstädter Allgemeinen Sparkasse“ (1928-1932) konnte Roth seinen Einfluß auch auf wirtschaftlichem Gebiet geltend machen. Eines guten Rufes erfreute sich Roth innerhalb des „Verbandes der deutschen Volksgruppen Europas“. Von 1931 bis 1934 war er Vorsitzender dieses Verbandes und protestierte 1933 in deren Namen bei Hitler gegen die in Deutschland einsetzende Judenverfolgung mit dem Argument, daß das den deutschen Minderheiten Europas sehr schädlich sein könnte.

Hans Otto Roth verfolgte mit Besorgnis und Abneigung den wachsendem Einfluß der nationalsozialistisch orentierten „Erneuerer“ in Rumänien. 1940 wurde er von der vom Dritten Reich ernannten Volksgruppenführung aus dem politischen Leben ausgeschaltet.

Nach dem Waffenwechsel Rumäniens vom 23. August 1944 versuchte Roth mit anderen gewesenen Parlamentskollegen, die Vertretungder führerlos gewordenen Rumäniendeutschen zu übernehmen. Alle deutschen Organisationen wurden jedoch verboten. Eine allgemeine antideutsche Hysterie erfaßte das Land, für die Deutschen Rumäniens begannen schwere Zeiten – Verfolgung, Repressalien, Deportation, Enteignung. Von diesen Verfolgungsmaßnahmen des kommunistischen Regimes ist Roth hart getroffen worden. Für das neue Regime galten ehemalige Politiker, soweit sie sich nicht mit den Kommunisten arrangiert hatten, als „Volksfeinde“. Als solcher ist Roth zunächst 1948 für sechs Monate und dann wieder 1952 verhaftet worden. An den Folgen der schweren Haftbedingungen ist er 1953 im Alter von 63 Jahren im Gefängnis Ghencea/Bukarest gestorben, ohne daß die Familie vom Tode benachrichtigt wurde.

Lit.: Mathias Bernath, Karl Nehring (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Bd. IV, München 1981, S. 57-58; Eduard Eisenburger: Volks- und Staatstreu – Hans Otto Roth. In: Sie erkannten die Zeichen der Zeit, von demselben, Cluj-Napoca (Klausenburg), 1979, S. 205-226; Alfred Honig: Dr. Hans Otto Roth +. In: Südostdeutsche Heimatblätter, Heft 2, 1953, S. 43-46; Hans Beyer: Rudolf Brandsch und Hans Otto Roth. In: Südostdeutsche Vierteljahresblätter, Nr. 14, München, S. 223-228; Rudolf Schuller: Letzte Begegnung mit Dr. Hans Otto Roth. In: ebenda, Nr. 24, 1975, S. 308-310; Herbert Roth: Kein Jahr war vergeblich. HinterStacheldraht und Gittern. 1958-1964. München 1987, S. 151-158.