Biographie

Schömann, Georg Friedrich

Herkunft: Pommern
Beruf: Altphilologe, Altertumsforscher
* 28. Juni 1793 in Stralsund/Pommern
† 25. März 1879 in Greifswald

Es bedarf schon ganz besonderer Interessen, wenn heute noch jemandem Georg Friedrich Schömann bekannt sein soll, der im damaligen Schwedisch-Vorpommern geboren wurde. Und doch gehört er zu unseren bedeutendsten Altphilologen, als der er sich besonders mit der Entwicklung des Rechts und dem Rechts-Brauchtum der alten Griechen beschäftigt hat. Schömanns Vater wird uns als kaiserlicher Advokat und Notar genannt, ein Zeichen für die enge Bindung des Landes an das Reich trotz der schwedischen Hoheit. Als sich seine Eltern trennten, fand er bei seinem Anklamer Großvater Schömann herzliche Aufnahme und besuchte dort das Gymnasium, bis er Ende September (Michaelis) 1809 16jährig die Greifswalder Universität bezog, um alte Sprachen und Literatur zu studieren. Nach fünf Semestern in Greifswald und Jena übernahm er 1812 eine Hauslehrerstelle in Stralsund und wurde bereits im nächsten Jahr auf Empfehlung Konrektor in Anklam, mit 20 Jahren also Vertreter eines Schuldirektors! In gleicher Position ging er schon ein Jahr später nach Greifswald, um den Anregungen der Universität näher zu sein. Im Mai 1815 erwarb er dort die philosophische Doktorwürde, und 1818 wurde er Prorektor am Greifswalder Gymnasium. Nirgends ist erkenntlich, woher Schömann die besondere Neigung für sein Spezialgebiet gewonnen hatte, als er 1819 seine erste größere Arbeit De comitiis Atheniensium vorlegte und sie dem aus einer Nördlinger Familie stammenden, seinerzeit führenden Altphilologen August Boeckh (1785 -1867) widmete, dessen Werk über den Staatshaushalt der Athener in der gesamten Fachwelt Aufsehen erregt hatte. Bei dessen 1820 nach Greifswald berufenem Schüler M.H. E. Meier habilitierte sich Schömann mit einer Arbeit De sortione judicum apud Athenienses und wurde 1823 a.o. Professor. Gemeinsam mit Meier kam es zu einer Publikation über den attischen Prozeß (angeregt durch Boeckh). Beide Autoren wurden dafür mit der Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät ausgezeichnet. Als durch Meiers Berufung nach Halle die fruchtbare Zusammenarbeit beendet war, bekam Schömann das Ordinariat in Greifswald. Er konnte nun die Schultätigkeit aufgeben und sich ganz seinem Forschungsgebiet zuwenden. Erwähnt sei noch, daß Schömann bereits 1815 eine Anklamer Arzttochter geheiratet hatte, die ihm drei Kinder schenkte, doch bereits 1821 starb. Er ist dann 1824 mit der Tochter eines juristischen Kollegen nochmals eine Ehe eingegangen. Als akademischer Lehrer genoß Schömann hohes Ansehen, der Umgang mit jungen Menschen war ihm von seiner schulischen Lehrtätigkeit her vertraut. Sein Name hatte weit über die eigene Universität hinaus als Folge seiner anerkannt hohen Fachkompetenz einen guten Ruf, vielfache Ehrungen waren die Folge. Nachdem er bereits dreimal zum Rektor gewählt worden war, schenkte man ihm auch für 1856, im 400. Jahre des Bestehens der pommerschen Landes-Universität, das Vertrauen. Die Regierung ernannte ihn zum Geheimen Regierungsrat, und 1864 wurde ihm als höchste Auszeichnung der Orden Pour le mérite für Wissenschaft und Künste verliehen. Trotz starker rhetorischer Begabung liebte er mehr den kleinen Kreis begeisterter Studenten als ein fremdes, großes Publikum. Gerühmt wird seine gewissenhafte Ehrlichkeit, sein ernster Gerechtigkeitssinn wie seine Pflichttreue; ihm war sein Beruf innere Berufung!

Eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten hat Schömann aus seiner Forschungstätigkeit hinterlassen, die erst 1875 mit Nachlassen seines Augenlichtes zu Ende ging. Nach längerer Bettlägerigkeit hat er vier Jahre später die Augen für immer geschlossen und wurde von einer unabsehbaren Menge zur letzten Ruhe geleitet. Seine Heimatbindung war so stark gewesen, daß er sich niemals zu einem Standortwechsel hatte entschließen können. Zu seinen bedeutendsten Werken zählen die Antiquitates juris publici Graecorum (1838) sowie das Handbuch der griechischen Altertümer (1859, 2 Bde.). Die Lehre von den Redeteilen nach den Alten (1862) hatte er als praktische Anweisung für seine Studenten verfaßt.

Friedrich Birkholz