Seine Laufbahn führte ihn von Stadt zu Stadt. Er wurde Landgerichtsrat, Landgerichtsdirektor, Regierungsdirektor, Senats- und Vizepräsident. Er war Honorarprofessor an der Universität Göttingen und seit 1955 ordentlicher Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer. Er ist (1972) Vorsitzender des Förderungskreises für deutsche Sprache. Seine wichtigsten Veröffentlichungen sind: „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verhältnis von Justiz und Verwaltung“, 1949; „Das Bonner Grundgesetz und die Verwaltungsgerichtsbarkeit“, 1950; „Gerichtlicher Rechtsschutz im Beamtenrecht“, 1951. Er ist der Herausgeber und Hauptschriftleiter des „Deutschen Verwaltungs-Blatts und Verwaltungs-Archivs“.
Bibl.: Degener: „Wer ist wer?“, XV.
(1972)