Biographie

Veiter, Theodor

Beruf: Völkerrechtler
* 22. September 1907 in München
† 23. Oktober 1994 in Feldkirch

Trotz allen doktrinären und selbstsüchtigen Einwendungen entwickelt sich das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu einem zwingenden Völkerrechtssatz; das Recht einer Minderheit auf Schutz ihrer sprachlichen und kulturellen Eigenart ist in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen von 1966 wiederbelebt; die Stellung der Flüchtlinge ist so viele Jahre nach dem letzten Krieg zu einem weltweiten, noch nicht gelösten, immer neu auftauchenden Problem geworden. Zu allen diesen Fragen hat Theodor Veiter eine Menge wissenschaftlicher Beiträge geliefert und organisatorische Arbeit geleistet. Unsere Kenntnis der zahllosen Volksgruppen, ihrer faktischen und rechtlichen Lage schuldet ihm sehr viel Theodor Veiter stammt aus einer Osttiroler Familie, seine drei in mittelbaren Vorfahren sind Künstler gewesen. Er ist am 22. September 1907 in München geboren, seine Mutter stammte aus Murnau in Oberbayern. Er ging in Klagenfurt zur Schule und erhielt seine höhere Bildung im Jesuitengymnasium zu Feldkirch mit Auszeichnung. In München und Wien studierte er Rechtswissenschaften und war in der katholischen Studentenschaft tätig, auch in politischen Gremien arbeitete er zeitweilig als Sekretär, von 1933 an als Redakteur in der österreichischen Amtlichen Nachrichtenstelle.

Der Anschluß Österreichs ans Deutsche Reich 1938 beendeteall diese Tätigkeiten; Veiter war in der Industrie tätig und begründete 1947 ein Anwaltsbüro in Feldkirch. Von dort entfaltete er eine rege Berichterstattung über recht verschiedene Gebiete; es gehörte dazu das rechtliche Schicksal des deutschen Vermögens in Österreich, Rechtsfragen aus dem benachbarten Liechtenstein, alle möglichen Tagesereignisse, mehr und mehr aber Flüchtlingsprobleme, Volks­gruppen- und Menschenrechte. Hiermit hängt zusammen seine Berufung in die Forschungsgesellschaft für das Weltflüchtlings­problem (Association for the Study of the World Refugee Pro­blem – A.W.R.), deren Schirmherr Fürst Franz Joseph II. von Liechtenstein ist. Veiter hat an dieser Stelle und in vielen anderen ähnlichen Gremien durch eigene Veröffentlichungen, durch Herausgabe von Sammelarbeiten, durch Organisieren von Tagungen sehr viel getan, um die Wichtigkeit dieser Probleme zu betonen und die Öffentlichkeit für sie empfänglich zu machen. Die einschlägige Fachwissenschaft ver­dankt ihm zahlreiche Beiträge, und es ist sicherlich ein Verdienst, im Ausland, wo Volkstum- und Minderheitenfragen häufig ver­nachlässigt werden, das Interesse wachzuhalten. Veiters Verbin­dungen zu zahlreichen Vereinigungen und Menschen haben ihn auch mit den Föderalisten bekannt gemacht; alles das ist wertvoll für seine Mitarbeit in der jetzigen Studiengruppe für Politik und Völkerrecht (Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen).

Lit.: F. H. Riedl, in: Humanitas Ethnica, Menschenwürde, Recht und Gemeinschaft, Festschrift f. Theodor Veiter (Ethnos 5), 1967. Bibliographie: ebenda S. 418-427, 318 Titel, und in Menschenrechte, Volksgruppen, Regionalismus, Festgabe für Theodor Veiter (Bausteine zur ethnopolitischen Forschung 6), 1982, weitere etwa 60 Titel.