Er wurde als Sohn eines Landgerichtspräsidenten geboren, studierte an den Universitäten Tübingen, München, Göttingen, Palermo und Rom, promovierte 1930 und habilitierte sich 1933 in Freiburg i. Br. Er war danach in Frankfurt (1934) und Kiel (1935) als Privatdozent tätig. Bis 1944 wirkte er als ordentlicher Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte in Leipzig, seit 1948 an der Universität Freiburg i. Br. und seit 1953 in Göttingen. Wichtigstes Arbeitsgebiet des Gelehrten stellen Untersuchungen über die Stellung des Rechts im Gesamtbereich der Kultur dar. Zu seinen Hauptwerken zählen: Vom Römischen Recht (1945), Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (1952), Recht und Gesellschaft in der Spätantike (1964). Wieacker ist Ehrendoktor der Universitäten Freiburg i. Br. (1961) und Glasgow (1963), ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften Leipzig (1941) und Göttingen (1954) sowie korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften Heidelberg (1952).
(1968)