Ereignis vom 24. Juni 1945

DAS SIGNAL VON SINAIA

Am 24. Juni 1945 erfolgte die feierliche Amtseinführung von Bischof D. Friedrich Müller-Langenthal in Hermannstadt. Kurz zuvor hatte der neugewählte „Sachsenbischof“ vor König Michael den Amtseid abgelegt. Damit war ein entscheidendes Signal gesetzt worden nach den verstörenden Ereignissen seit dem Frontwechsel Rumäniens im Spätsommer 1944.

Von der Verhaftung des Militärdiktators Ion Antonescu am 23. August 1944 waren die Siebenbürger Sachsen wie die allermeisten Rumäniendeutschen überrascht worden. Die sich in den nächsten Tagen zurückziehenden deutschen Truppen veranlassten die sächsische Bevölkerung des unter ungarischer Verwaltung stehen Gebiets von Nordsiebenbürgen und im Szeklerzipfel zur Flucht. Auch Gemeinden im Banat schlossen sich an. Der führende rumäniendeutsche Politiker der Zwischenkriegszeit und Senator auf Lebenszeit Dr. Hans Otto Roth (1890-1953) wandte sich am 1. September 1944 mit einem Aufruf an die deutsche Minderheitsbevölkerung. Er ermutigte diese, sich in die Heimat einzukrallen, „Hof und Werkstatt nicht zu verlassen und in ruhiger Kraft dort zu verharren, wohin uns Gottes Wille gestellt hat.“ Noch tobte die blutige Endphase des Zweiten Weltkriegs, und so appellierte er an die Menschen, loyal die Treue zum Staat zu halten aus Verantwortung für „das Wohl und […] die Zukunft unserer geliebten Kinder!“

Die seit 1940 fast komplett in der von der SS gelenkten „Deutschen Volksgruppe in Rumänien“ zusammengefasste Bevölkerung war weitgehend gleichgeschaltet gewesen. Die NS-Organisationen und „Amtswalter“, d.h. Funktionäre bis ins kleinste Dorf hatten in den Jahren zuvor mit Aufmärschen, Propaganda, aber auch Beflaggung nach außen hin die bis zu fanatischer Begeisterung reichende Sympathie zu Hitler-Deutschland gezeigt. Nicht selten hatte im Alltagsleben der Vielvölkerregion ein nationalsozialistischer Rassendünkel ge­gen­über Nichtdeutschen vielerorts bei diesen für Empörung gesorgt. Nun standen alle unter dem Generalverdacht des „Hitlerismus“. Und die Folgen waren katastrophal. Es folgten schwere Monate, und Schlag auf Schlag trafen existenzbedrohende Maßnahmen die Sachsen und Schwaben. Sollten Sie auch die Heimat verlieren?

 

 

Die Lage von Herbst 1944 bis Frühjahr 1945: Die moralische und rechtliche Lage der Landeskirche war untergraben. Die innerkirchlichen Kritiker hatten der Kirchenleitung um Wilhelm Staedel (1886-1971) nicht zu Unrecht „Neuheidentum“ vorgeworfen. Die rumänische Regierung stellte im Herbst 1944 – ebenfalls zutreffend – deren „prohitleristische“ Grundhaltung in den zurückliegenden Jahren fest und diskutierte nun auch die mögliche Auflösung der Landeskirche, nachdem bereits im Oktober 1944 die „Deutsche Volksgruppe in Rumänien“ aufgehoben worden war.

Die Entrechtung und Strafmaßnahmen gegenüber der Minderheit wurden von der Staatsregierung und kommunalen Behörden fortgesetzt; angesehene Bürger wurden zu demütigenden öffentlichen Arbeiten herangezogen. Namenslisten wurden erstellt und schließlich – unabhängig von politischer Belastung und trotz ganz kurzfristiger politischer Denkschriften von Hans Otto Roth – die Deportation zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion von dieser erzwungen. Im Januar 1945 wurden gut 70.000 Frauen (im Alter von 18-32 Jahren) und Männer (im Alter von 17-45 Jahren) ausgehoben und über die Grenze trans­portiert – mit ungewissem Schicksal.

Seit dem 5. März 1945 amtierte eine sowjetfreundliche Regierung unter Führung des aus Siebenbürgen stammenden Sohns eines rumänisch-orthodoxen Pfarrers, Dr. Petru Groza. Er hatte die „Pflügerfront“ geleitet. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt wurden in der Agrarreform vom März 1945 die Grundbesitzer meist wegen des Vorwurfs des „Hitlerismus“ enteignet – oftmals auch deren Häuser. Ihre Lebensgrundlage wurde den überwiegend als Bauern in der Landwirtschaft tätigen Menschen entzogen. Die übrig gebliebenen Alten und die Kinder wurden zusammengepfercht, eingeschüchtert und suchten teilweise in den Wäldern nach Nahrung, um zu überleben. Fremden wurden deren Häuser und Güter zugewiesen. Für viele Betroffene schien alles am Ende: eine Katastrophe und Entwurzelung sondergleichen.

Ereignisse in der Landeskirche: Erst auf massiven Druck von verschiedenen Seiten war Staedel vom Bischofsamt am 6. Oktober 1944 zurückgetreten. Hans Otto Roth, der seinen 1943 erfolgten Rücktritt als Landeskirchenkurator rückgängig machte, sah in dem amtierenden Bischofsvikar, D. Friedrich Müller-Langental (1884-1969), den künftigen Bischof. Diese Entwicklung verhinderte zunächst aber Altbischof Glondys. Vorübergehend vermittelte Roth ein sogenanntes „Gentlemen’s Agreement“, wobei Glondys die Repräsentation der Landeskirche, Müller deren Verwaltungsleitung und Roth deren politische Kontakte zur Regierung übernahm. Letztere war wohl die für das Überleben wichtigste Aufgabe: die Verhinderung der Auflösung der Kirche, die Durchsetzung von innerkirchlichen Wahlen, die sowieso angestanden hatten, sowie die Legitimation einer neuen Kirchenleitung. Roth hatte Erfolg. Kurz nach dem Deportationsereignis im Januar 1945 durften die binnenkirchlichen Wahlen stattfinden. Das deutete den Fortbestand der Kirche und eine demokratische Legitimation auf allen Ebenen an. Bischofsvikar Müller hatte in einem innerkirchlichen Rundschreiben die Gemeinden beschworen, keine politisch belasteten Personen als Kandidaten aufzustellen; es sollte keinerlei Anlass für Anfechtungsklagen beziehungsweise politische Interventionen geboten werden. Die noch amtierende Regierung Rădescu entschloss sich, Altbischof Glondys’ Amtsanspruch überwiegend aus juristischen Gründen abzuweisen. Als schließlich Landeskirchenkurator Hans Otto Roth am 1. März zur Landeskirchenversammlung einlud, war absehbar, dass Müller zum Bischof gewählt werden würde. Der Hermannstädter Stadtpfarrer und Bischofsvikar war in dieser höchst herausfordernden Situation der weithin unbestrittene Kandidat.

Favorit auf das Bischofsamt 1945: Bischofsvikar Friedrich Müller-Langenthal: Müller, früh verwaister Bauernsohn aus Langenthal, hatte die Hochschulreife auf dem evangelischen Gymnasium in Hermannstadt erworben. Er hatte in Leipzig, Wien, Berlin und Klausenburg das typische Doppelstudium für das Lehramt an Gymnasien (mit den Fächern Geographie und Geschichte) sowie das Pfarramt (Evangelische Theologie) absolviert. Nach einer Bilderbuchkarriere als Gymnasialprofessor in Kronstadt (1910-1917), dann als Direktor der Lehrerinnenbildungsanstalt in Schäßburg (1917-1922) und Schulrat für das Volksschulwesen in Hermannstadt (1922-1928) war er 1928 überraschend zum Stadtpfarrer in Hermannstadt gewählt worden. Auch als Historiker war er anerkannt und folgte Bischof Dr. Friedrich Teutsch (1852-1933) als Vorsitzender des Vereins für siebenbürgische Landeskunde nach. Zweimal war er aber bei der Bischofswahl gescheitert, 1932 gegen Dr. Viktor Glondys (1882-1949) und 1941 gegen Wilhelm Staedel. 1932 und erneut 1938 war er zum Bischofsvikar gewählt worden. Aufgrund der Zuständigkeit für das Bildungswesen und durch die volksmissionarischen Initiativen in der Landeskirche sowie als Sanierer und effektiver Verwaltungsprofi seiner Hermannstädter Stadtpfarrgemeinde war er weithin bekannt und respektiert. Er war ein politischer Kopf – und als ewiger Rivale gegenüber Bischof Glondys nur halbherzig loyal gewesen. Gegenüber der nationalsozialistischen Bewegung der „Selbsthilfe“ zu Beginn der 1930er Jahre und den sogenannten gemäßigten Nationalsozialisten hatte er eine ambivalente Haltung eingenommen. Er war auch im Deutschen Reich als politisches „Chamäleon“ und – nicht nur seines Äußeren wegen – als etwas undurchsichtiger „Mandarin“ wahrgenommen worden.

Müller hatte 1941 einerseits in antikommunistischem Affekt die Anfangserfolge Hitlers und der deutschen Truppen in der Offensive gegen die Sowjetunion gefeiert, indem er sich in einer Predigt dazu verstieg zu behaupten: „Das ‚Heil Hitler‘ wird uns zum Gebet.“ Dies blieb vielen im Gedächtnis – eine theologische Entgleisung mit politischer Sprengkraft (besonders nach 1945). Andererseits war der konservative Müller restlos vom sittlichen Verfall in der Hitler-Diktatur ernüchtert worden, als er nur kurz darauf von den verbrecherischen Morden an Behinderten und Kranken in den Tötungsanstalten im Deutschen Reich erfuhr, die aufgrund von (vervielfältigten) Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen praktisch in aller Munde waren. Heimgekehrt berichtete er davon in Siebenbürgen – auch auf Pfarrversammlungen – in der Öffentlichkeit. „Gräuelpropaganda“ habe er verbreitet, giftete Volksgruppenführer Andreas Schmidt (1912-1947) und nannte ihn einen „Volksfeind Nummer 1“. Bischofsvikar Müller entwickelte sich zum aktiven, fintenreichen und juristisch effektiven Oppositionsführer und begründete mit gleichgesinnten Pfarrern einen innerkirchlichen „Verteidigungsring“, der in geistiger Resistenz zum Regime um Wilhelm Staedel stand. Rundbriefe wurden konspirativ versandt, um eine Gegenöffentlichkeit gegen die ideologische Gleichschaltung und Zensur sowie gegen die Unterwerfung der Landeskirche unter die Volksgruppenführung herzustellen. Den Antisemitismus bekämpfende Stellungnahmen von Altbischof Glondys wurden durch diese Gruppe ebenfalls verbreitet und praktische Obstruktion vor allem gegen die Auslieferung des Schulwesens an die Volksgruppe organisiert. Müller als Kopf der innerkirchlichen Opposition sollte nach dem Willen der Volksgruppenführung im Juli 1942 in Berlin „neutralisiert“ werden; es wurde ein Zwangsaufenthalt ohne Option auf Rückkehr. Nach wenigen Tagen in Berlin wurde ihm der Reisepass entzogen. Aber er trickste die Geheimpolizei vielfach aus. In seiner Schläue wusste er einer beabsichtigten Verhaftung und Schlimmerem zu entgehen. Müllers triumphale Rückkehr, die auf diplomatischen Druck Rumäniens hin erfolgt war, und sein gesteigertes Ansehen nutzte er in den künftigen Kampagnen gegen die Hermannstädter Kirchenleitung. Er wurde zur unbestrittenen Zentralfigur der kirchlichen Abwehrhaltung und ließ sich überreden, als Bischofsvikar nicht zurückzutreten, um nach dem inzwischen absehbaren Untergang des Nationalsozialismus angesichts der zu befürchtenden Nöte der Kirche für verantwortungsvolle Aufgaben bereit zu stehen. Nun, im Frühjahr 1945 stand Müller in allen Gemeinden auf der Kandidatenliste.

Bischofswahl und zögerliche staatliche Anerkennung: Am 29. April 1945 wurde Friedrich Müller-Langenthal zum Bischof der evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien (seit 1947/48 der Volksrepublik, seit 1965 der Sozialistischen Republik) gewählt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt er eine überwältigende Mehrheit: Er bekam 58 Stimmen der 69 anwesenden Abgeordneten der 40. Landeskirchenversammlung – bei vier Gegenkandidaten. Ihn beglückwünschte Hans Otto Roth, „überzeugt, dass Du die Kirche und ihre Gläubigen in dieser rätselhaften und schicksalbewegten Zeit so führen wirst, wie es Gottes Wille erfordert.“ Er möge „unerschütterlich im Glauben“ bleiben. Roth war eine bemerkenswerte Politikerpersönlichkeit. „Die Sorgen und die stolze Freude des vielerfahrenen Mannes verdichteten sich um seine Kirche“, erinnerte sich der Kronstädter Stadtpfarrer Dr. Konrad Möckel, als er den Landeskirchenkurator würdigte. Nach Möckels Auffassung habe das besondere Faszinosum seiner Persönlichkeit darin gelegen, dass in den „Aussprachen in den Sitzungen des Landeskonsistoriums, in denen so oft das geistliche reifste, bekenntnistiefe Wort aus den Aufgaben und Problemen des Alltags heraus von dem Kurator und Juristen Hans Otto Roth gefunden wurde […] mit einem Urteilsvermögen, das nicht nur geistig, sondern auch geistlich zu unterscheiden vermochte.“ In dieser Konstellation – Roth als Landeskirchenkurator und Müller als Bischof – schien die Landeskirche die optimale Antwort auf die aktuellen Herausforderungen gefunden zu haben. Komplementär wollten beide zusammen mit Bischofsvikar Dr. Wilhelm Wagner (1885-1971) für die angefochtenen „Seelen“, die Gemeindeglieder, Kirchengemeinden sowie für die Bestandssicherung der Landeskirche in allen Dimensionen Verantwortung übernehmen. Das bedeutete für Müller Bußpredigt und Trostamt der Kirche, aber auch politischen Einsatz – gemäß der Tradition der Sachsenbischöfe seit Georg Daniel Teutsch (1817-1893).

Obwohl er im Gefolge von Luthers Zwei-Reiche-Lehre eine Unterscheidung der Kompetenzbereich von Staat und Kirche – mehr denn je unter den neuen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (als Freiheit von staatlicher Gängelung) – forderte, plädierte Müller in seiner Antwort an Roth für eine aus seelsorgerischen Motiven begründete Interventionspolitik zugunsten der Menschen. Die Kirche dürfe sich „darum bemühen und dafür beten, dass sie, ohne sich dort einzumischen, wo nicht ihre eigensten Aufgaben zu erfüllen sind, überall Zugang finde, um vom Rettungsweg des Herrn zu künden und zu zeugen, ihm zu helfen und zu raten.“ Dies hat Müller in den kommenden Jahren nachdrücklich durch eine Vielzahl von Eingaben und Denkschriften bei der Regierung und in einigen direkten Vorsprachen beim Ministerpräsidenten praktiziert. Hans Otto Roth rief 1945 in der Landeskirchenversammlung die Sachsen dazu auf, „sich in die Heimat einzukrallen und entschlossen zu sein, hier zu bleiben.“ Angesichts der bis in den Herbst 1945 von der kommunistischen Partei Rumäniens erwogenen Vertreibung der deutschen Minderheit aus Rumänien, die allerdings in Moskau abgelehnt wurde, war dies ein erneuter Appell zum Ausharren in den Nöten.

Signal von Sinaia – Chance auf Zukunft: Während die Vorgänger im Bischofsamt immer unmittelbar nach der Wahl vom König zur Vereidigung empfangen worden waren, verzögerte sich diese Zeremonie besorgniserregend lange. Fast sieben Wochen nach dem Wahlvorgang war erst der Empfang durch König Michael auf Schloss Peleş in Sinaia angesetzt worden – ein zwiespältiges Signal: Erstens war das Wartenlassen eine Behandlung zweiter Klasse, die womöglich auch Müllers politischer Belastung geschuldet war; zweitens war die Vereidigung mit anschließendem Festessen an „der königlichen Tafel“ doch ein beherztes Signal, dass die Landeskirche und die deutsche Minderheit eine Chance auf Zukunft im Land zugebilligt bekamen. Diese Zukunft war nicht einfach.

Umsicht und Beharrlichkeit. Zwar wurde den Gemeinden die kirchliche Schulträgerschaft inoffiziell 1945, offiziell im  Herbst 1946 wieder gestattet. Mittelfristig aber wurden ihnen diese 1948 samt Gebäuden entzogen, kirchliche Verbindungen ins Ausland gekappt, das Theologiestudium im Ausland unterbunden und eine Enteignungs-, Entmündigungs- und Einschüchterungsstrategie mit vielfältigen Aspekten und umfangreichen zentralen und lokalen Maßnahmen inklusive der Anwerbung von informellen Mitarbeitern für den Staatssicherheitsdienst begonnen. Der Staat suchte – schließlich allerdings vergeblich – die totale Kontrolle über die nie vom ideologischen Feindbild des „Hitlerismus“ frei gewordene Minderheit und ihre Kirche zu erlangen. Roth und Müller gerieten in die Mühlen staatlich gelenkter Verfolgung. Roth wurde als Vertreter des bürgerlich-demokratischen Systems der Zwischenkriegszeit kriminalisiert und verzichtete 1949 auf eine Wiederwahl als Landeskirchenkurator. Anders als die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, die wie Iuliu Maniu im Gefängnis Sighet zu Tode kamen und an die mustergültig in mahnendem Gedenken im dortigen „Memorial“ erinnert wird, ist Hans Otto Roth im Lager Ghencea im April 1953 verstorben. Ein öffentliches Denkmal als würdiges Gedenken an ihn wäre wünschenswert. Konrad Möckel hat eine in kleinstem Kreise gehaltene, überaus bemerkenswerte Gedenk-Andacht in der Schwarzen Kirche gehalten. Der von Roth im Blick auf denunziatorisches Verhalten 1948 diagnostizierte „Dolchstoß aus den eigenen Reihen“ war wahrscheinlich nur ein nützliches Element bei der Vernichtungsstrategie der Kommunisten. Auch Bischof Müller wurde von seiner Vergangenheit eingeholt. In der Zeit bis 1953 aber auch in späteren Jahren hat er zu Recht immer seine politisch motivierte Ausschaltung und drohende Amtsenthebung gewittert. Mit feinem Gespür für die jeweilige Gefahrenlage, messerscharfem analytischem Potenzial und einer tief im Gebet verwurzelten Frömmigkeit und der immer ausgegebenen biblischen Maxime, „klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben“ zu sein, hat er seiner Kirche knapp 24 Jahre als Bischof in schwerer Zeit umsichtig und beharrlich bis zu seinem Tod 1969 gedient. Sein Amtseid in Schloss Peleş in Sinaia am 18. Juni 1945 und die sich ihm anschließende Amtseinführung in Hermannstadt bedeutete das Signal für das von Hans Otto Roth und ihm angestrebte und verteidigte Ziel, ein Bleiben in der Heimat zu sichern im vertrauenden Glauben und in Verantwortung vor der von Gott ermöglichten Vergangenheit und Zukunft.

Gedruckte Quellen: Sitzungsprotokolle des Landeskonsistoriums der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 1919-1944 (4 Bände). (Urkundenbuch der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien, Band 4/1-2 (1919–1932), hrsg. von Ulrich A. Wien und Dirk Schuster, Hermannstadt 2020. – Sitzungsprotokolle des Landeskonsistoriums der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 1919-1944 (4 Bände). (Urkundenbuch der Evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien, Band 4/3-4 (1933-1944), hrsg. von Dirk Schuster und Ulrich A. Wien, Hermannstadt 2021. – Die Deutschen in Rumänien 1944-1953. Eine Quellensammlung, hrsg. von Annemarie Weber unter Mitarbeit von Hannelore Baier, Köln, Weimar, Wien 2015 (Schriften zur Landeskunde Siebenbürgens 35).

Lit.: Ulrich A. Wien, Resonanz und Widerspruch: Von der siebenbürgischen Diaspora-Volkskirche zur Diaspora in Rumänien, Erlangen 2014. – Ulrich A. Wien, Kirchenleitung über dem Abgrund. Der siebenbürgisch-sächsische Bischof Friedrich Müller vor den Herausforderungen durch Minderheitenexistenz, Nationalsozialismus und. Köln, Weimar, Wien 1998. Kommunismus (Studia Transylvanica 25).

Bild: Bischofsinstallation am 24. Juni 1945 in Hermannstadt, vordere Reihe, von links: Landeskirchenkurator Dr. Hans Otto Roth, D. Friedrich Müller-Langenthal und ­Bischofsvikar Dr. Wilhelm Wagner Quelle: Fotoarchiv Ulrich A. Wien.

Ulrich A. Wien