Nach nahezu sechsjährigem Ringen zeigten sich zu Beginn des Jahres 1762 sowohl bei der preußisch-britischen als auch der österreichisch-französisch-russischen Allianz unübersehbare Spuren allgemeiner Erschöpfung der Kräfte. Hatte bereits der Regierungswechsel des Jahres 1760 in Großbritannien von William Pitt hin zu Lord Bute insbesondere im Laufe des Jahres 1761 den Druck auf den Verbündeten Preußen, einem allgemeinen Frieden auch um den Preis territorialer Konzessionen zuzustimmen, erhöht, ein Ansinnen, dem Friedrich der Große, wenn auch unter faktischem Verzicht auf die britischen Subsidienzahlungen, aber dennoch erfolgreich widerstehen konnte, gerieten die Dinge durch die Entwicklung in Russland deutlich in Fluss.
Hier war am 5. Januar 1762 Zarin Elisabeth, eine erbitterte Gegnerin der preußischen Großmachtstellung im Allgemeinen und Friedrichs des Großen im Besonderen, verstorben und hinterließ den Thron ihrem Neffen Peter III., der eine konträre Position vertrat. Ihm schwebte eine Beherrschung Ost- und Mitteleuropas durch eine Achse zwischen Berlin und St. Petersburg vor, die er unmittelbar nach Regierungsantritt auch in praktische Politik umzusetzen trachtete.
Bereits am 16. März 1762 kam es zum Abschluss eines preußisch-russischen Waffenstillstandes, dem am 5. Mai der Friedensschluss folgte. Am 9. Juni wurde gar ein Bündnisvertrag zwischen den noch wenige Monate zuvor verfeindeten Seiten geschlossen. Auch der neuerliche Thronwechsel in St. Petersburg nach der wenn nicht gar auf Initiative, so doch mit Duldung seiner Gattin und Nachfolgerin Katharina erfolgten Ermordung Zar Peters III. am 17. Juli führte nicht zu einem neuerlichen Seitenwechsel Russlands, das Land schied auf den Kämpfen aus.
Da auch in Frankreich der Wille zur Verständigung insbesondere mit England, das in den Kämpfen seine maritimen und kolonialpolitischen Ziele bereits nahezu erreicht und die angestrebte Hegemonie auf den Weltmeeren errungen hatte, immer deutlicher zu Tage trat, votierte einzig Österreich unter Maria Theresia weiterhin für eine militärische Lösung, die zur Herabdrückung Preußens in den Rang einer Mittelmacht und zur Wiedergewinnung Schlesiens führen sollte. Die Niederlage der eigenen Einheiten in der Schlacht bei Freiberg am 29. Oktober 1762 gegen die preußischen Verbände unter dem Prinzen Heinrich von Preußen, einem jüngeren Bruder des Königs, führte aber auch hier zu einem Gesinnungswechsel.
Waren bereits im Herbst britisch-französische Gespräche eingeleitet worden, die sich schließlich zu regulären Friedensverhandlungen auswuchsen, trafen sich am 30. Dezember 1762 erstmals die Gesandten Preußens und Österreichs, Ewald Friedrich Graf von Hertzberg und Heinrich Gabriel von Collenbach unter Vermittlung des kursächsischen Gesandten Thomas Freiherrn von Fritsch auf Schloss Hubertusburg nahe Leipzig. Beide Seiten hatten zuvor in der Befürchtung einer zu großen russischen Einflussnahme auf den Gang und das Ergebnis der Verhandlungen ein Vermittlungsangebot der Zarin Katharina II. vorsichtig, aber erfolgreich zurückgewiesen und lieber die in die gleiche Richtung gehende Offerte des Kurfürsten Friedrich August II. aus dem Hause Wettin angenommen.
Dass es inhaltlich nur um eine Festschreibung des status quo ante bellum gehen konnte, war von vornherein klar, und so kam man bereits recht bald inhaltlich zu einer vollständigen Übereinkunft. Nachdem letzte formale Fragen geklärt waren, wurden die Verhandlungen am 9. Februar 1763 erfolgreich abgeschlossen und die Verträge am 15. Februar paraphiert und am 21. (Preußen) bzw. 24. Februar 1763 (Österreich) ratifiziert. Der Austausch der Ratifizierungsurkunden am 1. März 1763 bedeutete nun auch formal das Ende des Krieges, der sieben Jahre gedauert hatte.
Bereits zuvor waren Frankreich und Großbritannien in Fontainebleau übereingekommen, gleichfalls die Feindseligkeiten einzustellen. Der sogenannte „Friede zu Paris“ vom 10. Februar 1763 erbrachte im Ergebnis größere territoriale Verschiebungen v.a. in den außereuropäischen Kolonien. Frankreich verlor seine Besitzungen in Nordamerika, dazu Stützpunkte in der Karibik und in Afrika, Spanien, das 1761 auf Seiten Frankreichs in die Kämpfe eingegriffen hatte, musste England Florida überlassen.
Die Bestimmungen des Hubertusburger Friedens stellten hingegen im Wesentlichen eine Restauration des Vorkriegszustandes her und beinhalteten keine größeren territorialen Veränderungen. So wurde vereinbart, dass Preußen umgehend seine noch auf sächsischem Territorium stehenden Truppen zurückzuziehen hatte und Österreich sich im Gegenzug aus der zu Schlesien gehörenden Festung und Grafschaft Glatz zurückzuziehen habe. Gefangene seien umgehend auszutauschen, in Schlesien Religionsfreiheit zu gewähren.
Nachdem beide Seiten nochmals ihren Friedenswillen bekundet und „ewiges Vergessen und eine allgemeine Amnestie“ gelobt hatten, stellte der zentrale Artikel III des Vertragswerkes fest: „Ihre Majestät die Kaiserin, Apostolische Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, verzichtet für ihre Person wie für ihre Erben und Nachkommen auf alle Ansprüche, die sie gegen die Staaten und Länder seiner Majestät des Königs von Preußen hegen oder erheben könnte, insbesondere auf jene, die in den Breslauer Präliminarien und im Berliner Frieden abgetreten wurden. Ebenso entsagt sie jeder Entschädigung für Verluste und Einbußen, die sie sowie ihre Staaten und Untertanen während des Krieges erlitten haben könnten. Seine Majestät der König von Preußen verzichtet gleichermaßen für sich, ebenfalls seine Erben und Nachkommen auf alle Ansprüche, die er gegen die Staaten und Länder Ihrer Majestät der Kaiserin, Apostolischen Königin von Ungarn, Königin von Böhmen, hegen oder erheben könnte. Ferner entsagt er jeder Entschädigung für Verluste oder Einbußen, die er oder seine Untertanen während des Krieges erlitten haben könnten“. Unter Einbeziehung der jeweiligen Bündnispartner wurden außerdem die bisher getroffenen Regelungen aus den beiden Schlesischen Krieges bestätigt und in zwei Geheimartikeln seitens Preußen die Zusage der Wahl des Erzherzogs Josephs, des Sohnes Maria Theresias, zum Kaiser und Unterstützung zur Erlangung der habsburgischen Erbfolge im Herzogtum Modena gemacht.
Im Ergebnis bedeutete der zum Abschluss gekommene „Siebenjährige Krieg“ v.a. eine Entscheidung über die maritime und koloniale Hegemonie. Großbritannien hatte sich endgültig und, trotz des im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges 1776-1783 folgenden Rückschlages, dauerhaft als führende Kolonial- und Handelsmacht mit seebeherrschender Stellung, besonders im Nordatlantik mit seinen wichtigen Schiffahrtswegen durchgesetzt und seine Position auf dem Kontinent behauptet. Hier wie auch in Übersee hatte Frankreich deutliche Einbußen hinnehmen müssen, weder die Marine, noch das Landheer hatten sich als potent genug erwiesen, die Machtfülle zu behaupten, geschweige denn, die gesteckten Ziele zu realisieren.
Auch Österreich hatte seine Erwartungen nicht erfüllen können. Im Bunde mit den beiden potentiell stärksten Landmächten Frankreich und Russland war es nicht gelungen, eine Revision der ungünstigen Vertrage von Breslau 1742 und Dresden 1745 zu erreichen, Schlesien blieb dauerhaft verloren. Immerhin konnte die starke Stellung im Reich gehalten werden.
Fielen die Kriegsbeteiligung Spaniens und Sachsens an sich kaum ins Gewicht, gewann Russland durch seine entscheidende Rolle in den Kämpfen erheblich an Macht und Einfluss in Mitteleuropa hinzu. Obgleich es Friedrich dem Großen noch gelang, eine direkte russische Intervention in die Verhandlungen zu verhindern, wurde deutlich, dass das Zarenreich künftig ein gewichtiges Wort in allen Gesamteuropa betreffenden Fragen mitzusprechen wünschte und auch über geeignete Mittel verfügte, diesem Ansinnen den gehörigen Nachdruck zu verschaffen. Aufgrund der starken geostrategischen Riegelstellung Preußens war zu erwarten, dass der russische Expansionsdruck künftig, wenn schon nicht in den sensiblen Ostseeraum, wo Schweden eine auch nur noch leicht führende Rolle endgültig einbüsste, in Polen und auf dem Balkan zu spüren sein würde.
Preußen war ebenfalls zu den Siegern ohne konkreten Gewinn zu rechnen. Bei Bestätigung des territorialen status quo wurde der Aufstieg der Hohenzollernmonarchie zur fünften europäischen Großmacht und zum Gegenspieler Österreichs im Reich quasi offiziell sanktioniert. Zugegebenermaßen hauptsächlich aufgrund des Ausscheidens Russlands aus dem Krieg, der den Staat vor dem Zusammenbruch bewahrte, hatte man dennoch lange Jahre militärisch nahezu auf sich alleine gestellt, einer erdrückenden Übermacht standgehalten und die im Zuge der sich nach dem Aussterben der Habsburger entfaltenden Wirren erfolgten Eroberungen halten können. Der militärische Wert des in wirtschaftlicher oder strategischer Hinsicht eher unbedeutenden Staates war fortan feste Konstante des europäischen Mächtesystems und konnte erfolgreich in konkrete Politik umgesetzt werden.
Lit.: Willy Andreas, Friedrich der Große, der Siebenjährige Krieg und der Hubertusburger Friede. Eine historische Rückschau, in: Historische Zeitschrift 158 (1938), S. 265-307. – Willy Andreas, Hubertusburg. Eine geschichtliche Erinnerung, in: Velhagen und Klasings Monatshefte 52 (1937/38), S. 228-232. – Johann Wilhelm von Archenholz, Geschichte des Siebenjährigen Krieges in Deutschland, 13. Auflage Leipzig 1866. – Carl [Freiherr] von Beaulieu-Marconnay, Der Hubertusburger Friede, Leipzig 1871. – Heinz Duchhardt, Gleichgewicht der Kräfte, Convenance, Europäisches Konzert. Friedenskongresse und Friedensschlüsse vom Zeitalter Ludwigs XIV. bis zum Wiener Kongress (= Erträge der Forschung, Band 56), Darmstadt 1976. – Theodor Hirsch, Die letzten Jahre des siebenjährigen Krieges, in: Historische Zeitschrift 37 (1877), S. 417-450. – Max Immich, Geschichte des europäischen Staatensystems von 1660 bis 1789 (= Handbuch der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte, Abteilung II: Politische Geschichte, Band 6), München/Berlin 1905. – Johannes Kunisch, Der Ausgang des Siebenjährigen Krieges. Ein Beitrag zum Verhältnis von Kabinettspolitik und Kriegführung im Zeitalter des Absolutismus, in: Zeitschrift für Historische Forschung 2 (1975), S. 173-222. – Woldemar Lippert, Friedrich der Große und der sächsische Geheime Rat von Fritsch, in: Vorstand des Königlich Sächsischen Altertumsvereins (Hrsg.), Festschrift zum fünfundsiebzigjährigen Jubiläum des Königlich Sächsischen Altertumsvereins (= Beiheft zum Neuen Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 21), Dresden 1900, S. 146-167. – Hermann von Schmettau, Der 15. Februar 1763, Berlin 1863.
Bild: Friedrich II. zieht nach dem Hubertusburger Frieden am 30. März 1763 in Berlin ein und wird von seinen Untertanen gefeiert / Quelle: Wikipedia. Gemeinfrei.
Bernhard Mundt