Ereignis vom 1. Januar 1765

Die Thronbesteigung Kaiser Josephs II.

Erzherzog Joseph um 1749

Kaum ein römisch-deutscher Kaiser war so umstritten und löste lange Zeit solch heftige emotionale Polemiken aus wie Joseph II., der älteste Sohn Maria Theresias und Kaiser Franz’ I. Kurz nach seinem Tod am 20. Februar 1790 wurde seine Regierungszeit, und insbesondere seine Innenpolitik, als „Josephinismus“ bezeichnet. Seit 1832 wurde dieser Begriff enger gefasst und in erster Linie mit den Kirchenreformen in pejorativer Weise in Verbindung gebracht. Nach der Deutschen Revolution von 1848/49 wurde die Ära Josephs II. in der breiten Öffentlichkeit polemisch wahrgenommen, so dass dieser Kaiser entweder glühende Verehrer oder scharfe Gegner, im letztgenannten Falle insbesondere innerhalb der katholischen Kirche, hatte. Der Grund dafür war die Reformwut, die er nach dem Tode seiner Mutter im „josephinischen Jahrzehnt“ (1780-1790) autoritär durchsetzte. Noch zu Lebzeiten brachte er den Adel wegen seiner Verwaltungsreformen gegen sich auf, während ihn seine teilweise kleinkarierten Eingriffe in die religiöse Praxis und seine radikalen Vorstöße gegen die Volkstradition und Bräuche beim Volk so unbeliebt machten, dass zahlreiche Reformen direkt nach seinem Tod zurückgenommen werden mussten. Das Bild Josephs II. verbesserte sich jedoch in den ersten Jahrzehnten nach seinem Tod, denn seine Regierungszeit wurde gerade wegen der reaktionären österreichischen Staatsführung im Vormärz unter den Kaisern Franz II./I. und Ferdinand I. retrospektiv herbeigesehnt und deutlich positiver beurteilt. Erst im 20. Jahrhundert versuchte die historische Forschung, diese polarisierende Wahrnehmung zu überwinden und Joseph II. deutlich objektiver zu beurteilen. Heute wird der „Josephinismus“ als die österreichische Form einer allgemein gesellschaftlichen, politischen und kulturell-geistigen Bewegung, die im 18. Jahrhundert begann und in den österreichischen Kronländern unterschiedlich zur Geltung kam, wahrgenommen.

Joseph wurde am 13. März 1741 als ältester Sohn von Maria Theresia und Franz Stephan von Lothringen im Schloss Schönbrunn geboren. Am 3. April 1764 wurde er in Frankfurt zum römisch-deutschen König gekrönt. Die Krönung zum König war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation eine notwendige Voraussetzung, um die Kaiserwürde zu erlangen. Als Josephs Vater, Kaiser Franz I., am 18. August 1765 starb, übernahm er dessen Nachfolge als Kaiser. Allerdings gab Maria Theresia ihre Macht nicht auf. Einen Monat später erklärte sie ihn am 23. September zum Mitregenten der Monarchie. Obwohl er nomineller Kaiser war, wurden die Regierungsgeschäfte de facto von Maria Theresia und Reichskanzler Wenzel Anton Fürst Kaunitz-Rietberg (zwischen 1751 und 1792) geführt. Joseph konnte zwar seinen Einfluss immer wieder geltend machen und einzelne Vorhaben durchsetzen, doch konnte er bis zum Tod Maria Theresias am 29. November 1780 seine Pläne nicht verwirklichen. Die Zeit von 1765 bis 1780 wird daher als „theresianisch-josephinische Epoche“ bezeichnet, obwohl die Bezeichnung „theresianisch-kaunitzisch-josephi­nische“ eigentlich präziser wäre.

Josephs Regierungszeit kann nicht ohne die Berücksichtigung mariatheresianischer Staatsreformen beurteilt werden. Diese waren nötig geworden, da Maria Theresia ihre Herrschaft 1740 „ohne Geld, ohne Credit, ohne Armee, ohne eigene Experienz und Wissenschaft und endlich auch ohne allen Rat“ angetreten hatte, denn ihr Vater, Kaiser Karl VI., musste für die Pragmatische Sanktion und für diverse Kriegseinsätze enorme finanzielle Aufwendungen aufbringen. Der jahrzehntelange Krieg gegen Friedrich II. von Preußen brachte Maria Theresia ohnehin an den Rand des Ruins und zeigte zudem die enorme innenpolitische Schwäche des Staatsapparates sowie der Verwaltung auf. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war flächenmäßig groß und in ethnischer, religiöser, sprachlicher sowie kultureller Hinsicht so vielfältig, dass politische Reformen nötig wurden. Mithilfe der Kanzler Friedrich Wilhelm Graf Haugwitz und Fürst Kaunitz setzte die Monarchin 1748/49 und 1760/61 zwei große Staatsreformen durch, deren primäres Ziel eine zentralisierte Staatsverwaltung war. Gegenstand der Reformen war jedoch auch ein grundlegend neues Verhältnis zur katholischen Kirche, deren Einflussbereich im äußeren organisatorischen Raum empfindlich begrenzt wurde. Die Kirche musste sich dem Staat unterordnen. Begünstigt wurde die Haltung durch mehrere geistige Strömungen, die von der Aufklärung beeinflusst waren und sich am Hof verbreiteten. Dazu gehörten der Jansenismus, Reformkatholizismus, Febronianismus und die katholische Aufklärung.

In diesem Umfeld wuchs der junge Erzherzog Joseph heran. Bereits als 20-Jähriger machte er sich viele Gedanken über die Verbesserung des Staatswesens. Zwischen 1761 und 1771 ver­fasste er mehrere Memoranden, in denen er seine theoretischen Überlegungen darlegte. Darin wurden bereits die ersten Grundzüge des Josephinismus sichtbar. Dabei zeigte sich Joseph an den Staat-Kirche-Beziehungen sehr desinteressiert, die später als typisch „josephinisch“ bezeichnet wurden. Sein Hauptbeweggrund war die Straffung der Herrschaftsorganisation und die Optimierung der Verwaltung sowie des Beamtentums.

In seiner ersten Denkschrift vom 3. April 1761 ging Joseph auf die Fragen Maria Theresias zur Heeresreform ein, die für ihn nur mit einer Reduktion der militärischen Aufwendungen durchführbar war. Der junge Herzog fällte dabei ein vernichtendes Urteil über die Verwaltung. Diese sei eine aufgeblähte Institution und deren Beamte bezögen zu hohe Gehälter und Pensionen, seien dabei faul und nutzlos. Josephs Vorschläge zielten auf die Reduktion der Zahl der Beamten, auf Gehaltskürzungen und auf das Leistungsprinzip ab. Insbesondere die Anzahl der hohen adeligen Beamten sollte drastisch gekürzt und dafür die Anzahl der kleineren, bürgerlichen Beamtenschaft mit geringem Einkommen erhöht werden. Joseph verfolgte das Ideal des staatsergebenen, treuen und idealistischen bürgerlichen Beamten, dessen geringes Einkommen zur Leistung und zur Bescheidenheit antreiben sollte. Auf diese Weise legte Joseph den Grundstein für das österreichische Bildungsbürgertum.

1763 verfasste der 22-jährige Erzherzog ein zweites Memorandum unter dem Titel „Rêveries“ (Träume). Diese Denkschrift stellte zugleich die erste Forderung nach einer revolutionären Verwaltungsreform dar. Joseph verfolgte die Idee eines absolut regierten Staates mit einer monokratischen Struktur. Der Staat war für den Thronfolger eine große Maschine mit einem einzigen Kopf an der Spitze, dem der Adel uneingeschränkt unterworfen sein sollte. Maria Theresia nahm die „Träume“ ihres Sohnes mit Entsetzen zur Kenntnis. Fragen zur Kirchenpolitik wurden in dieser Denkschrift nicht behandelt.

Kurz nach seiner Wahl zum römisch-deutschen König und nach seiner Ernennung zum Mitregenten der habsburgischen Erbländer durch Maria Theresia verfasste Joseph II. 1765 sein drittes Memorandum mit der Forderung nach einer Reform der Verwaltung und Bürokratie. Darin wiederholte er sein Ideal des Beamten als eines aufgeklärten, bescheidenen und hingebungsvollen Staatsdieners. Drei Jahre später folgte eine weitere und weniger radikale Denkschrift, in der Joseph jedoch einen rigorosen staatlichen Zentralismus forderte. Seine radikale Kritik an der staatlichen Verwaltung wiederholte Joseph in einer weiteren Denkschrift, die aus seiner Reise durch Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien 1771 resultierte und auf der er die prekäre Situation seiner Untertanen wahrnahm. In den Jahren 1770-1772 war in Böhmen eine große Hungersnot ausgebrochen, die auch in Schlesien spürbar war.

Dass sich Joseph über die Jahre so ausführlich mit Fragen der Staats- und Verwaltungsreformen befassen konnte, ist auf die machtpolitische Situation zurückzuführen. Bis zu ihrem Tod im Jahre 1780 war Maria Theresia eben die eigentliche Monarchin, die die Staatsgeschäfte zusammen mit Kanzler Kaunitz führte. Joseph war zwar der eigentliche Kaiser, musste sich de facto mit seiner Funktion bloß als Mitregent zufriedengeben. In punktuellen Fragen konnte er seine Meinung durchsetzen, im Großen und Ganzen war er von der Macht ausgeschlossen.

Während er auf seine uneingeschränkte Machtübernahme wartete, bereitete Joseph mehrere Rechtsreformen vor, die zur Grundlage der Modernisierung des Staats- und Verwaltungsapparates werden sollte. Die größtenteils fertig ausgearbeiteten Konzepte lagen in der Schublade bereit. Nach dem Tod seiner Mutter setzte Joseph zu einem atemberaubenden Reformmarathon an. Innerhalb weniger Jahre gestaltete Joseph das Zivilprozessrecht (1781/82), 1783 wurde das Ehepatent erlassen und in den Folgejahren wurden das Strafgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch neu aufgesetzt, was zur Reform des Strafverfahrens führte. Gerade das Ehepatent war ein radikaler Bruch mit der Tradition, da Joseph die Eheschließung als bürgerlichen Vertrag betrachtete und diese aus dem sakralen Raum herausnahm. 1781 folgte das „Untertanenpatent“, mit dessen Hilfe die Leibeigenschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien abgeschafft wurde. In späteren Jahren wurde das Patent auf andere Kronländer ausgeweitet, z.B. 1785 in Ungarn.

Mit seinem Reformeifer versuchte Joseph II., die rückständigen sozialen und politischen Strukturen der Monarchie zu beseitigen. Joseph war von der Idee beseelt, dass der Staat der oberste Zweck war, dem alle Interessen des Adels, des Klerus und des Bürgertums uneingeschränkt untergeordnet werden sollten. Auch der Monarch sollte der oberste Diener des Staates sein und anhand der Maxime „Alles für das Volk, nichts durch das Volk“ handeln. Die wichtigsten Grundsätze der josephinischen Reformen waren dabei die Zentralisierung der Bürokratie, die Einführung einer allgemeinen Schulpflicht und eines staatlichen Schulwesens, die Vereinfachung der Rechtsordnung, die Aufhebung der Leibeigenschaft, die religiöse Toleranz, die staatliche Wohlfahrt, die Neuregelung der Staat-Kirche-Bezie­hungen, eine merkantilistische Wirtschaftspolitik und Lockerung der Zensur. Im Bestreben nach der Zentralisierung des staatlichen Apparates setzte Joseph die Politik seiner Mutter fort, da er sämtliche Privilegien der einzelnen Regionen beseitigen wollte und auf die nationalen und kulturellen Besonderheiten der einzelnen Kronländer keinerlei Rücksicht nahm.

Die in kürzester Zeit in großer Anzahl autoritär durchgesetzten Reformen überforderten Josephs Zeitgenossen und stießen ge­rade im Bereich der sozialen Wohlfahrt wegen der kleinlichen Bestimmungen selbst beim einfachen Volk auf heftigste Gegenwehr. In den Kronländern regte sich massiver Widerstand gegen diese Zentralisierungstendenzen. In Ungarn wurden die meisten Reformen, abgesehen vom Toleranzpatent, der Regelung der Seelsorge und der Aufhebung der Leibeigenschaft kurz nach Josephs Tod zurückgenommen.

Bis heute werden mit den josephinischen Reformen insbesondere die Reformen des kirchlich-religiösen Lebens in Verbindung gebracht, die von Joseph jedoch mit geringerem Interesse verfolgt wurden und ein integraler Bestandteil der josephinischen Staatsreform waren. Ab 1781 erließ der Kaiser das Toleranzedikt für Protestanten, Reformierte und Griechisch-Ortho­doxe, danach folgte das Judenpatent. Dieses war nötig geworden, da mit der 1772 erfolgten Ersten Polnischen Teilung Galizien, in dem zahlreiche Juden lebten, in die Monarchie einverleibt wurde. Somit wurden Juden zum Besuch von Schulen und Universitäten zugelassen, was in weiterer Folge zur Heranziehung ausländischer Facharbeiter führte. Gerade dieser Punkt führte vor allem in Böhmen zur Industrialisierung und zur Abwanderung böhmisch-mährischer Industriearbeiter nach Wien.

Der gravierendste Einschnitt im religiösen Leben in der Monarchie war die 1782/83 erfolgte Klosteraufhebung, der über 700 Klöster und Stifte zum Opfer gefallen sind. Der unmittelbare Anlass zu diesem radikalen Schritt war die Beschwerde zweier Kartäuser von Mauerbach bei Wien gegen ihren Oberen. Die mit der Klärung des Sachverhalts betraute Untersuchungskommission beschloss daraufhin, das Kloster aufzuheben. Ende 1781 kam Joseph zu dem Schluss, dass die Klöster an sich unnütz seien. Daraufhin ließ er das Klosteraufhebungsdekret anfertigen, das er am 12. Januar 1782 unterzeichnete. Allerdings sind seine wahren Beweggründe in seinen Überlegungen zur Reorganisierung des staatlichen Organs zu suchen. Joseph war aus seiner aufgeklärter Sicht bestrebt, die Gegenreformation zu beenden und eine Staatskirche einzuführen. Dabei sollte die Seelsorge, ausgehend von seinen Überlegungen zur Reform des Verwaltungsapparates, zum Dienst am Staat beitragen. Der Klerus sollte wie die Beamten Staatsdiener sein. Die wesentlichen Aufgaben des Klerus sah Joseph in der Predigt, Christenlehre, dem Gottesdienst, der Sakramentenspendung und in der Disziplin im Gewissensbereich. In allen organisatorischen sowie kirchenpolitischen Belangen nahm der Monarch seinen Einfluss, lediglich in innerkirchlichen Angelegenheiten, die sich auf das göttliche Recht bezogen, griff er nicht ein. Der Kaiser bewertete die kirchlichen Einrichtungen nach dem Prinzip der Nützlichkeit. Nur jene Ordensgemeinschaften, die im Schuldienst und im karitativen Dienst tätig waren, konnten bestehen bleiben. Kontemplative Orden wurden daher als „unnütz“ für den Staatsdienst betrachtet und wurden säkularisiert. Allerdings betraf die Klosteraufhebung auch die wohltätigen Bruderschaften und frommen Stiftungen, wodurch sich der Kaiser gezwungen sah, die staatliche Wohlfahrt zu fördern. Der Staat musste für die Errichtung von Kranken- und Waisenhäusern sowie Altersheimen und Armeninstituten aufkommen. Mit dem Religionsfonds wurden zudem Kleriker bis 1938 wie Staatsbedienstete entlohnt, wobei die Entlohnung eher bescheiden ausfiel. Dieser Schritt betraf alle Kronländer gleichermaßen. Darüber hinaus regelte Joseph II. mit seinen zahlreichen Reformen die religiös-liturgische Praxis bis ins Detail und brach mit althergebrachten Traditionen und Volksbräuchen, wodurch er selbst bei innerkirchlich reformwilligen Kräften auf heftigsten Widerstand stieß. Josephs Vorbild war die protestantisch-puritanische, schlichte Liturgie, die er sich ebenso für die katholische Kirche wünschte. Dies wurde vom Klerus als Einmischung in innerkirchliche Belange angesehen.

In seiner Kirchenpolitik folgte Joseph dem Kurs seiner Mutter, die in der österreichischen Lombardei bereits 1768 die ersten Klöster aufgehoben hatte. Maria Theresia war ebenfalls bemüht, die Religionsangelegenheiten unter die staatliche Aufsicht zu stellen und den Klerus damit unterzuordnen. Bereits 1766 hatte Maria Theresia für Mailand eine staatliche Kirchenbehörde („Giunta Economale“) gegründet, drei Jahre später wurde eine ähnliche Einrichtung innerhalb der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei ins Leben gerufen („Consessus in publico-ecclesiasticis“). In dieser Tradition ließ Joseph II. 1782 die geistliche Hofkommission einrichten. Diese war als Regierungskommission für kirchliche Angelegenheiten zuständig und regelte die äußere Organisation des geistlichen Lebens. Gerade die Ausbildung des Klerus sollte an staatlichen Universitäten geschehen, wodurch die Priesterausbildung aus der Hand der Ordensgemeinschaften genommen wurde. Die Alum­nen sollten im Priesterseminar, die der staatlichen Obhut oblagen, ausgebildet (in Wien gab es seit 1758 ein diözesanes Pries­terseminar) und zum Säkularklerus herangebildet werden.

Joseph II. polarisiert bis heute. In der breiten Öffentlichkeit, gerade in Österreich, gehört er zu einem der beliebtesten Kaiser der Habsburgerkrone. Zweifellos markierte seine Regierungszeit eine große Zäsur in der europäischen Geschichte. Sie beendete den absolutistischen Herrschaftsstil und war Fundament für die gravierenden sozialen Umbrüche des 19. Jahrhunderts. Seine Reformen haben sich nicht nur auf die österreichischen Erbländer ausgewirkt, sondern auch die Bevölkerung in den Kronländern enorm betroffen.

Lit.: Harm Klueting (Hrsg.), Der Josephinismus. Ausgewählte Quellen zur Geschichte der theresianisch-josephinischen Reformen, Darmstadt 1995. – Gernot Kocher, Die Rechtsreformen Josephs II., in: Helmut Reinalter (Hrsg.), Josephinismus, S. 125-162. – Elisabeth Kovács, Ultramontanismus und Staatskirchentum im Theresianisch-Josephi­nischen Staat, Wien 1975. – Irmgard Plattner, Josephinismus und Bürokratie, in: Helmut Reinalter (Hrsg.), Josephinismus, S. 53-96. – Rudolf Pranzl, Das Verhältnis von Staat und Kirche/Religion im theresianisch-josephinischen Zeitalter, in: Helmut Reinalter (Hrsg.), Der Josephinismus. S. 17-52. – Helmut Reinalter (Hrsg.), Josephinismus als Aufgeklärter Absolutismus. Wien, Köln, Weimar 2008. – Ders., Der Josephinismus als Variante des Aufgeklärten Absolutismus und seine Reformkomplexe, in: ders. (Hrsg.), Josephinismus. S. 9-16. – Ders., Die Sozialreformen Josephs II., in: ebd., S. 163-190.

Bild: Erzherzog Joseph um 1749 (Gemälde von Martin van Meytens) / Quelle: Wikipedia. Gemeinfrei.

Gregor Ploch