Ereignis vom 18. Oktober 1748

Friede von Aachen und Schlesien

Allegorie auf den Frieden von Aachen

Zur Vorgeschichte des Friedens von Aachen gehören die Pragmatische Sanktion, die beiden Schlesischen Kriege und der Österreichische Erbfolgekrieg.

Im Jahre 1713 erließ Kaiser Karl VI. die Pragmatische Sanktion, die seinen Nachkommen, beim Ausbleiben eines Sohnes, einer Tochter die Nachfolge auf dem Thron sichern und die Unteilbarkeit der habsburgischen Erblande gewährleisten sollte. Dieses Staatsgrundgesetz wurde schließlich von allen maßgeblichen europäischen Mächten, 1726 auch von Preußen, anerkannt. In Anwendung der Pragmatischen Sanktion bestieg nach dem 1740 erfolgten Tode Karls VI. seine älteste Tochter Maria Theresia den Wiener Thron. Der ebenfalls 1740 an die Regierung gelangte preußische König Friedrich II. begann in demselben Jahre, auf die politische Unerfahrenheit der erst dreiundzwanzigjährigen Habsburgerin vertrauend und begierig nach Ruhm und nach dem Besitz der reichen österreichischen Provinz Schlesien, den Ersten Schlesischen Krieg.

Friedrichs militärische Erfolge verstärkten den Widerstand gegen die Pragmatische Sanktion. Kurfürst Karl Albert von Bayern, der die Sanktion nicht anerkannt hatte, erhob Ansprüche auf Teile der habsburgischen Erblande und erstrebte die Kaiserwürde, die sich Maria Theresia für ihren Gemahl Franz Stephan von Lothringen wünschte. So erweiterte sich der Erste Schlesische Krieg zum Österreichischen Erbfolgekrieg, in dem Bayern, Frankreich, Spanien und Preußen auf der einen und Österreich, England, die Vereinigten Niederlande und Sardinien auf der anderen Seite standen.

Friedrichs Siege, die Wahl Karl Alberts zum Kaiser (Karl VII.) und der Wunsch Österreichs, die gegen Preußen eingesetzten Kräfte gegen die anderen Feinde verwenden zu können, führten zum 1742 in Breslau abgeschlossenen österreichisch-preußischen Separatfrieden: Der weitaus größte Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz kamen an Preußen.

Der Österreichische Erbfolgekrieg nahm aber seinen Fortgang, und nach der Neutralisierung Preußens waren die Österreicher, Engländer und ihre Verbündeten im Kampf gegen Franzosen und Bayern so erfolgreich, daß der von berechtigtem Mißtrauen gegen die Wiener Politik erfüllte Friedrich aus Sorge um den Besitz Schlesiens ein neues Bündnis mit Frankreich abschloß, im August 1744 in Böhmen einrückte und damit den Zweiten Schlesischen Krieg begann, der in das große, vor allem zur See, in Indien und Nordamerika ausgetragene globale Ringen von England und Frankreich einmündete.

Da Preußen auch diesmal militärisch die Oberhand behielt (Schlacht bei Hohenfriedeberg), gab Maria Theresia notgedrungen nach und bestätigte Friedrich in dem am Weihnachtstag des Jahres 1745 abgeschlossenen Frieden zu Dresden den Besitz von Schlesien. Dafür erkannte der Preußenkönig ihren Gemahl als Kaiser (Franz I.) an.

Drei Jahre später, 1748, beendete der Friede zu Aachen, am 18. Oktober abgeschlossen, den Österreichischen Erbfolgekrieg. Die den Friedensvertrag unterzeichnenden bzw. ihn bis zum 28. Oktober durch Urkunden anerkennenden Mächte waren Österreich, England, Holland und Sardinien einerseits und Frank-reich, Spanien, Modena und Genua andererseits. Ihm vorausgegangen waren die Aachener Prälimarien (Vorfrieden) vom 30. April 1748. Die Präambel des in französischer Sprache abgefaßten Vertrages besagt: „Europa sieht endlich den Tag leuchten, den die göttliche Vorsehung bestimmt hat, um dem Weltteil seine Ruhe wiederzugeben.“ Man versuchte dies durch Wiederherstellung der vor dem Krieg herrschenden Zustände (status quo ante bellum). Im einzelnen verzichteten Maria Theresia und König Karl Emanuel von Sardinien auf ihre Ansprüche an den Herzogtümern Parma und Piacenza; Österreich erhielt die von Frankreich besetzten Österreichischen Niederlande zurück; dem seit 1714 auch in England regierenden Haus Hannover wurden alle Besitzungen in Deutsch-land garantiert. Im Artikel 21 garantierten die den Frieden schließenden Mächte die Pragmatische Sanktion, was einen großen Erfolg Maria Theresias bedeutete.

Dagegen wurde im Artikel 22 ihrem Erzfeind, dem Preußenkönig, der Besitz von Schlesien und der Grafschaft Glatz garantiert. Diese internationale Absicherung änderte zwar nichts an den tatsächlichen Verhältnissen angesichts der 1742 und 1745 von Österreich und Preußen geschlossenen Verträge, war aber dennoch für Preußen und seinen Herrscher von großem Wert. Der Erwerb Schlesiens durch Preußen vergrößerte diesen Staat um ein Drittel, vermehrte seine Einwohnerzahl um fast anderthalb Millionen und machte ihn zur Großmacht, dessen Stimme im europäischen Mächtekonzert nicht überhört werden konnte. Und König Friedrich II. vermochte sich nun intensiver und hoffnungsfreudig zu den Taten auf den Weg zu begeben, die ihn mehr als alle seine Schlachtensiege zu „Friedrich dem Großen“ werden ließen: zu den Werken des Friedens, des Wiederaufbaues und der Heilung der Land und Leuten durch zwei Kriege geschlagenen Wunden.

Freilich hielt der Friede nicht lange an, sondern war eigentlich nur ein Waffenstillstand, denn 1754 begannen erneut kriegerische Auseinandersetzungen zwischen England und Frankreich, und ab 1756 kämpften Preußen und Österreich wieder um Schlesien.

Quelle: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. T. II, 3. Bd: Neuere Zeit. 1492-1914, bearb. v. Helmut K.G. Rönnefahrt, 2. Aufl. Würzburg 1958, S. 168-170.

Lit.: Bernhard Poll: Zur Geschichte des Aachener Friedens 1748, in: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 81, 1972, S. 5-142.

Bild: Allegorie auf den Frieden von Aachen / Quelle: Wikipedia. Gemeinfrei.

Hans-Ludwig Abmeier