Ereignis vom 23. August 1944

UMSTURZ IN RUMÄNIEN – BEGINN EINER NEUEN ÄRA

Am 23. August 1944 stürzte der rumänische König Mihai I. (25. 10.1921, Sinaia/ Rumänien – 5. 12.2017, Aubonne/ Schweiz, König von Rumänien 20.7.1927 – 8.6.1930 und 6.9.1940 – 30.12.1947) die faschistische Militärdiktatur Ion Antonescus, Rumänien vollzog ein „renversement des alliances“, es scherte aus dem Bündnis mit Hitlerdeutschland aus und schloss sich den Alliierten an. Der Frontwechsel hat den Fortgang des Zweiten Weltkriegs entscheidend beeinflusst und ihn um mindestens ein halbes Jahr verkürzt. Die Folgen für Rumänien waren einschneidend, die mutige Entscheidung des Königs im Verbund mit dem Parteienbündnis des Nationaldemokratischen Blocks hat aber das Land vor der totalen Katastrophe, die mit einer bedingungslosen Kapitulation einhergegangen wäre, bewahrt. Der historische Akt vom 23. August 1944 ließ zudem die rumänische Demokratie für kurze Zeit wieder aufleben. Und es begann der Aufstieg der kommunistischen Partei zur Macht, die sie bis Dezember 1989 als führende politische Kraft der gesamten Gesellschaft innehatte (Marea Adunare Națională 1965).

Bereits im April 1944 griff die Front auf rumänisches Territorium über und es zeichnete sich ab, dass die deutschen und rumänischen Kräfte den Vormarsch der Roten Armee nicht aufhalten werden können. Nach einer sowjetischen Großoffensive im August entschloss sich König Mihai I. zum Handeln (Wolf 2018: 82-95). Am 23. August 1944 setzte er den „Staatsführer“ Ion Antonescu ab, ließ ihn verhaften und ernannte eine neue Regierung unter General Constantin Sănătescu. Ab 21:30 Uhr kündigten die zentralen Radiostationen ein für das Land wichtiges Kommuniqué an. Um 22:12 Uhr wurde die kurz zuvor aufgezeichnete Proklamation Seiner Majestät des Königs an das Land gesendet:

Rumänen! In der schwersten Schicksalsstunde unserer Geschichte habe ich in völliger Einmütigkeit mit meinem Volk entschieden, dass es nur einen Weg zur Rettung unseres Landes vor der totalen Katastrophe gibt: unser Austritt aus der Allianz mit den Achsenmächten und die sofortige Einstellung des Krieges gegen die Vereinten Nationen.

Eine neue Regierung der nationalen Einheit wurde beauftragt, den entschlossenen Willen unseres Landes zum Friedensschluss mit den Vereinten Nationen zu verwirklichen. Rumänien hat die Waffenstillstandsbedingungen der Sowjetunion, Großbritan­niens und der Vereinigten Staaten von Amerika akzeptiert. Der Kampf und jegliche Feindseligkeiten gegen die sowjetischen Streitkräfte sowie der Kriegszustand mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten werden unverzüglich beendet. Em­pfangt die Soldaten dieser Armeen vertrauensvoll. Die Vereinten Nationen garantieren die Unabhängigkeit unseres Landes und die Nichteinmischung in unsere internen Angelegenheiten. Sie haben die Unrechtmäßigkeit des Wiener Diktats, wodurch uns Siebenbürgen geraubt wurde, anerkannt.

Rumänen! Unser Volk ist wieder Herr über sein eigenes Schicksal. Alle, die sich gegen unsere frei gefasste Entschei­dung, die niemandes Rechte tangiert, stellen, erweisen sich als Feinde unserer Nation. Ich befehle der Armee und rufe das Volk auf, sie mit allen Mitteln und Opfern zu bekämpfen. Bürger, schart euch zur Rettung des Vaterlandes um den Thron und die Regierung. Wer deren Anordnungen nicht nachkommt, widersetzt sich dem Volkswillen und gilt als Landesverräter.

Rumänen! Die Diktatur ist beendet und mit ihr sämtliche Unterdrückung. Der Regierungswechsel verkörpert den Beginn einer neuen Ära, in der die Rechte und Freiheiten aller Bürger garantiert und respektiert werden. Seite an Seite mit den alliierten Streitkräften und mit ihrer Unterstützung, alle Kräfte der Nation mobilisierend, werden wir die durch das widerrecht­liche Wiener Diktat aufgezwungene Grenze überschreiten, um Siebenbürgen von der fremden Besatzung zu befreien.

Rumänen! Von dem Mut, mit dem wir unsere Unabhängigkeit gegen jeden Angriff auf unser Recht, unser Schicksal selbst zu bestimmen, mit der Waffe in der Hand verteidigen werden, hängt die Zukunft unseres Landes ab.

Lasst uns, in vollstem Vertrauen in die Zukunft der rumänischen Nation, auf dem Weg der Errichtung des Rumäniens von mor­gen, eines freien, starken und glücklichen Rumäniens, entschlossen voranschreiten.

Mihai I., König von Rumänien“ (Bichir 2019: 89-90).

 

 

Anschließend übermittelte der neue Generalstabschef General Gheorghe Mihail die Operative Direktive Nr. 1 an die Truppe: „Ab heute unterstehen die rumänischen Land-, Luft- und Seestreitkräfte nicht mehr deutschem Kommando, sie befolgen ausschließlich die Befehle Seiner Majestät König Mihai I., welche vom Generalstabschef übermittelt werden“ (Statul Major al Apărării 2018).Die rumänische Armee beendet den Kampf an der Seite der deutschen Truppen mit dem Ziel des Friedens­schlusses mit den Vereinten Nationen und um den Kampf zur Befreiung Nordsiebenbürgens an der Seite ihrer Streitkräfte … aufzunehmen“ (Scurtu 2004: 90; Corneanu 2019).

Im Radio wurde auch eine erste Regierungserklärung verlesen, in der es hieß: „Die Regierung, die sich dem Land heute vorstellt, bestehend aus vier politischen Parteien, der Nationalliberalen, der Nationalen Bauern-, der Kommunistischen und der Sozialdemokratischen Partei, vereint im Nationaldemokra­tischen Block, wurde unter den schwierigsten und für das Schicksal des rumänischen Volkes entscheidenden Gegebenheiten von Seiner Majestät König Mihai I. beauftragt, die Führung des Landes zu übernehmen. […] Heute wurde die Diktatur beseitigt. Das Volk wird in seine Rechte wiedereingesetzt. Das politische Regime, das wir errichten wollen, wird ein demokratisches sein, in dem die Freiheit und die Bürgerrechte garantiert und geachtet werden“ (Scurtu 2004: 89).

Die Reaktion Deutschlands ließ nicht lange auf sich warten. Gegen Mitternacht befahl Hitler, „den Putsch niederzuschlagen und den König und seine Palastkamarilla festzunehmen und für den Fall, dass Marschall Antonescu nicht mehr verfügbar sein sollte, eine andere deutschfreundliche Regierung einzusetzen“. (Ciucă 1995: 44) Am 24. August bombardierten deutsche Sturzkampfbomber den Königspalast und Regierungsgebäude in Bukarest. Daraufhin erklärte Rumänien dem Dritten Reich den Krieg und schon vier Tage später mussten sich die letzten deutschen Einheiten aus Bukarest zurückziehen. Am 31. August marschierte die Rote Armee in der Hauptstadt ein.

Im benachbarten Ungarn hatte der Frontwechsel Rumäniens, da sich das Land nun unmittelbar von verschiedenen Seiten akut bedroht sah, sofortige Konsequenzen. Nachdem die Rote Armee am 27. August 1944 die ungarische Grenze überschritten hatte, setzte Reichsverweser Miklós Horthy am 29. August gegen den Widerstand des Deutschen Reiches eine neue Regierung ein, deren vordringliche Aufgabe darin bestehen sollte, „zu retten, was zu retten war: die Wiederherstellung der Souveränität, den Austritt aus dem Krieg, den Abschluss eines Waffenstillstands­vertrags mit den Alliierten“. Horthy entsandte eine Verhandlungsdelegation nach Moskau, die am 11. Oktober ein Präliminarwaffenstillstandsabkommen mit der Sowjetunion schloss, welches er vier Tage später über den Rundfunk verkündete. Am 16. Oktober zwangen die Deutschen Horthy zum Rücktritt und setzten den Parteiführer der faschistischen Pfeilkreuzler Ferenc Szálasi als Regierungschef ein (Matić 2002: 275-280). Budapest fiel am 13. Februar 1945 und am 4. April war ganz Ungarn von der Roten Armee besetzt.

Das Waffenstillstandsabkommen zwischen der rumänischen Regierung (vertreten durch eine Verhandlungsdelegation unter Leitung des kommunistischen Justizministers Lucrețiu Pătră­șca­nu) einerseits und den Regierungen der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits wurde am 12. September 1944 in Moskau unterzeichnet. Rumänien musste darin seine Niederlage im Krieg gegen die Alliierten anerkennen und als Bedingungen u.a. akzeptieren:

  • den Einsatz von mindestens 12 Infanteriedivisionen der rumänischen Armee im Krieg an der Seite der Alliierten gegen Deutschland und Ungarn
  • völlige Bewegungsfreiheit der sowjetischen und der anderen alliierten Truppen auf dem Gebiet Rumäniens (Die rumänische Delegation drängte darauf, in den Vertragstext aufzunehmen, dass die Präsenz der Roten Armee in Rumänien auf die Dauer des Krieges begrenzt werde, was die Alliierten jedoch ablehnten. Die sowjetischen Truppen zogen erst im im Juli 1958 ab. – Scurtu 2004: 102)
  • die Wiederherstellung der Staatsgrenze zwischen der UdSSR und Rumänien, wie sie am 28. Juni 1940 festgelegt wurde (d. h. Verzicht auf Bessarabien und die nördliche Bukowina)
  • Reparationsleistungen für die von rumänischer Seite verursachten Kriegsschäden in der Sowjetunion in Höhe von 300 Millionen US-Dollar, zahlbar innerhalb von sechs Jahren in Form von Warenlieferungen
  • die sofortige Auflösung aller politischen, militärischen bzw. paramilitärischen faschistischen Organisationen (darunter die „Deutsche Volksgruppe in Rumänien“, die durch das königliche Dekret-Gesetz Nr. 485 vom 7. Oktober 1944 für aufgelöst erklärt wurde. Gemäß dem Zweiten Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940, von rumänischer Seite auch Wiener Diktat genannt, musste Rumänien Nordsiebenbürgen an Ungarn abtreten. In je einem Zusatzprotokoll wurden beide Länder verpflichtet, ihren deutschen Minderheiten eine besondere Rechtsstellung einzuräumen. Im November 1940 bestimmte ein Gesetz die NSDAP der Deutschen Volksgruppe in Rumänien zum alleinigen Willens­träger der Rumäniendeutschen. Es entstand ein „Staat im Staate“, welcher die Deutschen Rumäniens als „fünfte Kolonne“ Hitlerdeutschlands instrumentalisierte. – Gündisch 2016)
  • Die alliierten Regierungen betrachten den Wiener Schiedsspruch in Bezug auf Siebenbürgen für null und nichtig und sind damit einverstanden, dass Rumänien Siebenbürgen (oder ein Großteil davon) – unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch einen Friedensvertrag – zurückerhält. Die sowjetische Regierung stimmt zu, dass die sowjetischen Streitkräfte zu diesem Zweck an mit Rumänien abgestimmten Militäroperationen gegen Deutschland und Ungarn teilnehmen“ (Guvernul României 2018).

Bereits am 25. Oktober 1944 befand sich das gesamte 1940 von Ungarn annektierte siebenbürgische Territorium unter Kontrolle der rumänischen und der Roten Armee. Stalin stellte Nordsiebenbürgen zunächst zur Verhinderung ethnischer Konflikte am 14. November unter sowjetische Militärverwaltung (Schmitt 2019: 183) und machte die Rückgabe der Region von der Erfüllung aller Waffenstillstandsbedingungen durch Rumänien abhängig. Aber erst nachdem der König den Agrarsozialisten Dr. Petru Groza, der einer Mehrparteienregierung der linksgerichteten Nationaldemokratischen Front vorstand, am 6. März 1945 zum Ministerpräsidenten ernannt hatte, stimmte Stalin der Wiedereinsetzung der rumänischen Verwaltung in Nordsiebenbürgen zu. Die Rückgabe Nordsiebenbürgens an Rumänien war für die Alliierten nämlich nicht alternativlos. In ihren Planungen für die Nachkriegsordnung in Europa erwogen die USA und Großbritannien auch die Möglichkeit einer Unabhängigkeit Siebenbürgens. Noch Mitte 1944 diskutierte die sowjetische Kommission für die Vorbereitung der Friedensverträge und der Nachkriegsordnung die Option der Errichtung eines provisorischen „autonomen siebenbürgischen Staates“ (Nagy & Vincze 2008: 16-18).

Der in Paris geschlossene Friedensvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Mächten und Rumänien vom 10. Februar 1947 legte die Grenzen Rumäniens wie folgt fest:

  • „Art. 1: Die Grenzen Rumäniens … bleiben dieselben, wie sie am 1. Januar 1941 bestanden. Ausgenommen hiervon ist die rumänisch-ungarische Grenze, die in Art. 2 des vorliegenden Vertrags bestimmt wird. Die sowjetisch-rumänische Grenze wird somit in Übereinstimmung mit dem sowjetisch-rumänischen Abkommen vom 28. Juni 1940 und dem so-wjetisch-tschechoslowakischen Abkommen vom 29. Juni 1945 festgelegt.
  • 2: Die Bestimmungen des Wiener Schiedsspruchs vom 30. August 1940 werden als null und nichtig erklärt. Die Grenze zwischen Rumänien und Ungarn wird infolgedessen so wiederhergestellt, wie sie am 1. Januar 1938 bestand“ (Ungarisches Institut 2005).

Damit kam Nordsiebenbürgen wieder zu Rumänien, Bessarabien und die Nordbukowina wurden der Sowjetunion zugesprochen, die südliche Dobrudscha Bulgarien.

Im Jahr 2004, bei einem Empfang in Bukarest anlässlich des 60. Jahrestages des Aktes vom 23. August 1944 reflektierte der ehemalige König über seine damaligen Beweggründe:

„Es wird behauptet …, dass meine Entscheidung vom 23. August nicht nötig gewesen wäre. Es heißt, dass Marschall Antonescu im Begriff gewesen sei, die moldauische Front zu stabilisieren und dass er bereits mit der Sowjetunion über den Kriegsaustritt Rumäniens verhandelte. Völlig falsch! Ich habe mich erst dann zum Handeln entschlossen, als klar war, dass die Verhandlungsbemühungen mit den Alliierten zu keinem Ergebnis führen würden. Die Vorstellung, dass die Alliierten im Sommer 1944 bereit gewesen wären einen Verhandlungsfrieden mit Antonescu in Betracht zu ziehen oder dass Antonescu fähig gewesen wäre die Rote Armee dauerhaft an unseren Grenzen zu stoppen, sind Fehldeutungen, auf die nur jene verfallen können, die die Realität jener Zeit bewusst ignorieren. […]

Ich hatte nicht die Wahl zwischen sowjetischer Okkupation oder unserer kompletten Unabhängigkeit. Ich wusste, dass eine temporäre sowjetische Besetzung unausweichlich war. Meine Überlegung war, dass eine vorübergehende Akzeptanz der Roten Armee auf rumänischem Boden uns zumindest hoffen ließ, dass die Besetzung, basierend auf einer Übereinkunft mit unserer Regierung, lediglich bis zum Kriegsende andauern würde. War das naiv? Aus heutiger Sicht vielleicht ja. Aber es war seinerzeit der einzige Hoffnungsschimmer, um unsere Unabhängigkeit wenigstens teilweise zu bewahren. Es wäre ein Verbrechen gewesen, es nicht zu versuchen. […]

Mehr noch, es war ein Versuch, die Demokratie in dieser Ecke Europas wiederherzustellen. Ich hätte mich auf einen Regierungswechsel beschränken können. Meine ersten Handlungen jedoch waren die Annullierung der rassistischen Gesetze, die während des Krieges erlassen wurden, die [teilweise] Wiedereinsetzung der demokratischen Verfassung von 1923 sowie die Gleichberechtigung aller unserer Bürger, die Meinungsfreiheit und freie Wahlen zu garantieren. In diesem Sinne war es ein Akt der Befreiung für das ganze Volk. […]

Erinnern wir uns der Soldaten, die die größten Opfer erbracht haben, […], der Zivilisten, die bei Bombenangriffen umgekommen sind, an die Hungersnöte und Kriegsverwüstungen. Und wir sollten uns im Gedenken an die ermordeten Juden und anderen ethnischen Minderheiten, die im während der Kriegszeit zu leiden hatten, verneigen. … Ich möchte alle Rumänen ermutigen, den Akt des 23. August 1944 zu betrachten … als ein grundlegendes Ereignis unserer nationalen Wiedergeburt, als den Anfang eines langen Wegs zu Selbstachtung und Demokratie, als den Augenblick, in dem Rumänien sich als Teil des wahrhaftigen Europas erwiesen hat. Die Ideale, an die ich damals geglaubt habe, die Prinzipien, die mich mein ganzes Leben lang begleitet haben, werden heute verwirklicht“ (Regele Mihai 2004).

Im Laufe der vergangenen 75 Jahre gab es viele Versuche der Vereinnahmung des historischen Aktes vom 23. August 1944. Insbesondere die kommunistische Partei schrieb sich das Verdienst der „Befreiung vom faschistischen Joch“ zu. Die rumänische Geschichtsschreibung im letzten Jahrzehnt des Ceaușescu-Regimes betrachtete den 23. August 1944 einseitig als Beginn der „antifaschistischen und militärischen Revolution der sozialen und nationalen Befreiung“, die am 30. Dezember 1947 durch die Abdankung des Königs und der Ausrufung der Rumänischen Volksrepublik ihren Abschluss gefunden habe (Corneanu 2019). Von 1948 bis 1989 war der 23. August Rumäniens Nationalfeiertag. In der Bewertung des 23. August muss zwangsläufig auch auf die Verantwortung und das Versagen der gesamten politischen Klasse des Landes – von den Parteien bis zum Königshaus – beim Zusammenbruch des demokratischen Systems im Jahr 1938 und ihrem eher von Kollaboration als von Widerstand geprägten Verhältnis zur Antonescu-Diktatur hingewiesen werden, welches Rumänien erst in die desolate Lage gebracht hat, in der es sich im August 1944 befand.

 

Lit.: Florian Bichir, 23 august 1944. Adevărul despre proclamația regelui [Der 23. August 1944. Die Wahrheit über die Proklamation des Königs], in: Ders., România înainte și după mareșalul Antonescu. Sudii istorice, geopolitice și relații internaționale [Rumänien vor und nach Marschall Antonescu. Historische und geopolitische Studien und internationale Beziehungen], București 2019, S. 87-105. – Marcel-Dumitru Ciucă (Hrsg.), Procesul mareșalului Antonescu [Der Prozess des Marschalls Antonescu], București 1995. – Constantin Corneanu, 23 august 1944, noi reevaluări [Neubewertungen des 23. August 1944], in: Asociaţia Europeană de Studii Geopolitice şi Strategice „Gheorghe I. Brătianu“, https://www.aesgs.ro/23-august-1944-noi-reevaluari, 23.5.2019. – Constantin Corneanu, Ieșirea României din război (23 august 1944) și participarea la victoria Națiunilor Unite. Lecții de istorie [Der Kriegsaustritt Rumäniens (23. August 1944) und die Teilhabe am Sieg der Vereinten Nationen. Lektionen der Geschichte], in: Asociaţia Europeană de Studii Geopolitice şi Strategice „Gheorghe I. Brătianu“, https://bit.ly/2TGPYtb, 23.10.2019. – Konrad Gündisch, Streiflichter aus der Geschichte der Siebenbürger Sachsen, Neunte Folge: Verzicht auf eigenständige sächsische Politik unter „braunen“ Vorzeichen, in: Siebenbürgische Zeitung, https://www.siebenbuerger.de/go/17250A, 9.12.2016. – Guvernul României [Regierung Rumäniens], Convenție de armistițiu din 12 septembrie 1944 [Das Waffenstillstandsabkommen vom 12. September 1944], in: Arhivele diplomatice românești, http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/31, 19.11.2018. – Marea Adu­nare Națională [Große Nationalversammung], Constituția Republicii Socialiste România [Verfassung der Sozialistischen Republik Rumänien], 1965, in: Buletinul Oficial Nr. 65, 29.10.1986, http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/14938. – Igor-Philip Matić, Edmund Veesenmayer. Agent und Diplomat der nationalsozialistischen Expansionspolitik, München 2002. – Mihály Zoltán Nagy/ Gabor Vincze, Autonomiști și centraliști. Enigmele unor decizii istorice. Transilvania de Nord din septembrie 1944 până în martie 1945 [Autonomisten und Zentralisten. Die Rätsel einiger historischen Entscheidungen. Nordsiebenbürgen von September 1944 bis März 1945], Cluj-Napoca 2008. – Regele Mihai despre 23 august 1944 [König Mihai über den 23. August 1944], 23.8.2004, in: historia.ro, https://bit.ly/2Zu4FwK. – Oliver Jens Schmitt, Der Balkan im 20. Jahrhundert. Eine postimperiale Geschichte, Stuttgart 2019. – Ioan Scurtu, Istoria românilor în timpul celor patru regi (1866-1947), vol. IV, Mihai I. [Geschichte Rumäniens unter den vier Königen (1866-1947), Bd. IV, Mihai I.], Bukarest 22004. – Statul Major al Apărării [Der Generalstab der Verteidigung]: Evoluţia Statului Major al Apărării [Der Entwicklungsverlauf des Generalstabs der Verteidigung], http://www.defense.ro/evolutie-smap, 7.12.2018. – Ungarisches Institut München/Müncheni Magyar Intézet Egyesület, Friedensvertrag zwischen den Alliierten und Assoziierten Mächten und Rumänien vom 10. Februar 1947, http://ungarisches-institut.de/dokumente/pdf/19470210-2, 25.11.2005. – Josef Wolf, Der 23. August 1944. Schicksalswende und Epochengrenze der rumänien- und banatdeutschen Geschichte, in: Banater Kalender 2019, Erding 2018, S. 82-95. – Internet-Ressourcen zuletzt aufgerufen am 3.1.2022; Übersetzung der rumänischsprachigen Texte: Autor.

 

Bild: König Mihai I. und Staatsführer Ion Antonescu (historia.ro, 2017).

 

Yves-Pierre Detemple